wer kann mir sagen, wie lange ich nach Aushändigung des Arbeitszeugnisses noch ein Veto d. h. eine Verbesserung des Arbeitszeugnisses bei meinem Arbeitgeber einreichen kann.
das steht meistens im Tarifvertrag. Steht nichts im Tarifvertrag, kommt es auf den Einzelfall an. Ich würde sagen, nach sechs Monaten Schweigen wird es kritisch. Dann nehmen die Gerichte eine sogenannte „Verwirkung“ an.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Fall Verwirkung nach zehn Monaten angenommen (BAG v. 17.02.1988, veröffentlich in: Der Betrieb Jahrgang 1988, S. 1071), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (11.01.1994, veröffentlicht in: Der Betrieb Jahrgang 1995, S. 1135) elf Monate.