Hallo zusammen,
ein AN hat gem. § 109 GewO Anspruch auf Erteilung eines Arbeits-
zeugnisses (der AN ist in einem laufenden Kündigungsverfahren).
Was muß der AN tun, wenn er den AG schon mehrfach (4x) aufgefor-
dert hat ein Arbeitszeugnis auszustellen und dieser beharrlich
schweigt und auch kein Zeugnis ausstellt?
Gibt es ein Gesetz, wonach der AG ein Zeugnis erteilen muß?
Danke für Eure Antworten.
Gruß Harry
Auch hallo.
Was muß der AN tun, wenn er den AG schon mehrfach (4x)
aufgefor-
dert hat ein Arbeitszeugnis auszustellen und dieser beharrlich
schweigt und auch kein Zeugnis ausstellt?
Ein Einschreiben mit Rückschein(*) aufsetzen und mit Hinweis auf ebendiesen Paragraphen um ein AZ bitten.
(*)Achtung: die Gegenseite kann fälschliche Aussagen über den Inhalt des Einschreibens machen
Zeugnis
Gibt es ein Gesetz, wonach der AG ein Zeugnis erteilen :muß?
Zumindest kann man auch vor dem Arbeitsgericht klagen: http://www.ra-kassing.de/vrbrauch/rechtgeb/arbrecht/…
ps.: FAQ:2027 
HTH
mfg M.L.
Hallo zusammen,
ein AN hat gem. § 109 GewO Anspruch auf Erteilung eines
Arbeits-
zeugnisses (der AN ist in einem laufenden
Kündigungsverfahren).
Ähm, meinst du Kündigungsverfahren oder Kündigungsschutzverfahren? Anwalt?
Was muß der AN tun, wenn er den AG schon mehrfach (4x)
aufgefor-
dert hat ein Arbeitszeugnis auszustellen und dieser beharrlich
schweigt und auch kein Zeugnis ausstellt?
Wann war der letzte Arbeitstag?
Gibt es ein Gesetz, wonach der AG ein Zeugnis erteilen muß?
Na die Grundlage hast du doch selber oben schon genannt!
MfG
Hallo zusammen,
ein AN hat gem. § 109 GewO Anspruch auf Erteilung eines
Arbeits-
zeugnisses (der AN ist in einem laufenden
Kündigungsverfahren).Ähm, meinst du Kündigungsverfahren oder
Kündigungsschutzverfahren? Anwalt?
Erst mal danke für die schnellen Antworten. Der AN befindet sich
seit mehr als 2 Jahren in einem Kündigungsschutzverfahren. Sein
letzter Arbeitstag war der 30.06.2004. Während dieser Zeit hat er
zwei außerordentliche Kündigungen bekommen, von der die 1. Kündi-
gung auch durch das LAG (rechtskräftig) für unwirksam erklärt
wurde. In Bezug auf die 2. Kündigung folgt im Dezember d.J. eine weitere Verhandlung beim Arb.Gericht. Der AN hat die Absicht die-
sen Sachverhalt u.a. zum Gegenstand der Verhandlung zu machen,
d.h., ohne zusätzliche Klage. Wäre auch das ein Weg?
Was muß der AN tun, wenn er den AG schon mehrfach (4x)
aufgefor-
dert hat ein Arbeitszeugnis auszustellen und dieser beharrlich
schweigt und auch kein Zeugnis ausstellt?Wann war der letzte Arbeitstag?
Gibt es ein Gesetz, wonach der AG ein Zeugnis erteilen muß?
Na die Grundlage hast du doch selber oben schon genannt!
MfG