Arbeitszeugnis?

Verwirkt und hier sogar verjährt (vermutlich)
Hi!

Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt gem. §§195, 199 BGB nach 3 Jahren, wobei der Beginn der Frist das Ende des Jahres ist, in dem der Anspruch entstanden ist.

Allerdings sagt die Rechtsprechung unseres BAG, dass der Anspruch auch verwirken kann, wenn der Arbeitnehmer z.B. über einen längeren Zeitraum kein Zeugnis haben will.

Der Zeitraum pendelt da allerdings zwischen 6 Monaten und 2 Jahren - was im hier vorliegenden Beispiel aber ohne Belang ist.

LG
Guido