Hallo zusammen,
was würdet Ihr sagen, wenn in einen Zeignis steht, daß er/sie vom … bis 31.Aug 2010 beschäftigt war, das Zeugnis aber bereits am 6.Aug. ausgestellt wurde?
Müßte das nicht dann Zwischenzeugnis heissen?
Ein Zeugnis kann, wenn es korrekt sein soll erst am Ende der Tätigkeit ausgestellt werden, oder sehe ich das zu pingelig?
Ich fürchte, daß es beim nächsten Arbeitgeber merkwürdig erschein, wenn das Zeugnis schon vorher ausgeschrieben wurde - die neuen Chancen also schlechter sind.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu Tipps, ggf. rechtliche Hinweise geben kann.
Danke
BinBerl