Liebe Wissende,
nach dem Probehalbjahr wurde ein Arbeitszeugnis für mich geschrieben, das ich auch durchgelesen und unterschrieben habe. Das Zeugnis habe ich aber nicht mitbekommen, sondern es liegt in der Personalakte. Habe ich Anspruch auf ein Exemplar?
Danke! Donga
Ja
Hi,
jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer-Wunsch nach einem Arbeitszeugniss nachzukommen und ihm das selbige als Original (!) auszuhändigen.
CIAo
geschrieben, das ich auch durchgelesen und unterschrieben
habe.
Wieso muß Du denn Dein Zeugnis unterschreiben?
R@tlos Zauberm@us
geschrieben, das ich auch durchgelesen und unterschrieben
habe.Wieso muß Du denn Dein Zeugnis unterschreiben?
Hi,
mit der Unterschrift des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber fein raus, da mit Unterzeichnung die Beurteilung akzeptiert wurde und nicht mehr geändert werden braucht. Ein Arbeitszeugniss darf vom Arbeitnehmer abgelehnt werden, muss so also neu erstellt werden,
das ist nu nicht mehr möglich. Allerdings ist eine Unterzeichnung des Arbeitnehmers nicht Vorschrift, der AG hat jetzt aber natürlich gut lachen.
CIAo
Stimmt nicht so ganz
Hi,
jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer-Wunsch
nach einem Arbeitszeugniss nachzukommen und ihm das selbige
als Original (!) auszuhändigen.
Ganz so einfach ist es - nach deutscher Rechtsprechung - doch
nicht. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis (sogar eins,
das nicht ausgesprochen negativ formuliert ist) - aber nur dann,
wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Schwieriger wird es mit
dem sogenannten Zwischenzeugnis. Auf das besteht auch ein
Anspruch; aber nur wenn es für bestimmte Zwecke auch benötigt
wird (z. B. Bewerbung). Damit zeigt man aber, dass man sich
anderweitig orientiert, was einem am bestehenden Arbeitsplatz
nicht unbedingt zum Vorteil gereicht. Vor allem, wenn man dann
doch bleibt. Kann sein, dass es den Arbeitgeber unter Druck
setzt, kann aber auch das Gegenteil auslösen.
Auf jeden Fall steht einem nicht dauernd nur aus Jux und Dollerei
ein Zwischenzeugnis zu: es muss einen Grund geben (ständige
Rechtsprechung).
Gruß
R.B.
Nachtrag
Es geht nicht darum, was in dem Zeugnis steht (es ist sehr gut), ich will mich auch nicht (jetzt nicht) anderweitig bewerben. Mir geht es nur darum: Ich weiß, daß es dieses Zeugnis gibt. Wenn jetzt die „Führungsriege“ (wir sind ein sehr kleiner Betrieb mit 3,5 Stellen) ausgewechselt wird und ich dann einen Chef habe, mit dem ich nicht klar komme habe ich keine Lust, ewig um ein Arbeitszeugnis zu streiten (das dann vielleicht schlechter ausfällt), weil der da alte ja theoretisch einfach verschwinden lassen kann. Außerdem wurde das jetzt vorhandene Arbeitszeugnis von meinem Geschäftsführer für eben diesen Fall geschrieben. Nämlich daß festgehalten ist, daß ich sehr gute Arbeit leiste. Nochmal meine Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir dieses vorhandene Arbeitszeugnis auszuhändigen?
Gruß! Donga
Außerdem wurde
das jetzt vorhandene Arbeitszeugnis von meinem Geschäftsführer
für eben diesen Fall geschrieben. Nämlich daß festgehalten
ist, daß ich sehr gute Arbeit leiste. Nochmal meine Frage: Ist
der Arbeitgeber verpflichtet, mir dieses vorhandene
Arbeitszeugnis auszuhändigen?
Gruß! Donga
Wenn du dich mit deinem Chef scheinbar doch ganz gut verstehst: Wieso bittest du ihn nicht freundlich, indem du ihm das selbe Argument nennst wie hier??
Grüssle, Saskia
Hallo Donga!
Fordere selbst ein Arbeitszeugniss von Deinem Chef,dies muss er
Dir übergeben.
Gruss Michl
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