Arbeitszeugnis

Hallo,

ein Arbeitszeugnis wird ausgestellt und folgende Fragen stehen nur bei der Überprüfung an:

  1. das Dokument wurde dreimal gefaltet und in einen Umschlag (klein) gesteckt. Muss ein Dokument nicht ungefaltet und in einem DIN A4 Bogen versandt werden?

  2. Die Anschrift der Person, die das Zeugnis bekommt steht oben auf dem Briefkopf- ist das richtig?

herzlichen Dank und ich bitte eventuell Quelle zu nennen, in denen man diese Information nachlesen kann- belegen für eine Korrektur zu dem Chef.

danke Kitty

Hallo,

Was da schon mal eindeutig zu beantworten wäre:

  1. Der Arbeitnehmer hat das Anrecht, ein ordentliches Arbeitszeugnis in Inhalt, Form und Aussehen zu erhalten. Hier könnte also darum gebeten werden, ein entsprechendes Ersatzdokument ohne Knickmarken zu bekommen.

  2. Wäre zunächst ein mal die Grundfrage, ob es ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnich darstellen sollte. Wenn der Name des Arbeitnehmers dann lediglich im Brifkopf, nicht aber im Text des Zeugnisses erwähnt wäre, so würde auch hier schon beim einfachen Arbeitszeugniss ein Formfehler vorliegen.

So könnte ein ( sehr ) einfaches AZ korrekt gegliedert sein:

http://arbeits-abc.de/das-einfache-arbeitszeugnis/

mfg

Ennlo

hi,

Was da schon mal eindeutig zu beantworten wäre:

  1. Der Arbeitnehmer hat das Anrecht, ein ordentliches
    Arbeitszeugnis in Inhalt, Form und Aussehen zu erhalten. Hier
    könnte also darum gebeten werden, ein entsprechendes
    Ersatzdokument ohne Knickmarken zu bekommen.

die Frage war ja:

Muss ein Dokument nicht ungefaltet und in einem DIN A4 Bogen versandt werden?

das muss es nicht.
Der AN hat in der Regel eine Holschuld. Wird es ihm nachgeschickt, kann das in einem üblichen Umschlag erfolgen.
die Knicke dürfen auf einer Kopie aber nicht zu sehen sein, das könnte man bemängeln.

grüße
lipi