Arbeitszeugnis

Mal angenommen,
Man wird am vorletzten Tag seiner 6-monatigen Probearbeitszeit gekündigt.
Der Chef muss hierfür keinen Grund nennen, tut es aber trotzdem, nennt aber keine Details und ist auch nicht dazu bereit sich mit dem gekündigten Arbeitnehmer darüber zu unterhalten.
Der Arbeitnehmer hat aber nie einen Tadel in den 6Monaten erhalten, Zwischengespräche haben nie stattgefunden, obwohl Arbeitnehmer immer wieder nachgefragt hat, ob der Chef 2-3 minuten Zeit hätte.
Der Arbeitnehmer hat in den 6 monaten weder eine Stellenbeschreibung (alle anderen Neuen haben eine bekommen)
erhalten, noch wurde ihm weder gesagt, an wen er sich wenden soll, wenn er eine Frage hat, beziehungsweise, wer ihm direkte Anweisungen zu geben hat.
In dem kurzen Kündigungsgespräch teilt der AN dem AG mit, dass er das als Mobbing sieht, worauf hin der AG sich dieses notiert. Der An bittet den AG um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für neue Bewerbungen.
Dieses Gespräch fand Ende Juli statt!
Jetzt dazu meine 2 Fragen:
Das Arbeitszeugnis wird jetzt dringend benötigt und AN befürchtet auch hier gemobbt zu werden, da es jetzt nochmals schriftlich angefordet werden soll, Wie lange nach Austritt kann man noch ein Zeugnis verlangen?

Und da der AG vom AN ja den Mobbingverdacht genannt bekam, muss er nicht diesem Verdacht nachgehen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Hallo,

Dieses Gespräch fand Ende Juli statt!

Also kann man davon ausgehen, dass das Arbeitsverhältnis zeitnah dazu (Kündigungsfrist 2 Wochen?) beendet wurde?

Das Arbeitszeugnis wird jetzt dringend benötigt und AN
befürchtet auch hier gemobbt zu werden,

In welcher Form sollte denn dieses Mobbing passieren? Der AN ist ja nicht mehr in dieser Firma.

da es jetzt nochmals
schriftlich angefordet werden soll,

Wurde schon mal das Zeugnis schriftlich angefordert? Mit Fristsetzung (wenn ja, bis wann)?

Wie lange nach Austritt
kann man noch ein Zeugnis verlangen?

Ich bin gerade nicht auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung dazu, aber länger als 6-8 Monate sollte da wirklich nicht gewartet werden.
Sprach etwas dagegen, sich bereits nach ca. 1 Monat nach dem Ausscheiden diesbezüglich beim AG zu melden?
Existiert im Arbeitsvertrag (oder einem evtl. geltenden Tarifvertrag) eine Ausschlussfristklausel? Und wenn ja, was regelt diese?

MfG

Hallo erstmal

Wie lange nach Austritt
kann man noch ein Zeugnis verlangen?

Vom Gesetz her 3 Jahre ab dem Jahr, in dem Anspruch entstanden ist.
Allerdings liegt es im eigenen Interesse, dieses möglichst schnell zu bekommen (egal wie es ausfällt). Die bereits genannten 6-8 Monate sind ein guter Richtwert.
Aber angesichts der Ausgangslage empfiehlt sich wohl eh ein (Fach)Anwalt für Arbeitsrecht.

mfg M.L.

Vorsicht!
Hi!

Vom Gesetz her 3 Jahre ab dem Jahr, in dem Anspruch entstanden
ist.

Das trifft nicht zu, denn der Verjährungsansatz ist hier ein falscher.

Allerdings liegt es im eigenen Interesse, dieses möglichst
schnell zu bekommen (egal wie es ausfällt). Die bereits
genannten 6-8 Monate sind ein guter Richtwert.

Die genannten 6-8 Monate wurden genannt, weil der Anspruch schlicht nach dieser Zeit verwirkt!

Gruß
Guido

Vielen Dank schon einmal auf die schnellen Antworten hier!

Arbeitsverhältnis wurde am vorletzten Tag der Probearbeitszeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt.
AN hat mit Unterschrift die Kündigung entgegen genommen, da AN davon völlig überrascht wurde und die Welt nicht mehr verstand.

Arbeitszeugnis ist zwar mündlich bei Entlassungsgespräch angefordert worden, aber nicht schriftlich.
AN ist bis vor ein paar Tagen nicht in der Lage gewesen nochmals schriftlich darum zu bitten, da ein total phychischer Zusammenbruch durch die Entlassung stattfand.

Mobbing oder vielleicht sollte man es eher Bossing nennen hat dort auf übelste Weise, ohne das AN davon geahnt haben könnte( weil AN nunmal nur an das Gute in jedem Menschen glaubte und alles durch Betriebsübernahme als allgemeinen Stress ansah), wobei jetzt klar ist, dass eine Praktikantin durchs Arbeitsamt und durch AN in Praktikumsbegleitung quasi schon eingearbeitet wurde, bereits mit Ausscheiden des AN aus dem Betrieb dort eingestellt wurde.Das Praktikum hat direkt vor der Kündigung stattgefunden.
Bis zum letzten Tag vor der Kündigung gab es für AN keine Probleme in diesem Betrieb, alle waren anscheinend zufrieden.
Jetzt fragt sich AN natürlich wie das Arbeitszeugnis mit versteckten Anmerkungen aussehen wird und muss AN das dann so hinnehmen oder kann er dann ein neues verlangen?
AN hat in seiner ganzen Berufslaufbahn zu recht noch nie ein negatives Zeugnis erhalten, ganz im Gegenteil.
Welchen Satz sollte AN in die Bitte schreiben, damit es kein nicht hinderliches Arbeitszeugnis wird?

MfG

Arbeitszeugnis ist zwar mündlich bei Entlassungsgespräch
angefordert worden, aber nicht schriftlich.

Na dann sollte das Zeugnis schnellstens schriftlich angefordert werden. Schon allein um nicht eine evtl. vertraglich bestehende Ausschlussfrist zu überschreiten.

Jetzt fragt sich AN natürlich wie das Arbeitszeugnis mit
versteckten Anmerkungen aussehen wird und muss AN das dann so
hinnehmen oder kann er dann ein neues verlangen?

Er kann eine Änderung fordern. Aber wenn der AG darauf nicht eingeht, müsste sowas notfalls eingeklagt werden.

Welchen Satz sollte AN in die Bitte schreiben, damit es kein
nicht hinderliches Arbeitszeugnis wird?

Der AN verlangt einfach ein qualifiziertes Zeugnis und wartet das Ergebnis ab. Bestimmte Formulierungen, die den AG „zwingen“ sollen ein positives Zeugnis auszustellen, halte ich angesichts der gespannten Lage nicht unbedingt für zielführend.