Arbeitszeugnis

Liebe/-r Experte/-in,
meine Freundin hat das folgende Zeugnis erhalten:

Zeugnis

für Frau (hier einfach als Sonnenschein bezeichnet)
Frau Sonnenschein, geb. xxxxx, war vom 15.03.2009 bis einschließlich 15.10.2009 an der xxxxx ehemals xxxxx e. V, als Mitarbeiterin in der Heilpädagogik beschäftigt.

Ihre Tätigkeit umfasste die Betreuung von seelenpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in einer heilpädagogischen Gruppe im Alter von 10 bis 18 Jahren. Ihr oblag die Assistenz sowie die Unterstützung bei der Nachmittagsbetreuung. Auch arbeitete sie an den Nachmittagen mit jungen zu betreuenden Erwachsenen, speziell in unserem Garten in xxxxx. Auch hospitierte sie eine Woche lang in verschiedenen Klassenstufen unserer Schule.

Frau Sonnenschein führte die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Sie war immer pünktlich, zuverlässig, ehrlich, sehr interessiert und hilfsbereit. Auch engagierte sie sich über die Regelarbeitszeit hinaus für unsere Einrichtung.

Einvernehmlich wurde das Arbeitsverhältnis zum 15. Oktober 2009 aufgelöst.

Wir wünschen Frau Sonnenschein alles Gute für ihren weiteren beruflichen Werdegang.

xxxxx, 29.Oktober.2009

Geschäftsleitung Vorstand

Nun hätte ich, oder besser sie, gerne gewusst, wie dieses Zeugnis zu beurteilen ist. Ist es gut, schlecht oder Top? Wie würden Sie es allgemein bewerten?

Frau Sonnenschein war eine sehr engagierte Person und hat dort deutlich mehr und vielfältigeres geleistet, als im Zeugnis aufgeführt wurde.
Kann dies beim Zeugnisschreiber moniert werden?

Sind die Angaben „ stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ und der weitere Text konform? Müsste, gemessen an den aufgeführten Pluspunkten, der einleitende Satz nicht ein „zur vollsten Zufriedenheit“ enthalten?

„Auch engagierte sie sich über die Regelarbeitszeit hinaus für unsere Einrichtung.“ Könnte dieser Satz vom Leser auch negativ bewertet werden, also so ausgelegt werden als ob Frau Sonnenschein zu langsam arbeiten würde und ihr Tagespensum nicht bewältigen kann? Wie könnte der Satz anders lauten?

„Einvernehmlich … „ – mir gefällt dieser Satz gar nicht. Er klingt , aus meiner Sicht; nach rausschmiss. Würden Sie das anders sehen? Wie könnte so was noch formuliert werden?
Der wahre Kündigungsgrund (während der Probezeit) liegt wohl an einer wirtschaftlichen Situation und zu einem großen Teil an Mobbing.
Ist der Wunsch für die Zukunft OK?

Jetzt habe ich ganz viele Fragen gestellt und hoffe, dass ich Ihre Zeit nicht allzu sehr überstrapaziert habe, aber es liegt mir auch sehr am Herzen, meiner Freundin zu einem guten, oder besser, sehr guten Zeugnis zu verhelfen.

Für Ihre Mühe im Voraus schon mal ganz herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Hepp

Hallo Herr Hepp,
Ihr ungutes Gefühl trügt Sie nicht. Das Zeugnis ist nicht besonders gut.

Ich gehe es von oben nach unten durch:
15.3.-15.10. obwohl das 7 Monate sind, klingt es für mich im Zusammenhang wie Rausschmiss nach der Probezeit.

Es fehlen 2-3 Sätze über die Art der Einrichtung.

Frau Sonnenschein führte die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

-> Das ist Note 2

Sie war immer pünktlich,

-> Bestehen Sie darauf, dass diese Aussage gestrichen wird. Übersetzt heißt das: Wir wissen nicht viel Gutes über Frau Sonnenschein zu sagen, also sagen wir wenigstens, dass sie pünktlich war. (Kann u.U. auch ein versteckter Hinweis auf Unpünktlichkeit sein.)

ehrlich

-> ebenfalls streichen. Ehrlichkeit im Job ist eine Selbstverständlichkeit, die nicht erwähnt werden muss. Ähnlicher Fall wie oben: Ehrlich = unehrlich! Versteckter Hinweis an zukünftige Arbeitgeber.

sehr interessiert

-> ganz üble Formulierung. „Sehr interessiert, hat aber nichts geleistet“. Besser: motiviert, engagiert etc.

und hilfsbereit.

Hier fehlt noch ein Hinweis auf die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten, und ob sie von den betreuten Personen geschätzt wurde.

engagierte sie sich über die Regelarbeitszeit hinaus für unsere Einrichtung.

-> in der Tat merkwürdig. Kann eine „harmlose“ unglückliche Formulierung sein, oder wie Sie andeuteten: Schaffte das Arbeitspensum nicht in der vorgegebenen Zeit.

Einvernehmlich

-> besser: Im gegenseitigen Einvernehmen

Wir wünschen Frau Sonnenschein alles Gute für ihren weiteren beruflichen Werdegang.

-> Diese Bemerkung ist zwar freiwillig, aber wenn sie fehlt, wirft das Fragen auf. Normalerweise sollte da noch stehen: Wir bedauern das Ausscheiden von …, das hat sich bei einem Aufhebungsvertrag aber natürlich erledigt.

29.Oktober.2009

-> Das Datum sollte der letzte Arbeitstag sein.

Handschriftliche Unterschrift ist ein Muss.

Kann dies beim Zeugnisschreiber moniert werden?

-> Ja. Frau Sonnenschein soll unbedingt Beispiele anführen, die ihr „sehr gutes“ Engagement belegen. Besondere Leistungen und eigene Projekte sollten im Zeugnis erwähnt werden.

Sind die Angaben „ stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ und
der weitere Text konform?

-> Nein, meines Erachtens ist die restliche Beurteilung sogar noch schlechter als Note 2.

Jetzt kommt das große Aber: Häufig sitzen in sozialen Einrichtungen keine ausgefuchsten Zeugnis-Experten. Es kann also tatsächlich sein, dass diese Formulierungen auf Grund von Unwissenheit entstanden sind. In jedem Fall sollten Sie gegen dieses Zeugnis Einspruch erheben.

Viel Erfolg und alles Gute
Julia Kleine (Paulaline)

Hallo!

Deine Arbeitsleistung wurde mit Befriedigend bewertet, das sagt der Satz: Frau Sonnenschein führte die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. (AL: Die Arbeiten wurden zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.)

Sie war immer pünktlich, zuverlässig, ehrlich,sehr interessiert und hilfsbereit. Auch engagierte sie sich über die Regelarbeitszeit hinaus für unsere Einrichtung.
Was der Satz bedeuten soll, mh das kann ich nicht sagen!?

Hier ein paar infos:

(AL = Arbeitsleistung, AW = Arbeitsweise, V = Verhalten, S = Schlusssatz)

Sehr gut AL: Die Arbeiten wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden stets mit äusserster Sorgfalt und grösster Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.
S: Wir bedauern das Ausscheiden sehr und bedanken uns für stets sehr gute Leistungen.

Gut AL: Die Arbeiten wurden zu unserer vollsten / stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden stets mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.
S: Wir bedauern das Ausscheiden und bedanken uns für sehr gute Leistungen.

Befriedigend AL: Die Arbeiten wurden zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden stets mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut.
S:Wir bedauern das Ausscheiden und danken für gute Leistungen.

Ausreichend AL: Die Arbeiten wurden zu unserer Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
S: Wir danken für die Mitarbeit.

Mangelhaft AL: Die Arbeiten wurden im grossen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden im allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten war insgesamt angemessen
S: Wir danken für das Streben nach einer guten Leistung.

Ungenügend AL: Er/sie hat sich bemüht, die Arbeit zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
AW: Er/sie bemühte sich, die Aufgaben sorgfältig zu erledigen.
V: Er/sie bemühte sich um ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen.
S: Wir danken bei dieser Gelegenheit.

alles gute.

Yvonne

Liebe Frau Julia Kleine,

ich darf Sie hoffendlich so anreden, denn es war mehr als lieb, wie Sie mir geantwortet haben. Die Zeit, und die drängt hier sehr, in der Sie geantwortet haben war einfach super toll - ein ganz großes Dankeschön. Sie haben mir und meiner Freundin damit einen sehr großen Dienst erwiesen, denn sie war nicht besonders glücklich über ihr Zeugnis, wo Sie dort doch soviel Engagement eingebracht hat und dann dieses Schreiben.

Ich habe mich bis jetzt an den PC gesetzt und für sie einen zweiseitigen Brief formuliert, in den ich alle Ihre Hinweise und Bemerkungen habe einfliesen lassen.
Ich hoffe das „Echo“ sieht dann so aus wie es auch aussehen soll.

Nochmals herzlichen Dank und eine schöne Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Hepp

Hallo liebe Yvonne,

ein ganz großes Dankeschön für die schnelle und gute Antwort. Sie haben mir und meiner Freundin damit einen sehr großen Dienst erwiesen, denn sie war nicht besonders glücklich über ihr Zeugnis, wo Sie dort doch soviel Engagement eingebracht hat und dann dieses Schreiben.

Ich habe mich bis jetzt an den PC gesetzt und für sie einen zweiseitigen Brief formuliert, in den ich versucht habe auch Ihre Hinweise einfliesen lassen.
Ich hoffe das „Echo“ sieht dann so aus wie es auch aussehen soll.

Nochmals herzlichen Dank und eine schöne Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Hepp

Lieber Herr Hepp,

Ihre Anfrage habe ich erhalten und ich möchte Ihnen gern darauf antworten.
Leider sind mir die näheren Umstände nicht bekannt. Nur auf den unten stehenden Text abgestellt, ohne weitere Informationen, tauchen bei mir als Leser einige Fragen auf:
Warum dauerte die Beschäftigung nur 7 Monate? Warum wurde sie offenbar durch Aufhebungsvertrag aufgelöst? Welchen Vorteil hatte Ihre Freundin dadurch (Bei einer Aufhebung handelt es sich um einen Vertrag, der einvernehmlich zw. zwei Parteien geschlossen wird, ist keine einseitige Sache wie eine Kündigung)? Wenn es sich um wirtschaftliche Probleme seitens des Betriebes handelt, würde der Betrieb doch sicherlich betriebsbedingt kündigen? Warum hat er dann das nicht nach der Probezeit - der Kündigungsschutz nach KSchuG beginnt erst nach 6 Mo - getan?

Wenn wir uns den Zeugnisinhalt ansehen, so fällt im Abschnitt der Leistungsbeurteilung auf, daß dieser sehr kurz gehalten ist. Es mag sein, daß der Zeugnisschreiber nicht sehr viel Erfahrung im Zeugnisschreiben hat, es kann aber auch sein, daß absichtlich zu einigen relevanten Punkten nichts gesagt wurde. Mir jedenfalls wäre es egal, ob jemand pünktlich oder ehrlich ist in Bezug auf das Zeugnis, es sei denn der Mitarbeiter arbeitet in einem Bereich, wo es genau darauf ankommt, also z.B. in einem Geschäft, daß pünktlich geöffnet werden muß und er mit Geld zu tun hat. Für einen MA in der Heilpädagogik sind m.E. andere Eigenschaften wichtig und von denen lese ich überhaupt nichts. Den Satz zum Arbeitseinsatz würde ich nicht per se negativ einstufen. „Stets … zur vollen Zufriedenheit“ entspricht der Schulnote 2.

Hinsichtlich ihres Sozialverhaltens wurde überhaupt nichts erwähnt. Anstelle dessen findet sich der Satz zur Aufhebung.
Das läßt darauf schließen, daß es massive Probleme im persönlichen Miteinander gab.

Zum Schluß wurden Zukunftswünsche formuliert, es fehlt jedoch gänzlich Dank und Bedauern. Der Zukunftswunsch an sich ist auch zweideutig „wünschen … alles Gute für ihren beruflichen Werdegang“, denn sie hat es nötig - so die gängige Übersetzung.

Alles in allem würde ich dieses Zeugnis nicht positiv einstufen, es bleiben sehr viele Fragen. Aber wie gesagt, kenne ich keine weiteren Hintergründe.
Grds. würde ich über die Personalabteilung meinen Wunsch nach einer Zeugniskorrektur herantragen. Eine Änderung im gütlichen Wege wäre m.E. das Beste. Als Alternative können Sie nur im Klageweg eine Änderung erwirken, je nach Einzelfall mag das aber dennoch nicht zwingend zugunsten des Klägers ausgehen. Hier schlage ich dann vor, sich zwecks Beratung an einen Anwalt zu wenden.

Viel Erfolg!
cf

Hallo Walter, schön das ich euch ein wenig helfen konnte.

Ich empfehle euch in Widerspruch zu gehen, wenn das Zeugnis nicht dem entspricht was deine Partnerin dort alles geleistet hat, es muss dann umgeschrieben werden. Und wenn sich das unternehmen weigert könnt ihr noch über das Arbeitsgericht klagen aber das immer erst wenn sich as Unternehmen weigert.

Alles gute Yvonne

Dankeschön Yvonne,

aber ich hoffe nicht, dass die Sache eskaliert und wir uns vor dem Richtertisch wieder sehen.
Der Wiederspruch ist bereits raus.

Machs gut und nochmals Danke für Deine Hilfe

Lieben Gruß

Walter Hepp