Arbeitszeugnis

Hallo Ihr lieben da draußen. Könnt ihr mir bitte eine Bewertung meines Arbeitszeugnises machen währe echt lieb von euch brauche dringend einen Rat dazu. Also: Arbeitszeugins

Frau Mustermann geb.26.10.84, war in der Zeit vom …bis…
in einem befristeten Arbeitsverhältnis in meiner … als…
mit 38 Wochenstunden beschäftigt.

Frau Mustermann hat sich rasch eingearbeitet und war in dieser Zeit mit allen Aufgaben betraut, die in ihre Zuständigkeitsbereiche fallen.
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit waren die Warenwirtschaft,Retourenbearbeitung,Faktura- und Buchhaltungsaufgaben,Lagerverwaltung sowie die Belieferung von Arztpraxen.
Sehr gerne übernahm sie die Aufgaben der Schaufensterdekoration,Gestaltung der Auslagenund des Hv Tisches, die sie sehr kreative umsetzte.
Frau Mustermann war sehr interessiert an der Planung, Organisation und Durchführung von Aktionen.
Aufgrund ihrer guten EDV-Kenntinsse war sie uns eine große Stütze beim Erstellen von diversen Etiketten, Handzetteln,Aushänge und Sonderaktionen.
Frau Mustermann war stets freundlich,zuvorkommend,pünktlich und um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten bemüht. Loben erwähnen möchte ich ihre Hilfsbereitschaft,Wendigkeit und ihr freundliches und kommunikatives Verhalten am Telefon.
Ich danke ihr für Ihr Engagement und Ihre geleistete Arbeit und wünsche ihr weiterhin viel Erfolg und Freude an der Arbeit.
Persönlich begleiten sie meine besten Wünsche.

Bitte helft mir und Bewertet dieses Arbeitszeugnis. Es ist mir Wichtig. Danke ihm Vorraus.

Hi!

Bitte helft mir und Bewertet dieses Arbeitszeugnis. Es ist mir
Wichtig.

Dann solltest Du auch das komplette Zeugnis hier reinstellen.
Sorry, aber so ist eine seriöse Bewertung nicht möglich. egal, was Dir andere Leute erzählen!

VG
GUido

Danke erstmal das du dir das angeschaut hast. Aber Außer die Zeit die ich dort war und das war vom 01.04.07 bis 31.10.08 und das ich in einer Apotehke arbeite habe ich nix verändert. Meine Ex chefin hat Das Arbeitszeugnis so geschrieben. Das einzige was ich weggelassen habe und zwar mit… habe ich dir oben hin geschrieben. Was ist deine Meinung dazu???
LG: Lady84

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Als was denn?

Danke erstmal das du dir das angeschaut hast. Aber Außer die
Zeit die ich dort war und das war vom 01.04.07 bis 31.10.08
und das ich in einer Apotehke arbeite habe ich nix verändert.
Meine Ex chefin hat Das Arbeitszeugnis so geschrieben. Das
einzige was ich weggelassen habe und zwar mit… habe ich
dir oben hin geschrieben. Was ist deine Meinung dazu???
LG: Lady84

Hi,

Das ist doch schonmal was- deinen Beruf muss man schon kennen. Als was hast du denn gearbeitet? Als Apothekerin? Vertreterin? EDV Beauftragte?

lg
Kate

Schlecht
Hallo,

wie bereits angemerkt, ist ein Zeugnis nur dann abschließend zu bewerten, wenn es vollständig ist. Trotzdem ein paar Anmerkungen.

Entweder der Verfasser hat überhaupt keine Ahnung vom Zeugnisschreiben oder es wurde bewusst ein schlechtes Urteil abgegeben.

Frau Mustermann hat sich rasch eingearbeitet und war in dieser
Zeit mit allen Aufgaben betraut, die in ihre
Zuständigkeitsbereiche fallen.

Schwachsinnige Formulierung. Sie war mit dem betraut wofür sie zuständig war?!?

Schwerpunkt ihrer Tätigkeit waren die
Warenwirtschaft,Retourenbearbeitung,Faktura- und
Buchhaltungsaufgaben,Lagerverwaltung sowie die Belieferung von
Arztpraxen.

Also bessere Lagertätigkeit. Was genau die Tätigkeit war, geht daraus überhaupt nicht hervor.

Sehr gerne übernahm sie die Aufgaben der
Schaufensterdekoration,Gestaltung der Auslagenund des Hv
Tisches, die sie sehr kreative umsetzte.

Okay. Mal was halbwegs positives.

Frau Mustermann war sehr interessiert an der Planung,
Organisation und Durchführung von Aktionen.

Wenn Sie schon nicht aktiv beteiligt war, so war sie zumindest „interessiert“. Grottenschlecht.

Aufgrund ihrer guten EDV-Kenntinsse war sie uns eine große
Stütze beim Erstellen von diversen Etiketten,
Handzetteln,Aushänge und Sonderaktionen.

Na ja.

Frau Mustermann war stets freundlich,zuvorkommend,pünktlich
und um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten
bemüht. Loben erwähnen möchte ich ihre

Ist das alles, was an positiven Softskills zu erwähnen ist? Das sind alles Selbstverständlichkeiten. So etwas erwähnt man, wenn es sonst nichts, aber auch gar nichts anderes positives gibt. Um ein gutes Verhältnis war sie also „bemüht“. Kollegen zuerst, Vorgesetze zuletzt=Hatte Probleme mit den Vorgesetzten. Was ist mit Kunden? Sehr schlecht.

Hilfsbereitschaft,Wendigkeit und ihr freundliches und
kommunikatives Verhalten am Telefon.

Nur am Telefon? Wie war sie denn sonst so? Wird besser nicht erwähnt.

Ich danke ihr für Ihr Engagement und Ihre geleistete Arbeit
und wünsche ihr weiterhin viel Erfolg und Freude an der
Arbeit.
Persönlich begleiten sie meine besten Wünsche.

Das Zeugnis ist schlecht. Ich lese daraus, dass es sich um eine Kraft handelt, die in erster Linie bessere Lagerarbeiten verrichtet hat, dass aber nicht besonders gut. Aufgeblüht ist sie, wenn sie mal was basteln oder dekorieren durfte. Es fehlen eindeutig Eigenschaften wie Ehrgeiz, Eigeninitiative, Selbsständigkeit usw. usw.

Gruß

S.J.

Dieses Thema behandeln wir gerade in der Schule. Daher weiß ich, dass die Redewendung „…hat sich bemüht…“, in Schulnoten ausgedrückt, eine 5 wäre. Auch das beschriebene Verhalten am Telefon wirkt sich negativ aus. Positiv ist, dass der AG die Tätigkeiten konkret genannt hat und viel Glück für die Zukunft wünscht.

Sprich einfach deinen Chef nochma darauf an und bitte ihn um eine Änderung.
Viel Glück!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Frau Mustermann geb.26.10.84, war in der Zeit vom
…bis…

01.04.2007 bis 31.10.2008

in einem befristeten Arbeitsverhältnis in meiner … als…
mit 38 Wochenstunden beschäftigt.

… meiner Apotheke als Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte beschäftigt.

Solche Daten gehören zwingend ins Zeugnis um es beurteilen zu können.

Um jetzt nicht alles anhand der einzelnen Formulierungen zu zerlegen: dieses Zeugnis ist das Papier nicht wert, auf dem es es steht. Es widerspricht allen möglichen Standards eines Arbeitszeugnisses und macht deswegen einen besonders schlechten Eindruck. Es mag sein dass die Apothekerin es nicht besser wusste und unbewusst so schlecht geschrieben hat. Nur weiß man das als Leser nicht, es kann ja auch sein dass du so schlecht warst, wie das Zeugnis sagt. Insofern würde ich das komplett neu schreiben lassen.

Zu den Äußerlichkeiten; das Zeugnis muss…

  • auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein
  • darf nur geknickt sein wenn man es kopieren kann ohne dass die Knicke auf den Duplikaten sichtbar sind
  • das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt sein
  • das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein (nicht etwa auf das Datum, an dem der Text geschrieben wurde)
  • die Unterschrift muss von einem hochrangigen Vertreter der Firma (Chef, Leiter Personalabteilung, …) persönlich geleistet worden sein. „I. A. Müller, Sekretärin des Abteilungsleiters“ reicht nicht
  • unter der Unterschrift müssen Name und Funktion des Unterzeichnenden nochmal in Maschinenschrift stehen.

Nun zum Inhalt.

Da gibt es idealerweise eine Gliederung, nämlich zuerst von wann bis wann man als was gearbeitet hat („vom … bis … als … in meinem Unternehmen beschäftigt“). Danach folgt eine Aufgabenbeschreibung, in der zusammengefasst wird, welche Aufgaben man erledigt hat. Dann folgt eine fachliche Beurteilung und schließlich das Kapitel „Führung“, also das Sozialverhalten. Darunter ein Schlußsatz und die Unterschrift.
Diese Struktur ist in deinem Zeugnis schon nicht erkennbar.

Ansonsten sind ganz viele Formulierungen furchtbar unglücklich oder, wenn bewusst gesetzt, extrem schlecht.

Zum einen kommt nicht rüber dass du eine qualifizierte Arbeit erledigt hast, sondern du wirst als Handlanger dargestellt - Schaufensterdekoration, Gestaltung der Auslage, Erstellen von Etiketten, Handzetteln und Aushängen sind „Idiotenaufgaben“, für die man keine Vollzeitkraft braucht, sondern sowas läuft nebenher. Wenn dir jetzt attestiert wird sowas gemacht zu haben, man aber nicht auf wesentlichere Aufgaben eingeht, stehst du da als jemand, der entweder nicht mehr leisten konnte oder wollte. Insofern sollte hier also viel mehr über qualifizierte Aufgaben geredet werden und nicht solchen banalen „Spielkram“.

Was deine Führung, das Sozialverhalten, angeht, steht dort:

stets freundlich,zuvorkommend,pünktlich
und um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten
bemüht. Loben erwähnen möchte ich ihre
Hilfsbereitschaft,Wendigkeit und ihr freundliches und
kommunikatives Verhalten am Telefon.

Was heißt das im Klartext?

  • man kann nichts besonders Gutes schreiben, also erwähnt man Selbstverständlichkeiten wie Freundlichkeit und Pünktlichkeit, die normalerweise vorausgesetzt werden und normalerweise nicht erwähnt werden müssen, sondern sowas gilt als selbstverständlich
  • „gutes Verhältnis zu Kollegen“ heißt: viel schwätzen anstatt zu arbeiten; das wird noch hervorgehoben indem die Kollegen vor den Vorgesetzten erwähnt werden und von den Kunden ist gar nicht die Rede; man wird das so auslegen als ob du mit Kunden gar nicht umgehen konntest. Man verschweigt sowas dezent, aber dadurch fällt es auf und wer Zeugnisse lesen kann merkt sowas sofort. Die richtige Reihenfolge, und die Genannten sollen auch alle erwähnt werden: Vorgesetzte - Kollegen - Kunden. Zu jedem sollte kurz etwas gesagt werden, also dass die Vorgesetzten dir vertrauten, die Kollegen dich schätzen und dui bei Kunden beliebt warst, sinngemäß…
  • „Wendigkeit“ heißt im Klartext: du hast dich immer aus der Affaire gezogen, also viel Mist bauen, für nichts Verantwortung übernehmen
  • „kommunikatives Verhalten am Telefon“: gerne lange Herumlabern…

Das alles ist also grottenschlecht und kann unter keinen Umständen so bleiben! Nebenbei strotzt der Text vor Rechtschreib- und Satzbau-Fehlern, beispielsweise gehört hinter Satzzeichen wie ein Komma oder ein Punkt immer ein Leerzeichen…

Frau Mustermann hat sich rasch eingearbeitet und war in dieser
Zeit mit allen Aufgaben betraut, die in ihre
Zuständigkeitsbereiche fallen.

Das ist schon rein logischer Unsinn; du warst während der Einarbeitung mit allen Aufgaben betraut? Hä??? Und danach dann nicht mehr? Und was fällt in deine Zuständigkeitsbereiche? Das ist also völliger Quatsch, der ganze Satz.

Ich danke ihr für Ihr Engagement und Ihre geleistete Arbeit
und wünsche ihr weiterhin viel Erfolg und Freude an der
Arbeit.
Persönlich begleiten sie meine besten Wünsche.

Hier fehlt der Ausdruck des Bedauerns, heißt: man ist froh dich los zu sein. Da auch kein Grund für dein Ausscheiden genannt wird wird jeder es so auslegen als dass man dich lieber heute als Morgen los werden wollte und dir keine Träne nachweint.

Fazit: grauenhaft. Lass’ es komplett neu machen!

Gruß,

MecFleih

Dieter Nuhr
Hi!

Dieses Thema behandeln wir gerade in der Schule.

Dann solltest Du mit einer Beurteilung warten, bis Du etwas gelernt hast.

Daher weiß
ich, dass die Redewendung „…hat sich bemüht…“, in
Schulnoten ausgedrückt, eine 5 wäre.

…und somit nicht mehr im Rahmen der wohlwollenden Formulierung und deshalb rechtlich nicht haltbar, sprich: Nicht erlaubt.

Auch das beschriebene
Verhalten am Telefon wirkt sich negativ aus. Positiv ist, dass
der AG die Tätigkeiten konkret genannt hat und viel Glück für
die Zukunft wünscht.

Viel Glück für die Zukunft ist NICHT positiv!!! (Sie wird es brauchen, da sie von ihrem Fach mal so gar nichts versteht…)
Viel mieser kann das Ende nicht sein.

Sprich einfach deinen Chef nochma darauf an und bitte ihn um
eine Änderung.

So viel kann man nicht ändern - das ist ein gnadenlos unterirdisches Zeugnis

VG
Guido

Hi!

Um es ganz klar und sehr kurz zu sagen:
Hast Du Medikamente gestohlen und sie unter der Hand verkauft?

Sorry, aber das ist kein Zeugnis, das ist eine Abstrafung!

Es lohnt nicht, auf Details einzugehen, da es keine Details sind, die das Zeugnis gnadenlos mies machen - es ist das ganze Zeugnis.

Wäre es jetzt ein Praktikum vom max. 3 Monaten gewesen, hätte ich mich zu einem detaillierten Urteil hinreißen lassen, aber da steht nichts drin, was man positiv werten kann.

Abgesehen davon stimmt der Aufbau nicht die Bohne, und wichtige Dinge fehlen.

Sorry.

VG
Guido

Ich habe als Pharmazeutisch Kaufmännische Angestellte gearbeitet.

Danke für eure Beurteilung
PS: Ich habe keine Medikamente geklaut. Habe nur so eine miese Chefin die mir mit dem Zeugnis eins auswischen will.
Liebe grüße:
Lady 84

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Vielen lieben dank für dein Antwortschreiben. Man ich hatt schon so ein Gefühl das,das eine richtig schlechte bewertung war. Sie will mir nur damit eines auswischen. Und mich noch weiter demütigen.Weiß leider nicht ob SIE das zweite Zeugnis besser schreibt. Sie wird bestimmt was veränder aber ob´s besser wird weiß ich nicht. Jedenfalls vielen Dank. Hast mir sehr weiter geholfen.
Liebe grüße Lady 84

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für deine Antwort. Hast mir weitergeholfen. Dankeschön

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

der Gesetzgeber ist insgesamt sehr Arbeitnehmer-freundlich. D. h. um ein schlechtes Zeugnis anbringen zu dürfen muss der Arbeitgeber schon handfeste Fakten haben. Hat er die nicht (was allein schon dann der Fall ist wenn er keine Beweise hat, sondern nur behauptet dass ein Mitarbeiter schlecht war) hat der Mitarbeiter immer ein Anrecht auf ein mindestens durchschnittliches Zeugnis.

Das ist übrigens nichts Schlechtes: es ist der Normalfall. Man sieht den guten Standard-Mitarbeiter im Bereich einer 3, wenn man das in Schulnoten ausdrückt.

Hat deine Ex-Chefin also keine richtig guten Fakten und Beweise für dein Fehlverhalten an der Hand, wird sie mit diesem Zeugnis nicht durchkommen. Das zerreißt jeder Richter in der Luft.

Ich gehe davon aus dass sie keine wirklichen Beweise hat; Aussagen wie z. B. die, dass du am Telefon geschwätzig warst oder zu viel mit den Kollegen gemauschelt hast, lassen sich schwer beweisen. Da müsste sie also schon klare Fakten auf den Tisch legen können um solche Aussagen im Zeugnis unterbringen zu dürfen. Ich vermute mal dass sie aber nichts Handfestes vorweisen kann, sondern hier nur eine persönliche Meinung zum Ausdruck bringt - das reicht aber nicht.
Was du natürlich nicht erzwingen kannst, sind Dinge wie z. B. der Ausdruck des Bedauerns im Schlußsatz.

Am Besten ist wenn du jetzt ein eigenes Zeugnis formulierst und ihr vorlegst. Argumentativ kannst du sagen dass sie sich damit die Mühe spart selber ein neues Schreiben anzufertigen, und dass außerdem ein sehr schlechter Eindruck auf sie selber zurückfällt wenn sie ein derartiges Schreiben abliefert, das nicht nur inhaltlich, sondern auch formal peinlich ist, also auch ein - im wahrsten Sinne des Wortes - Armutszeugnis für sie selber ist.

Ich würde das neue Zeugnis dann als „normales Durchschnittszeugnis“ schreiben, denn das ist für dich nicht nachteilig und sie wird es dir sowieso in dieser Weise schreiben müssen (wenn sie keine handfesten Beweise für dein schlechtes Arbeiten hat).

Versuche möglichst das Ganze ohne Zickenkrieg zu klären, es nutzt ja keinem von beiden wenn man sich darüber in die Haare kriegt, sondern du hast ein Anrecht auf ein wohlwollendes Zeugnis (vom Gesetzgeber explizit so vorgesehen!) und sie will ja wohl auch keinen schlechten Eindruck machen wenn du dich bewirbst und anderswo in der Branche ein Schreiben vorlegst, das negativ auf sie zurückfällt. Außerdem könntest du vor Gericht ein deutlich besseres Zeugnis erzwingen, nur wem nutzt es das vor Gericht oder in einer Güteverhandlung zu klären wenn man sich auch vorher mit ein bisschen Wohlwollen auf beiden Seiten einigen kann? Insofern macht es für beide Parteien Sinn erstmal miteinander zu reden…

Gruß,

MecFleih