Arbeitszeugnis

Hallo,

man nehme an…
ein Arbeitnehmer habe gerade sein Arbeitszeugnis erhalten (gerade rechtzeitig zur Frist, die er selbst aufgestellt hat, eineinhalb Monate nach Arbeitsende).

Zuvor (noch während des Arbeitsverhältnisses) hat der AN den AG gefragt, ob er ein paar Zeilen schreiben könne (der AN hatte bereits das "unqualifiziert geschriebene 0815-Zeugnis eines Kollegen gesehen), die in das Zeugnis übernommen werden konnten. AG ging darauf ein. (Zuvor hatte der AG ein Zeugnis des besagten Kollegen neu geschrieben, d.h. den Vorschlag des Kollegen Buchstabe für Buchstabe abgetippt).

Der AN schickt dem AG ein selbst geschriebenes Zeugnis und schickt später nochmal einen Brief mit der „Frist“. Der AG schickt nun das abgetippte Zeugnis des Kollegen auch an den AN (mit einer zusätzlichen Zeile, die auf den Beruf des AN eingeht).

Der AN ärgert sich, weil das Zeugnis nicht auf ihn selbst abgestimmt ist (der AG hat aus Desinteresse kein Bild der Tätigkeit des AN). Der Schwerpunkt ist sozialpädagogisch (der Kollege ist SP), der AN ist aber Therapeut. Beide waren allerdings als Betreuer eingestellt, dennoch übten beide ihre Arbet ganz unterschiedlich aus. Für zukünftige Bewerbungen bräuchte der AN ein Zeugnis, in dem die therapeutischen Inhalte zumindest beschrieben würden.

Was kann der AN machen? (Er ärgert sich auch über das Desinteresse des AG.)

Würe mich über etwas hilfreiches (rechtlich?) freuen.
Danke,
A.

Was genau hat der AN denn für ein Zeugnis „bestellt“?

Es besteht ein Unterschied zwischen einem „einfachen“ und einem „qualifizierten“ Arbeitszeugnis.
Beide müssen für den AN wohlwollend formuliert werden.

Es steht dem AN frei, den AG zu kontaktieren und die Änderung des Zeugnisses zu verlangen (evtl. mit Vorlage eines Textes, wie man ihn sich wünschen würde).
Der AN kann natürlich auch eine Klage anstreben. Dazu solle er sich aber den Rat eines Fachanwaltes einholen.

Gruss

Hallo,

einfach ein Arbeitszeugnis- nach zwei Jahren und einem ausgelaufenen Vertrag ist es, dachte ich, üblich, ein qualifiziertes Zeugnis zu schreiben. Das wollte der AN auch haben.

Kann der AN, dessen Zeugnis vervielfältigt wird (auch andere AN haben mittlerweile das Zeugnis erhalten) den AG dafür belangen? Schließlich ist dieses Zeugnis in diesem Fall sein Entwurf.

MfG
A.