gibt es eigentlich gesetzliche (inhaltlich) mindestanforderungen an ein arbeitszeugnis ?
was würde zb. gegen ein arbeitszeugnis wie folgt sprechen:
" herr xx war von 1. August bis zum 30 september in unserem unternehmen als gebietsverkaufsleiter beschäftigt und konnte in dieser zeit durch seine excellenten internet kenntnisse überzeugen."
" herr xx war von 1. August :bis zum 30 september in :unserem unternehmen als :gebietsverkaufsleiter :beschäftigt und konnte
in dieser zeit durch seine :excellenten internet :kenntnisse überzeugen."
Eine Hinrichtung, ein vernichtendes Urteil, wie es schlimmer kaum sein kann. Aber wenn es der Wahrheit entspricht… Lügen kann man vom Zeugnisaussteller nicht verlangen.
" herr xx war von 1. August :bis zum 30 september in :unserem unternehmen als :gebietsverkaufsleiter :beschäftigt und konnte
in dieser zeit durch seine :excellenten internet :kenntnisse überzeugen."
Eine Hinrichtung, ein vernichtendes Urteil, wie es schlimmer
kaum sein kann. Aber wenn es der Wahrheit entspricht… Lügen
kann man vom Zeugnisaussteller nicht verlangen.
Stimmt. Explizit kann das ständiges Surfen im I-net interpretiert werden. Unter Vernachlässigung der eigentlichen Arbeit…
Aber ein Nachbessern, wenn die Beurteilung nicht korrekt sein sollte, kann man dennoch verlangen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Quelle: arbeitsrecht.de - suche nach Arbeitszeugnis
So wie ich das verstanden habe, willst Du wissen, ob das da:
" herr xx war von 1. August bis zum 30 september in unserem
unternehmen als gebietsverkaufsleiter beschäftigt und konnte
in dieser zeit durch seine excellenten internet kenntnisse
überzeugen."