Hallo,
zunächst zu den Äußerlichkeiten. Das Zeugnis muß…
- auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein
- darf nur geknickt sein wenn man es kopieren kann ohne daß die Knicke auf den Duplikaten sichtbar sind
- das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt sein
- das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein, also in diesem Fall den 30. September 2006 (nicht etwa auf das Datum, an dem der Text geschrieben wurde)
- die Unterschrift muß von einem hochrangigen Vertreter der Firma (Chef, Leiter Personalabteilung, …) persönlich geleistet worden sein. „I. A. Müller, Sekretärin des Abteilungsleiters“ reicht nicht
- unter der Unterschrift müssen Name und Funktion des Unterzeichnenden nochmal in Maschinenschrift stehen.
Herr XXX, geboren am 01. Mai 1964 war in der Zeit vom 01.
Dezember 1999 bis 30. September 2006 als Sachbearbeiter im
Bereich Einkauf Non Food in unserem Unternehmen tätig.
OK
Die XXXX GmbH ist in Europa Marktführer in Sachen XXX und ein
bedeutender Anbieter innerhalb der zukunftsträchtigen XXX.
Unser Anspruch umfasst Genuss mit gutem Gefühl und setzt auf
Frische gepaart mit Abwechslung und neuen Ideen - egal ob in
einem unserer XXX.
XXX und ihre mehr als 6.000 Mitarbeiter bringen ihre Kompetenz
und Leidenschaft in mehr als 100 Geschäften in Deutschland und
Österreich Tag für Tag aufs Neue ein, um XXXinteressierte
Verbraucher zu begeistern und ihnen ein besonderes XXXerlebnis
zu bieten.
Das gehört nicht ins Arbeitszeugnis. Darin geht es um eine Beurteilung Deiner Leistungen, das Zeugnis ist nicht zugleich eine Werbebroschüre. Deswegen: streichen lassen! Daß man das bisher immer so geschrieben hat ist kein Argument - es hat in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen und nur weil es in der Vergangenheit falsch gemacht wurde rechtfertigt das nicht den Fehler weiterhin zu begehen.
Herr XXX war insbesondere für folgende Aufgaben- und
Tätigkeitsbereiche im Betreuungsbereich Technik
verantwortlich:
Entgegennahme, Prüfung, Bearbeitung, Ausführung und Abwicklung
von Bestellungen und Aufträgen
Schriftliche und telefonische Kontakte zu Mitarbeitern in
unserer Verkaufsorganisation und externen Partnern (
Lieferanten ), insbesondere Beratung und Information zu allen
administrativen Belangen im Bereich Auftragsabwicklung
Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung
Mitwirkung bei der Lieferantenauswahl
Selbständige Einkaufsverhandlungen bis zur Auftragsvergabe
Sicherung der vollständigen und termingerechten Lieferung
Herr XXX war dabei insbesondere für folgende Sachgebiete im
Bereich Technik verantwortlich:
Kühl- und Tiefkühlmöbel
Eisbereiter
Tresore
Elektro- und thermische Geräte
Spülmaschinen
Lager- und Sozialraumeinrichtung
Edelstahlmöbel und Einrichtungszubehör
Gastraum- und Straßencafe-Möblierung
EDV-Hard- und -Software
Kleinlogistik und Mitarbeiter-Umzüge
Lagerhaltung und Abwicklung von Inventar aus
Store-Schließungen
Seit Januar 2006 war Herr XXX halbtags in unserer Registratur
/ Zentrale Dienste tätig. Zu seinen Aufgaben hier gehörten
insbesondere :
Annahme, Sortierung und Weiterleitung der eingehenden Post
bzw. Pakete an die zuständigen Abteilungen / Empfänger
Sortierung, Kuvertierung und Frankierung der ausgehenden Post
Verpackung und Frankierung der ausgehenden Pakete /
Versandstücke
Kopier- und Vervielfältigungsarbeiten für die Fachbereiche
Selbständige Bearbeitung / Abwicklung von
Sammelversandaktionen
Interner Dienstleister für alle Anfragen / Aufgaben rund um
Versand, Transport und Logistik (z.B. Organisation von
Express- und Spezialsendungen ins In- und Ausland)
Mitarbeit an Projekten im organisatorischen Bereich ( z. B.
Optimierung interner Prozesse und Abläufe)
Sollte das Deine Tätigkeiten korrekt umschreiben wäre das schon mal eine Hürde, die Du immerhin genommen hast. Mir ist diese Aufzählung aber zu „lieblos“, da wird einfach ellenlang aneinander geklatscht was Du wann wo gemacht hast. Besser wäre es kürzer und prägnanter auszudrücken. „Kopier- und Vervielfältigungsarbeiten“ oder „Sortierung, Kuvertierung und Frankierung der ausgehenden Post“ gehören nicht einzeln aufgelistet, sondern da müssen prägnante Oberbegriffe her: administrative Tätigkeiten, Korrespndenz oder wie man es nennen will - aber nicht solche pingeligen Kleinigkeiten. Das kann man viel einfacher zusammenfassen.
Auch die Erwähnung der Halbtagsarbeit ist überflüssig. Ich würde das alles in einer neuen Liste zusammenfassen, bei der alle Aufgabenbereiche, die Du hattest, erwähnt werden, aber mit entsprechenden Oberbegriffen. Daß eine Aufzählung lang ist, ist kein Qualitätsmerkmal.
Herr XXX zeigte ein hohes Maß an Engagement und Einsatzfreude.
Er war stets ein zuverlässig und eigenverantwortlich
arbeitender Mitarbeiter, der seine Aufgaben selbständig,
zielorientiert und sorgfältig erledigte.
Herr XXX erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu
unserer vollen Zufriedenheit.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
Lieferanten war stets einwandfrei.
Der eigentliche Beurteilungsteil ist viiiiel zu kurz, angesichts Deiner mehrjährigen Firmenzugehörigkeit und auch in Anbetracht der langen Selbstbeweihräucherung. Auch wenn die zu streichen ist, es kann nicht sein daß man hier nur 2 Sätze zu Deinen Leistungen verliert. Das muß ausführlicher werden.
Man schreibt nach der Tätigkeitsaufzählung zunächst einen „Leistungsteil“, indem Deine fachliche Leistung beurteilt wird. Das ist ansatzweise vorhanden, nämlich…
Herr XXX zeigte ein hohes Maß an Engagement und Einsatzfreude.
Er war stets ein zuverlässig und eigenverantwortlich
arbeitender Mitarbeiter, der seine Aufgaben selbständig,
zielorientiert und sorgfältig erledigte.
Es sollte hier aber noch detaillierter darauf eingegangen werden was Dich denn ausgezeichnet hat, also welche „Erfolge“ oder positiven Errungenschaften Dein Engagement der Firma gebracht hat. Der Text an sich ist sehr gut, das ist eben nur ein bißchen wenig für jemanden, den man so lobt und der in der Firma offenbar so gute Arbeit geleistet hat.
Der dann folgende Satz…
Herr XXX erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu
unserer vollen Zufriedenheit.
steht dann allerdings dazu im Widerspruch, denn „übertragene Aufgaben“ werden meist dann tituliert wenn man eher passiv und reagierend war. Nun hat man Dir aber im Satz davor Eigeninitiative bescheinigt… Also würde ich das Wort „übertragenen“ einfach streichen lassen. „Volle Zufriedenheit“ wiederum, vor allem in Verbindung mit dem „stets“ sind eine überdurchschnittlich gute Beurteilung.
Letztlich attestiert man Dir hier eine 2 - man muß dabei wissen daß der normalgute mitarbeiter üblicherweise eine 3 bekommt, wenn Du also eine 2 bekommst ist eine überdurchschnittlich gute Bewertung.
Nach dem „Leistungsteil“ kommt dann der Abschnitt „Sozialverhalten“ oder „Führung“. Dazu steht in Deinem Zeugnis nur der eine Satz…
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
Lieferanten war stets einwandfrei.
Das ist zwar auch ein sehr guter, für Dich positiver Satz. Aber auch hier: Zu kurz angesichts einer Firmenzugehörigkeit von 6 Jahren, und zu kurz für einen Mitarbeiter, der überdurchschnittlich gut beurteilt wird.
Es muß also auch hier genauer und umfangreicher werden, also z. B. daß Du für die Vorgesetzten stets ein positiver Mitarbeiter warst, Dich positiv für die Kollegen gezeigt hast, eine besondere Vertrauensbasis zu den Kunden hattest und dort als kompetenter Ansprechpartner geschätzt warst.
Herr XXX verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir
bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die stets gute
und erfolgreiche Zusammenarbeit. Für seine berufliche und
private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel
Erfolg.
Das wiederum ist ein sehr guter Schlußsatz, so wie er sein soll.
XXX, 30. September 2006
Siehe oben, meine Anmerkungen zu Unterschrift etc.
Was mir im Zeugnis fehlt, ist die Anschrift und Firmierung
meines EX-AGs. Nicht mal der briefbogen gibt diese Angaben
her. Dieses wird heute nicht mehr gemacht, war die Antwort auf
meine Frage beim Ex-AG. Kann man darauf bestehen, oder ist
dieses tatsächlich nicht mehr „in“.
Das Zeugnis gehört auf offizielles Firmenpapier, auf dem üblicherweise Angaben der Firma stehen. Andere Aussagen sind Unsinn.
Laut einem Gewerkschaftsekräters hier vor Ort wäre die
fachlich Beurteilung in Ordnung, so ca. Note 2. Ist dem
tatsächlich so?
ja. Allerdings zu wenig ausführlich.
Gruß,
MecFleih