Arbeitszeugnis?

Hi Leute,

auch ich möchte einmal eure Meinung zu Auszügen meines Zeugnisses bekommen. Was fällt euch hier auf?

Herr xy arbeitet sorgfältig und verantwortungsbewusst, seine aktive Arbeitsweise ist ausgesprochen zügig.

Das Verhalten von Herrn xy gegenüber Kunden, Vorgesetzten und den Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei.

Wir danken Herrn xy für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Für alle Tipps bin ich sehr dankbar. Manches kann ich bei den Formulierungen nicht deuten. Auch bei google hab ich noch nichts gefunden.

Viele Grüße aus dem Norden

Kossi

Hallo Kossi,

klingt nicht so richtig berühmt. Würde ich mal so in den Bereich 4 oder schlechter (nach Schulnoten) einstufen. Es fehlt die übertreibende Audruckstweise mit „sehr“, also „sehr sorgfältig“ und „sehr verantwortungsbewust“. In der Beurteilung der Arbeitsweise fehlt (zumindest in dem Zitat) jeglicher Hinweis auf die Qualität der Arbeit. Man könnte also zu dem Schluss kommen, dass die Arbeit nur schnell vom Tisch geschafft wurde, der AN sich aber überhaupt keine Gedanken darüber gemacht hat, wie er seine Arbeit erledigt hat, und welche Qualität die Ergebnisse gehabt haben.

Auch das einwandfreie Verhalten ist ja nur ein Hinweis auf eine an sich selbstverständliche und nicht erwähnenswerte Eigenschaft. Diese erwähnt man in dieser Form nur dann, wenn man nichts darüber hinausgehend Positives zu berichten weiß, wie z.B.: „War bei Kunden und Mitarbeitern als höchst kompetenter und stets zuvorkommender und äußerst engagierter Mitarbeiter und Kollege besonders geschätzt.“

Schließlich fehlt jegliches Bedauern über den Weggang. Dies ist aber schon für ein wenigstens mäßiges Zeugnis eigentlich üblich, so in der Art:" Wir bedauern es zutiefst, dass Herr X aus eigenem Wunsch unser Haus verläßt, …"

Bin nun kein großer Arbeitsrechts- und Zeugnisexperte. Aber die Richtung sollte stimmen. Bevor Du jetzt gleich losrennst und Dich beschwerst, solltest Du aber überlegt, warumd as Zeugnis so und nicht anders ausgefallen ist. Gerade in vielen Kleinbetrieben ist es oft so, dass die Chefs die Geheimsprache der Zeugniss selbst gar nicht ausreichend kennen und ohne jegliche böse Absicht ein (nach den hier angewendeten Spielregeln aus dem Bereich ausgebildeter Personalchefs) schlechtes Zeugnis schreiben. Ich weiß z.B. von meinem Vater, dass er eigentlich immer damit zu kämpfen hatte, wenn er ein Zeugnis schreiben musste (er ist eben Journalist, Chefredakteur, Redaktionsdirektor, Dr. phil, etc. aber eben kein Personalchef) und deshalb auch allen Betroffenen immer gesagt hat, dass sie gerne mit allen Rückfragen kommen könnten.

Weitere Infos findest Du bei http://www.zeugnistest.de, wobei man diese Seite auch mal aus der Sicht eines Personalchefs betrachten sollte (so nach dem Motto, was kann ich den überhaupt noch schreiben, ohne dass jemand denkt, ich wollte dem AN so richtig einen reinwürgen).

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz,

[] In der
Beurteilung der Arbeitsweise fehlt (zumindest in dem Zitat)
jeglicher Hinweis auf die Qualität der Arbeit. Man könnte also
zu dem Schluss kommen, dass die Arbeit nur schnell vom Tisch
geschafft wurde, der AN sich aber überhaupt keine Gedanken
darüber gemacht hat, wie er seine Arbeit erledigt hat, und
welche Qualität die Ergebnisse gehabt haben.

ACK

Auch das einwandfreie Verhalten ist ja nur ein Hinweis auf
eine an sich selbstverständliche und nicht erwähnenswerte
Eigenschaft. Diese erwähnt man in dieser Form nur dann, wenn
man nichts darüber hinausgehend Positives zu berichten weiß,
wie z.B.: „War bei Kunden und Mitarbeitern als höchst
kompetenter und stets zuvorkommender und äußerst engagierter
Mitarbeiter und Kollege besonders geschätzt.“

Quatsch, das Verhalten wird regelmässig bewertet, „jederzeit einwandfrei“ ist ein klares „sehr gut“

Schließlich fehlt jegliches Bedauern über den Weggang. Dies
ist aber schon für ein wenigstens mäßiges Zeugnis eigentlich
üblich, so in der Art:" Wir bedauern es zutiefst, dass Herr X
aus eigenem Wunsch unser Haus verläßt, …"

Ebenfalls Quatsch. Ein Bedauern muss kein Arbeitgeber ausdrücken, es rundet eine sehr gute Bewertung höchstens ab, muss aber selbst bei einer sehr guten Bewertung nicht ausgedrückt werden. Es kann auch nicht vor Gericht eingeklagt werden.

Bin nun kein großer Arbeitsrechts- und Zeugnisexperte. Aber
die Richtung sollte stimmen. Bevor Du jetzt gleich losrennst
und Dich beschwerst, solltest Du aber überlegt, warumd as
Zeugnis so und nicht anders ausgefallen ist. Gerade in vielen
Kleinbetrieben ist es oft so, dass die Chefs die Geheimsprache
der Zeugniss selbst gar nicht ausreichend kennen und ohne
jegliche böse Absicht ein (nach den hier angewendeten
Spielregeln aus dem Bereich ausgebildeter Personalchefs)
schlechtes Zeugnis schreiben. Ich weiß z.B. von meinem Vater,
dass er eigentlich immer damit zu kämpfen hatte, wenn er ein
Zeugnis schreiben musste (er ist eben Journalist,
Chefredakteur, Redaktionsdirektor, Dr. phil, etc. aber eben
kein Personalchef) und deshalb auch allen Betroffenen immer
gesagt hat, dass sie gerne mit allen Rückfragen kommen
könnten.

ACK

Meine Meinung dazu: Wenn das alles ist, dann wärs extrem mager und nichtssagend. Gerade die Leistungsbewertung müsste deutlich aufgepeppt werden mit Erfolgen, Arbeitsqualität… Ich würde es allerdings nicht gleich vorm Arbeitsgericht versuchen:smile:, sondern mit dem alten Arbeitgeber reden. Im Zweifelsfall selber ein Zeugnis schreiben (dabei nicht von den Wertungen abweichen, nur die Erfolge deutlich machen) und es vorlegen, das hilft den armen Chefs oft wirklich…

Grüße
Jürgen

Schließlich fehlt jegliches Bedauern über den Weggang. Dies
ist aber schon für ein wenigstens mäßiges Zeugnis eigentlich
üblich, so in der Art:" Wir bedauern es zutiefst, dass Herr X
aus eigenem Wunsch unser Haus verläßt, …"

Ebenfalls Quatsch. Ein Bedauern muss kein Arbeitgeber
ausdrücken, es rundet eine sehr gute Bewertung höchstens ab,
muss aber selbst bei einer sehr guten Bewertung nicht
ausgedrückt werden. Es kann auch nicht vor Gericht eingeklagt
werden.

Das ist richtig. Das Bedauern über den Weggang ist eine seltene Ausnahme und kann nie verlangst, noch weniger eingeklagt werden
MfG
Böker

Kossi.

Einschätzungen über Auszüge eines Zeugnisses kann man getrost in die Tonne kloppen. Du solltest das komplette Zeugnis hier hineinstellen. Alles andere ist wildes Ins-Blaue-Raten.

Gruß,
LeoLo

Allen vielen Dank! Hier die volle Version.
Herr xy war vom xy-xy als Mitarbeiter im Bereich Controlling in unserem Unternehmen tätig.

Als letzte Tätigkeit hat Herr xy das Relaunch unserer Internet-Seite übernommen, Anzeigen für Fachmagazine ausgearbeitet und eine excelgestützte BWA für unsere Unternehmensgruppe aufgebaut.

Herr xy hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Herr xy arbeitet sorgfältig und verantwortungsbewusst, seine aktive Arbeitsweise ist ausgesprochen zügig.

Das Verhalten von Herrn xy gegenüber Kunden, Vorgesetzten und den Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis wurde in beiderseitigen Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst.

Wir danken Herrn xy für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Weitere Info! Dies ist mein erster Job nach meinem Studium gewesen. Genau 12 Monate war ich angestellt.

MfG

Kossi

Hallo Kossi,

tja, jetzt wird das Bild (für uns(!)) runder! Meine Meinung hierzu als Personalverantwortlicher:

Herr xy war vom xy-xy als Mitarbeiter im Bereich Controlling
in unserem Unternehmen tätig.

Ziemlich kurz, nur 12 Mon., nun gut, ich habe auch recht schnell meinen ersten Job gewechselt, nahezu alle meine Bekannten auch, auf dem nächsten blieben alle länger…

Als letzte Tätigkeit hat Herr xy das Relaunch unserer
Internet-Seite übernommen, Anzeigen für Fachmagazine
ausgearbeitet und eine excelgestützte BWA für unsere
Unternehmensgruppe aufgebaut.

Was hat das (mal abgesehen von der BWA) mit Controlling zu tun? Seltsam, liegt aber vielleicht auch an einem „lebendigen“ Unternehmen, macht aber stutzig (nach dem Motto: „eigentlich wollten wir ihn als Controller, aber so richtig hats dann nicht geklappt bei ihm, dann haben wir halt geschaut, was er sonst noch so kann, wenn wir ihn schon haben…“)

Herr xy hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollen Zufriedenheit erledigt. Herr xy arbeitet sorgfältig und
verantwortungsbewusst, seine aktive Arbeitsweise ist
ausgesprochen zügig.

gut

Das Verhalten von Herrn xy gegenüber Kunden, Vorgesetzten und
den Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei.

sehr gut

Das Arbeitsverhältnis wurde in beiderseitigen Einvernehmen
durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst.

??? ('tschuldigung für den Klemmer…)
Als Arbeitnehmer lässt man sich nie(!) in beiderseitigem Einvernehmen auflösen, wenn man es vermeiden kann. Selbst eine hohe Abfindung kann diesen Makel seltenst beheben. Das heisst klipp und klar, dass Dein Arbeitgeber vermutlich sogar noch Geld dafür gezahlt hat, Dich loszuwerden! Da musst Du Dir aber eine gute Begründung überlegen, warum das so gelaufen ist!

Wir danken Herrn xy für die gute Zusammenarbeit und wünschen
ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Floskel

Wenn ich Deine ViKa lese, dann war Dein erster Job wohl ein absoluter Griff ins Klo, da er anscheinend völlig an Deinen Interessen vorbeiging. Leider kann das auch aus dem Zeugnis deutlich herausgelesen werden und ein neuer Arbeitgeber wird zusammenzucken. Wenn ich jemanden einstelle, dann will ich jemanden, der für Minimum 2 Jahre meinem(!) Anforderungsprofil entspricht. Bestenfalls ist er mit Freude bei der Arbeit (deshalb suche ich ihn ja auch möglichst sorgfältig aus), schlimmstenfalls macht er einfach unauffällig seine Arbeit, aber ich brauche niemanden, der keinen Spass hat und das auch soweit zeigt, so dass ich ihn mit Aufwand loswerden muss… (Es ist schon schlimm genug, wenn er selber fristgerecht kündigt, aber ich muss mir zumindest keinen Aufhebungsvertrag ausdenken)

Und wenn ich Dein Zeugnis bei einer Bewerbung bekäme, würde ich Angst davor bekommen, ob Du jetzt weisst, was Du willst, oder ob’s bei mir nicht genauso laufen könnte…

Bitte sei mir jetzt für meine Härte nicht böse, Du brauchst Dich keinesfalls mir gegenüber zu rechtfertigen oder meine Sicht in Frage zu stellen. Was ich möchte, ist Dir ein (! ich bin sicher nicht massgeblich) Arbeitgeberfeedback zu geben.

Zum einen: Sollten meine Vermutungen über Deine Interessenlagen falsch sein und die Aufhebung aus rein betrieblichen Gründen stattgefunden haben (Umstrukturierungen, Entlassungen wegen Umsatzeinbrüchen), dann schau, dass das als Begründung ins Zeugnis kommt. Hilft nicht viel, aber etwas.

Wenn nicht:
Du musst IMHO definitiv Deinen nächsten Arbeitgeber im Anschreiben überzeugen(!), dass Du jetzt genau weisst, was Du willst!

Grüße
Jürgen

Hallo.

Herr xy war vom xy-xy als Mitarbeiter im Bereich Controlling
in unserem Unternehmen tätig.

Als Mitarbeiter? Buchhalter? Rechnungsprüfer? Betriebswirtschaftlicher Assistent? Datenträger (Aktenschlepper)? Ziemlich breites Spektrum …

Als letzte Tätigkeit hat Herr xy das Relaunch unserer
Internet-Seite übernommen, Anzeigen für Fachmagazine
ausgearbeitet und eine excelgestützte BWA für unsere
Unternehmensgruppe aufgebaut.

„Als letzte Tätigkeit“? Und davor drehte er Däumchen und stellte witzige Figürchen aus unserem Büroklammernbestand her? Es sollten schon alle Tätigkeiten aufgeführt werden. Die letzten gerne etwas ausführlicher (mit welchen Tuhls bspw. hat xy geschafft?).

Herr xy hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollen Zufriedenheit erledigt.

Ist eine Zwei, würde ich meinen. Eins wäre „stets zu unserer vollsten“, Drei „zu unserer vollen“, Vier „zu unserer Zufriedenheit“.

Herr xy arbeitet sorgfältig und verantwortungsbewusst,

Zwei minus bis Drei. Mir fehlt hier „stets“ und „sehr“.

seine aktive Arbeitsweise ist ausgesprochen zügig.

Hyperaktiv? Zweckmäßigkeit nicht berühmt?

Das Verhalten von Herrn xy gegenüber Kunden, Vorgesetzten und
den Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei.

Absolut in Ordnung - Eins.

Das Arbeitsverhältnis wurde in beiderseitigen Einvernehmen
durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst.

Januja - muss erwähnt werden (vermutlich auch krummer, unüblicher Beendigungstermin). Wenn der Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit betriebsbedingtem Personalabbau steht, wäre eine Erwähnung nicht schlecht, ansonsten sieht das „gegenseitige Einvernehmen“ immer etwas nach „für einen achtkantigen Rauswurf hat es nicht ganz gelangt“ aus.

Wir danken Herrn xy für die gute Zusammenarbeit und wünschen
ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Ist schon i.O., wenn auch aufgrund des fehlenden Bedauerns nicht maximal.

Weitere Info! Dies ist mein erster Job nach meinem Studium
gewesen. Genau 12 Monate war ich angestellt.

Für einen Akademiker ist mir besonders die Tätigkeitsbeschreibung viel zu dünn. Das ist ja fast wie „er war zu allem fähig, aber zu nix zu gebrauchen“.

Gruß kw

Zustimmski & Nickowitsch owT
Gruß kw

Kossi.

Das ist eine Katastrophe!
Ein glattes mangelhaft!

Gruß,
LeoLo

Hi,

bin zwar selber noch Student, aber noch zwei Sachen, die mir aufgefallen sind (viele Regeln sind aber wirklich auch übertrieben). Grundsätzlich finde ich das mit dem „gegenseitigen Einvernehmen“ auch am schlimmsten von allem.

Herr xy arbeitet sorgfältig und
verantwortungsbewusst, seine aktive Arbeitsweise ist
ausgesprochen zügig.

„sorgfältig“ finde ich immer etwas gefährlich - bist Du nie kreativ gewesen? Oder war es in Deinem Job nicht gefordert --> aber: Homepageaufbau. Hört sich an nach: Links einen Balken, rechts das Logo, in der Mitte Text. Aus und heimgehen. Von Ideen steht nichts im Zeugnis.

„zügig“ evtl. auch „leicht schlampig“? (Zumal: „ausgesprochen“). Gut Ding will schließlich Weile haben.

Dazu kommen auch noch kleine Feinheiten, die Du uns noch nicht verraten hast, wie:

  • Stimmt das Ausstellungsdatum des Zeugnisses (letzter Tag des Arbeitsverhältnisses, so wird deutlich, daß das Ausscheiden geplant war und nicht fristlos)
  • Hat ein möglichst hohes Tier unterschrieben?
  • Ist die Form absolut einwandfrei (Schriftart, Tippfehler, Flecken)?

Ansonsten würde ich mich aber nicht ins Bockshorn jagen lassen. Vielleicht war es nur ein Versehen. Und selbst wenn nicht: Man darf alles tun, wenn man es gut begründen kann!

ciao,
erik