Arbeitszeugnis

Hallo,

darf ein Arbeitszeugnis gefaltet sein oder habe ich Anspruch auf ein ungefaltetes? (Gerichtsurteile?)

Welches Datum muss es haben?

Habe ich irgendwelche Druckmittel/rechtlichen Möglichkeiten um aus

„war bei Vorgesetzten geschätzt“ und ähnlichen Formulierungen

etwas besseres zu machen?

Danke!
Phil

Hallo Phil,

darf ein Arbeitszeugnis gefaltet sein oder habe ich Anspruch
auf ein ungefaltetes? (Gerichtsurteile?)

Ja, es darf gefaltet sein. Es gibt auch Gerichtsurteile; bemühe doch bitte zum Beispiel http://www.google.de und füttere das Maschinchen mit den Stichworten Arbeitszeugnis gefaltet (bzw. geknickt) Urteil.

Welches Datum muss es haben?

Eigentlich das Datum der tatsächlichen Ausstellung. Es gibt aber auch Firmen, die dem AN entgegenkommen und das Zeugnis auf den Tag des Ausscheidens datieren.

Habe ich irgendwelche Druckmittel/rechtlichen Möglichkeiten um
aus
„war bei Vorgesetzten geschätzt“ und ähnlichen Formulierungen
etwas besseres zu machen?

Sage mal, hast Du Probleme mit der deutschen Sprache? Von dem Satz ‚war bei Vorgesetzten geschätzt‘ im Zeugnis können viele nur träumen! Und hör mir bloß mit Druckmitteln auf! Wenn Dir ein Zeugnis nicht paßt, kannst Du vor das Arbeitsgericht ziehen. Denk aber daran: die Beweislast liegt bei dem Wunsch nach der Aufwertung eines Zeugnisses bei Dir.

Viele Grüße

Tessa

Hi Tessa,

danke für deine Antwort!

Nein, ich habe kein Problem mit der deutschen Sprache :smile: Ich habe bloss gerade ein Arbeitszeugnis bekommen (nach dreifacher schriftlicher Anmahnung, ich habe zum 31.7. gekündigt), in dem mein Name trotz schriftlichem Hinweis falsch geschrieben ist, das irgendwann Anfang des Jahres datiert ist und das in den kleinsten möglichen Umschlag gequetscht wurde (knitterig, versteht sich).

Ich hatte zu meinen direkten Vorgesetzten immer ein ausgesprochen gutes Verhältnis (sehe nicht nur ich so, wurde mir auch in Mitarbeitergesprächen so gesagt).

Mein jetziges Zeugnis schreibt der Bereichsleiter, der mich genau einmal gesehen hat: beim Bewerbungsgespräch…ich habe nie mit ihm zusammengearbeitet und überhaupt nie irgendwas mit ihm zu tun gehabt. Meine direkten Vorgesetzten sind nicht mehr in der Firma, der Bereichsleiter ist zu keinem Gespräch bereit (Zitat „Ein Zeugnis ist immer objektiv, daher bin ich nicht zu einer Änderung bereit“ … nur wie kann jemand objektiv sein, der mich gar nicht kennt?)

Ich habe das Gefühl, dass ich ein 0815-Notezweibisdrei-Standardzeugnis bekommen habe. Daher meine Frage, welche Möglichkeiten ich habe, da dieser Mensch ganz offensichtlich nicht zu einem Gespräch bereit ist.

ciao
Phil

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Hallo.

Ich
habe bloss gerade ein Arbeitszeugnis bekommen (nach dreifacher
schriftlicher Anmahnung, ich habe zum 31.7. gekündigt), in dem
mein Name trotz schriftlichem Hinweis falsch geschrieben ist,

Muß slebstverständlich korrigiert werden.

das irgendwann Anfang des Jahres datiert ist

Tessas Aussage ist nicht ganz 100% korrekt. Soweit Du es rechtzeitig beantragt hast, muß das Beendigungszeugnis als Ausstellungsdatum den Tag der tatsächlichen Erstellung haben. Anfang des Jahres scheidet da also wohl aus… Eine Rückdatierung kann erforderlich sein, wenn der AG das vom AN verlangte Zeugnis nicht zeitnah erstellt hat (also zum Beispiel nicht bis zum letzten Arbeitstag, also bei Fälligkeit) oder wenn es später berichtigt wird (in diesen Fällen hat der AG das ursprüngliche Ausstellungsdatum einzusetzen). Weitere Voraussetzung ist aber, dass die verspätete Ausstellung nicht vom AN zu vertreten ist.

und das in den
kleinsten möglichen Umschlag gequetscht wurde (knitterig,
versteht sich).

Es steht im Ermessen des AG, die Umschlaggröße für die Übersendung des Zeugnisbogens zu bestimmen, so dass der AG den Zeugnisbogen auch falten kann, um ihn in einem Umschlag kleineren Formats unterzubringen. Er erfüllt also den Anspruch des AN auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses auch mit einem Zeugnis, das er zum Beispiel zweimal faltet, um den Zeugnisbogen in einen Geschäftsumschlag üblicher Größe unterzubringen, solange das Originalzeugnis kopierfähig ist und die Knicke im Zeugnisbogen sich nicht auf den Kopien abzeichnen.

Ich habe das Gefühl, dass ich ein
0815-Notezweibisdrei-Standardzeugnis bekommen habe. Daher
meine Frage, welche Möglichkeiten ich habe, da dieser Mensch
ganz offensichtlich nicht zu einem Gespräch bereit ist.

Zwei Möglichkeiten:
1.) Eigenes Zeugnis verfassen und zur Unterschrift anbieten.
Da Möglichkeit 1 ja vermutlich nichts bringen wird:
2.) Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Ob Dein Zeugnis tatsächlich schlecht ist, läßt sich auf jeden Fall nicht anhand eines Fragmentes sagen. Dazu müßte man schon das komplette Zeugnis lesen können (ohne Firmennamen…).

Gruß,
LeoLo

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[MOD]: Fettschrift in Normalschrift verwandelt. :wink:

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Hallo Philip,

so wie Du es weiter unten schilderst, hat Dein Zeugnis auf jeden Fall einige inhaltliche Mängel, auf deren Korrektur Du Anspruch hast. Bei der Gelegenheit solltest Du versuchen, (zunächst im Guten) auch die anderen Punkte zu Deinen Gunsten zu klären.

Zunächst solltest Du herausfinden oder für Dich selbst einschätzen, ob die Punkte, die Dich stören, von Deinem ehemaligen AG bewusst formuliert worden sind oder ob das eher auf mangelnde Kenntnisse und Praxis zurückzuführen ist. Letzteres ist häufig der Fall. In diesem Fall erreichst Du Änderungen wohl eher, wenn Du sachlich und frendlich bist und nicht gleich mit Drohungen kommst.

Schlussendlich bleibt Dir natürlich der Klageweg. Das weiß auch Dein AG und dürfte deshalb auch um eine gütliche Einigung bemüht sein.

Gruß

lennie