Hallo,
ich habe eine abstrakte Frage zu Arbeitszeugnissen (die rechtliche Würdigung interessiert mich!):
Darf sich ein Arbeitszeugnis darin erschöpfen, bei etwa 6jähriger Betriebszugehörigkeit nur die letzten 9 Monate zu würdigen und die davorgehende Zeit mit einem pauschalen Hinweis wie „über diese Tätigkeit wurde bereits ein Zwischenzeugnis erstellt“ abzuhandeln?
Gruß, foc