Arbeitszeugnis

Hallo,

müssen Arbeitszeugnisse die Anschrift der Firma sowie das zuständige Amtsgericht und die HRB Nummer beinhalten ? Und woraus ergiben sich die Mindestanforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis hinsichtlich der Firmenangaben auf dem Zeugnis ?

Gruß
Balthasar

Hallo Balthasar,

nach dem Urteil des BAG vom 03. März 1993 (Aktenzeichen: 5 AZR 182/92) müssen Arbeitszeugnisse auf dem offiziellen Briefpapier der Firma ausgestellt werden. Für das Briefpapier (Angaben auf Geschäftsbriefen) wiederum gelten die Vorschriften der §§ 35a GmbHG bzw. 80 AktG.

Mit anderen Worten:

müssen Arbeitszeugnisse die Anschrift der Firma sowie das
zuständige Amtsgericht und die HRB Nummer beinhalten ?

Ja, selbstverständlich.

woraus ergiben sich die Mindestanforderungen an ein
qualifiziertes Zeugnis hinsichtlich der Firmenangaben auf dem
Zeugnis ?

Aus dem obigen höchstrichterlichen Urteil.

Gruß

Renee