allo,
mein Fall: AN teilt dem AG mit, dass er zum 31. kündigt. Das Arbeitszeugnis darf der AN selber schreiben. AN schickt das Zeugnis per mail. AG antwortet per mail, dass der AN das Zeugnis abholen kann und das er keine Änderungen vorgenommen hat. Erst danach sagt der AG „das Zeugnis gibts so aber nur, wenn du einen Auflösungsvertrag unterschreibst“, was der AN aber nicht macht.
6 Wochen später schickt der AG ein komplett anderes, eher negatives, Zeugnis. Meine Frage: Haben der AG -mit seiner Antwortmail- und der AN eine „gemeisame Willenserklärung“ getroffen? Kann der AN auf das selbst verfasste Zeugnis bestehen bzw. vor dem Arbeitsgericht klagen?
Vielen Dank
Tim X
Dazu ein Gedanke:
Wenn es einen Vetrag geben würde, dass der AG dem AN ein Zeugnis ausstellt, welches dieser selbst verfasst hat, könnte man den überhaupt einklagen?
Wäre ein Vetrag darüber nicht ggf. sogar sittenwidrig?
Ich persönlich MEINE, dass man sich natürlich verpflichten kann, ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Aber ist die Verpflichtung, unter alles, was sich der AN selber bescheinigt seine Unterschrift zu setzen, nicht von vorne herein nichtig?
Danke für die Antwort - ich denke auch das es hierfür kaum eine Rechtsgrundlage gibt -
Gruß
Tim