Arbeitszeugnis

Nur der Satz
mit dem Aufhebungsvertrag sollte raus.

Der Satz ist so ziemlich das, was am wenigsten zu beanstanden
ist.

Angenommen der AN kommt zum AG und will kündigen, Beim eintretten im Büro wartet der AG schon auf den AN und auf dem Tisch liegt eine Kündigung diese ist jedoch nicht wirksam, da der AG den AN vorher abgemarnt hat und die kündigung sich auf die Abmahnung beruht. Jedoch war diese Abmahnung auch nicht rechtens gewessen. Der AN gibt dann dem AG seine Kündigung. AG nimmt diese an und schreibt auf der Kündigung „Beidseitige aufhebung zum 17.03.2010“ Darf er denn das so reinschreiben mit Aufhebungsvertrag???

Noch ne andere Frage, Angenommen der AG hat zwei Firmen. Der AN arbeitet seit 1.1.2007 in einer Firma wird aber ab 10.2008 in die andere Firma auf anweisung vom AG aufgenommen. Es kommt zum Änderungsvertrag. Jetzt will aber der AG in den Angestelltenzeitraum nur die Arbeitzeit von der 2 firma eintragen.

Sein tätigkeitsbereich hat sich nicht verändert. Die erste Fa war Transportunternehmen die 2 spediton.