Wie sind denn folgende Abschnitte zu bewerten. Wie diskutieren diesbezüglich gerade in einer Vorlesung:
Die ihm/ihr übertragenen Arbeiten erledigte er größtenteils zu unserer vollsten Zufreidenheit
Ohne das „größtenteils“ wäre es doch ein 1-2
Herr/Frau scheidet in beiderseitigem Einvernhmen aufgrund innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen aus unserem Unternehmen aus. Für die berufliche und private…
Wie sind denn folgende Abschnitte zu bewerten. Wie diskutieren
diesbezüglich gerade in einer Vorlesung:
Die ihm/ihr übertragenen Arbeiten erledigte er größtenteils zu
unserer vollsten Zufreidenheit
Ohne das „größtenteils“ wäre es doch ein 1-2
Stimmt. Aber es kommt auf dem Kontext an. Wenn einer ‚voll auf die Schnauze‘ fallen soll kann er die dann schlecht gemachte Arbeit ebenso ‚zur vollsten Zufriedenheit‘ gemacht haben.
Herr/Frau scheidet in beiderseitigem Einvernhmen(*) aufgrund
(*)das kann auch als Unfrieden zwischen AN & AG (miss)interpretiert werden. Wer lässt schon einen guten AN einfach so ziehen ?
innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen aus unserem
Unternehmen aus. Für die berufliche und private…
Die ihm/ihr übertragenen Arbeiten erledigte er größtenteils zu
unserer vollsten Zufreidenheit
Ohne das „größtenteils“ wäre es doch ein 1-2
Stimmt. Aber es kommt auf dem Kontext an. Wenn einer ‚voll auf
die Schnauze‘ fallen soll kann er die dann schlecht gemachte
Arbeit ebenso ‚zur vollsten Zufriedenheit‘ gemacht haben.
Wie würde es denn ein Personal werten. Wäre es dann vielleicht Notenmäßig eine 2-3 und wie wäre es wenn man größtenteils mit „im großen und ganzen“ erstzen würde oder ist es dann einfach schlecht mit den Einwänden?
Herr/Frau scheidet in beiderseitigem Einvernhmen(*) aufgrund
(*)das kann auch als Unfrieden zwischen AN & AG
(miss)interpretiert werden. Wer lässt schon einen guten AN
einfach so ziehen ?
innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen aus unserem
Unternehmen aus. Für die berufliche und private…
Wie würde es ein Personaler werten - eher neutral oder negativ. irgendwie habe ich das GEfühl, dass man jeden Satz negativ werten kann.
LG
Stimmt. Aber es kommt auf dem Kontext an. Wenn einer ‚voll :auf
die Schnauze‘ fallen soll kann er die dann schlecht gemachte
Arbeit ebenso ‚zur vollsten Zufriedenheit‘ gemacht haben.
Grundlegend ist bei Zeugnissprache _immer_ vom schlimmsten auszugehen. Wie gesagt: einen guten bis sehr guten MA lässt man nicht gehen(1)
Wie würde es denn ein Personal(er) werten. Wäre es dann :vielleicht
Notenmäßig eine 2-3 und wie wäre es wenn man größtenteils mit
„im großen und ganzen“ erstzen würde oder ist es dann einfach
schlecht mit den Einwänden?
note 2-3
Herr/Frau scheidet in beiderseitigem Einvernhmen(*) aufgrund
(*)das kann auch als Unfrieden zwischen AN & AG
(miss)interpretiert werden. Wer lässt schon einen guten AN
einfach so ziehen ?
innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen aus unserem
Unternehmen aus. Für die berufliche und private…
Wie würde es ein Personaler werten - eher neutral oder
negativ.
Wie gesagt: immer das Schlimmste annehmen. So gesehen also negativ.
irgendwie habe ich das GEfühl, dass man jeden Satz
negativ werten kann.
es tendiert immer zur Unseriösität einzelne Passagen herauszugreifen ohne den kompletten Text zu kennen. So kann man Vieles nicht im Zusammenhang beurteilen.
Aber generell:
Die ihm/ihr übertragenen Arbeiten erledigte er größtenteils zu
unserer vollsten Zufreidenheit
„Die übertragen Arbeiten“ ist immer ein Ausdruck für Passivität - jemand arbeitete nicht eigenständig und motiviert, sondern sinngemäß nur nach Aufforderung. Das ist also schon mal eine abwertende Formulierung.
„Größtenteils“ ist ebenfalls eine schlimme Abwertung. Normalerweise sollte da „immer“, „stets“ oder „jederzeit“ stehen damit es ein positiver Satz ist. Verzichtet man auf ein Adjektiv ist das so lala…
„Vollste Zufriedenheit“ entspricht notenmäßig einer 1.
Das paßt aber natürlich überhaupt nicht zusammen, wie Du selber merkst. Insofern kommt es auf den Zusammenhang des ganzen Zeugnisses an.
Herr/Frau scheidet in beiderseitigem Einvernhmen aufgrund
innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen aus unserem
Unternehmen aus. Für die berufliche und private…
Auch tendentiell schlecht. „In beiderseitigem Einvernehmen“ kann man so interpretieren daß der Mitarbeiter eingesehen hat daß er dem Unternehmen nix bringt.
Wenn schon Umstrukturierungsmaßnahmen - wem kündigt man, den guten oder den schlechten Leuten? Auch das ist also ein Hinweis auf einen weniger guten Mitarbeiter.
Weiterhin fehlt eine Bedauerns-Formel und der Dank für die geleistete (gute) Arbeit.
Du hast ja das Recht ein Zeugniss anzufechten und verbessern zu lassen. Mein Tipp: Gehe mal zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Der Prüft das und kann Dir Tipps geben. Die Kosten dafür halten sich im Rahmen…aber dafür hast Du ein gutes Zeugniss für Deinen weiteren Werdegang.
Lg
Björn
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