Arbeitszeugnis

Hallo zusammen,

Person A hat seinen Job gekündigt.
den letzten Monat war er krankgeschrieben und hat auch kein Lohn erhalten.

Nach 8 Monaten hat Person A endlich sein Arbeitszeugnis erhalten.
Dieses Arbeitszeugnis hat Person A an den AG zurückgeschickt, mit der
bitte es zu verbessern oder ein „kurzes“ Zeugnis auszustellen.

Weitere 3 Monate vergingen. Person A hat einen Anwaltstermin.
Anwalt sagt das die Kosten ca. 500 bis 1000€ betragen.
Darin wären seine Kosten und die hälftigen Gerichtskosten.

Ich pers. finde das echt frech.

Muss person A in den sauren Apfel beisen und sich 1000€ zusammensparen?
Ich dachte es gäbe da ein Gesetzt wegen der Zeugnisse?
Was kann Person A denn noch tun? Selbst wenn er das Gehalt bekommen würde, was der AG ihm schuldet, würde das nicht reichen um die Kosten zu decken.

Person A hätte gerne das letzte -einfach nicht bezahlte- Gehalt. Und ein „neutrales“ Zeugnis.

AG sagt schriftlich „Person A ist unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben und hat somit unbezahlten Urlaub genommen“ „Das Zeugnis von Person A spiegelt absolut gerecht und ehrlich die Leistungen von Person A wieder und entspricht allen Vorschriften“

Gibt es eine Verfährungsfrist wegen dem Zeugnis?

Danke euch

Grüße
destiny

Ugh.

Muss person A in den sauren Apfel beisen und sich 1000€
zusammensparen?

Nein, weil vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz keine Anwaltspflicht besteht. Hingehen und die Gerichtsmitarbeiter bitten, bei der Abfassung der Klageschrift zu helfen (inhaltlich sollte aber schon klar sein, was man will und was Sache ist).

AG sagt schriftlich „Person A ist unentschuldigt der Arbeit
ferngeblieben und hat somit unbezahlten Urlaub genommen“

Das müsste vor Gericht ggf. bewiesen werden, ändert aber nicht das Geringste am Anspruch auf ein vollständiges und wahres Zeugnis.

Legt überitzens der Arbeitgeber diesen Beweis nicht vor, wäre meine nächste Konsequenz eine Verleumdungsklage, bei der im Erfolgsfall der ehemalige AG den Anwalt zahlen darf.

„Das Zeugnis von Person A spiegelt absolut gerecht und ehrlich die
Leistungen von Person A wieder und entspricht allen
Vorschriften“

Das wird das Gericht so sehen oder eben auch nicht.

Gibt es eine Verjährungsfrist wegen dem Zeugnis?

Ja.

Aga,
CBB