Hallo,
hast Du vor Deinem Posting mal andere Antworten zum Thema Arbeitszeugnis gelesen? Nein, hast Du nicht. Denn dann wüßtest Du daß man immer den ganzen Text braucht um das Zeugnis zu beurteilen.
Insofern kann man Dir hier keine wirklich gute Hilfestellung geben und alles, was ich schreibe, ist nur unter Vorbehalt und mit Vorsicht zu geniessen.
Den Rest des Zeugnisses - welches über 2 DIN A4
Seiten geht - machen die Beschreibung der Firma und die
Auflistung der Aufgabengebiete aus, welche Herr Muster bereits
selbstständig formuliert, als Vorschlag eingereicht hat.
Beschreibung der Firma: Ersatzlos streichen! Das gehört nicht in ein Zeugnis über einen Mitarbeiter.
Auflistung: nicht zu kleinlich werden. Lieber ausführlich als knapp, aber bitte nicht zu offensichtlich „Wichtigkeit“ demonstrieren indem man sinnlos Randtätigkeiten einzeln aufschreibt.
Welches Verhältnis sollten diese im Vergleich zum
ausformulierten Teil haben
Da gibt es keine Regel
und soll derjenige gegebenenfalls
doch lieber selbstständig eines schreiben und vorlegen? Und
wenn ja, wo findet er Hilfen dazu?
http://www.arbeitszeugnis.de/, er muß nicht, kann aber einen eigenen Vorschlag einreichen. Der AG MUSS ein Zeugnis schreiben.
"Wir haben Herr Muster als einen pflichtbewussten und
zuverlässigen Mitarbeiter kennen gelernt, der sich für die
Geschäftsmodelle unseres Unternehmens interessierte.
„Haben…kennengelernt“ ist distanziert - man wurde nicht so recht warm miteinander. Besser: ganz einfach „Herr Muster ist…“
Interesse ist immer schön und gut, aber es interessieren nur Ergebnisse. Insofern ist das nicht gut wenn der Herr Muster „interessiert war“ (-> aber außer Interesse nichts einbrachte).
Dahin gehört eine umfangreichere, genauere Beschreibung der Motivation des Mitarbeiters, seiner daraus resultierenden guten Arbeitsergebnisse und seiner speziellen Erfolge und Verdienste.
Herr Muster hat die ihm übertragenen Aufgaben
arbeitete also nicht gerne selbstständig, sondern mußte immer erst etwas aufgetragen bekommen.
stets zu unserer
vollen Zufriedenheit erledigt.
Entspricht einer 2, das ist OK.
Herr Muster hatte stets
ausgezeichnete Ideen gehabt
„hatte“ oder „hat gehabt“, aber nicht „hatte gehabt“. Außerdem reicht es nicht Ideen zu haben, siehe oben. Es muß auch etwas über die Leistungen und Ergebnisse gesagt werden. Welche positiven Erfolge hat er durch seine Ideen auf den Weg gebracht?
und gab wertvolle Anregungen bei
der Entwicklung und
Realisierung von grafischen Aufgabenstellungen.
Und sonst? Wenn er seitenlang Tätigkeiten auflistet hat er mehr erreicht als nur grafische Aufgabenstellungen zu lösen! Da muß also das gesamte Leistungsspektrum abgedeckt werden, geh ein wenig mehr ins Detail, nicht so oberflächlich.
Herr Muster
arbeitete mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Besser: „…stets mit Sorgfalt und Genauigkeit“; oder war er er nur punktuell sorgfältig und genau?
Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich.
Und zu Kunden??? Warum nicht „jederzeit vorbildlich“?
Herr Muster scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem
Unternehmen aus."
- Warum?
- Wieso keine Dankensformel?
- gute Wünsche?
„Mit dem heutigen Tage“ ist schlecht, das sieht nach fristloser Kündigung aus und wäre überhaupt nur dann OK wenn das Zeugnis - wie sowieso erforderlich - auf den Tag seines Ausscheidens datiert wird.
Einfacher und unmißverständlicher ist „scheidet zum 31. Juli… aus“.
Es sollte ein Grund für das Ausscheiden genannt werden, solange darüber geschwiegen wird schaut’s erstmal so aus als sei man unzufrieden auseinander gegangen und verschweigt es nun diplomatisch. Bei „unbedenklichen“ Gründen sollten sie genannt werden um den Eindruck zu vermeiden daß es Ärger gab.
Dazu gehört auch daß man dem Mitarbeiter für seine guten Leistungen dankt - das ist obligat wenn weiter oben seine Leistung gelobt wurde - und generell wünscht man „alles Gute und weiterhin viel Erfolg für den beruflichen und privaten Lebensweg“.
Gruß,
MecFleih