Arbeitszeugnis

Hallo,

ich habe 15 Monate als Entwickler in einer Internetagentur
gearbeitet und dort gekündigt, weil ich bei einer anderen Firma
untergekommen bin.
Der Grund der Kündigung war eigentlich, dass ich keine
Perspektive mehr in dieser Firma sah. Zuviele Probleme bei der
Projektabwicklung, kurzum es war kein Teamgeist in dieser Firma
vorhanden und in meinen Augen lag es an der katastrophalen
Organistaion (kein Projektleiter , kein Zusammenspiel usw.). Ich
habe schon in vielen Firmen gearbeitet, aber sowas habe ich
bisher no nie erlebt. Habe versucht dort entgegenzuwirken, kam
aber gegen die festgefahrenen Strukturen nicht an. Deshalb habe
ich dann irgendwann die Konsequenzen gezogen.

Nun habe ich ein Arbeitszeugnis angefordert, der wirklich unter
-sorry- „aller Sau“ war. Ich wurde bisher noch nie von einer
anderen Firma so schlecht beurteilt. Ich habe es selbst
geschrieben, weil Sie es so wollten und die Beurteilung meiner
Person haben Sie geschrieben. Ich habe danach um
Zeungisberichtigung gebeten und seit 3 Wochen keine Antwort
bekommen.

Wie gehe ich jetzt vor um ein vernünftiges Arbeitszeugnis
erhalten zu können. Mein ehemaliger Chef läßt keine Kontakte zu,
d.h. ein persönliches Gespräch kann man hier leider vergessen.

Danke im voraus

Gruß, Frank

Frank.

Wenn es anders nicht zu regeln ist, mußt Du Klage auf Zeugnisberichtigung beim Arbeitsgericht einreichen. Dazu benötigst Du keinen Anwalt. Der AG ist in der Beweispflicht und muß die schlechte Beurteilung rechtfertigen bzw. beweisen.

Gruß,
LeoLo

Frank.

Wenn es anders nicht zu regeln ist, mußt Du Klage auf
Zeugnisberichtigung beim Arbeitsgericht einreichen. Dazu
benötigst Du keinen Anwalt. Der AG ist in der Beweispflicht
und muß die schlechte Beurteilung rechtfertigen bzw. beweisen.

Hi Leolo,

wenn die Kollegen auf der Seite vom Chef stehen, sind meine
Chancen von vornherein schlecht, oder?
Kollegen sind Zeugen, ob Sie die Wahrheit und Unwahrheit sagen
und können hier als Beweis vorgebracht werden.

Gruss, Frank
P:S. Ich war wegen meinem letzten Gehalt schon vor dem
Arbeitsgericht und möchte dieses Theater nicht nochmal machen.

Frank.

wenn die Kollegen auf der Seite vom Chef stehen, sind meine
Chancen von vornherein schlecht, oder?
Kollegen sind Zeugen, ob Sie die Wahrheit und Unwahrheit sagen
und können hier als Beweis vorgebracht werden.

– Na ja. Wenn die „Kollegen“ zu einer Falschaussage vor Gericht bereit sind, hat man immer schlechte Karten. Ich denke, der Vorteil liegt trotzdem bei Dir. Wenn Du wiederum „Kollegen“ benennen kannst, die das Gegenteil behaupten, wär’s natürlich besser. Ansonsten: Augen zu und durch! Wenn der AG so massiv gegen Dich eingestellt ist, geht es wohl nur über das Gericht oder gar nicht. Ein Brief vom RA wird wahrscheinlich nichts bringen und kostet nur Geld.

P:S. Ich war wegen meinem letzten Gehalt schon vor dem
Arbeitsgericht und möchte dieses Theater nicht nochmal machen.

– Hast Du da gewonnen? Das würde ja schon einmal das Indiz verstärken, daß Dein AG Dir mit dem Zeugnis „eine reinwürgen“ will.

Alles Gute.
Gruß,
LeoLo

– Na ja. Wenn die „Kollegen“ zu einer Falschaussage vor
Gericht bereit sind, hat man immer schlechte Karten. Ich
denke, der Vorteil liegt trotzdem bei Dir. Wenn Du wiederum
„Kollegen“ benennen kannst, die das Gegenteil behaupten, wär’s
natürlich besser. Ansonsten: Augen zu und durch! Wenn der AG
so massiv gegen Dich eingestellt ist, geht es wohl nur über
das Gericht oder gar nicht. Ein Brief vom RA wird
wahrscheinlich nichts bringen und kostet nur Geld.

Ich habe mir sagen lassen, dass sowas nicht vor dem
Arbeitsgericht geregelt werden kann. Im Bereich Arbeitszeugnis
hat der AG mehr „Freiheiten“, die sich ja auch in den einzelnen
Formulierungen wiederfinden.

P:S. Ich war wegen meinem letzten Gehalt schon vor dem
Arbeitsgericht und möchte dieses Theater nicht nochmal machen.

– Hast Du da gewonnen? Das würde ja schon einmal das Indiz
verstärken, daß Dein AG Dir mit dem Zeugnis „eine reinwürgen“
will.

Sie haben mir das Geld 1 Woche vor dem Termin überwiesen und da
ich noch zusätzlich auf VWL (1300,–was ich auch net bekommen
habe) geklagt habe, wollte ich es noch durchziehen.
Es ist keiner gekommem und ich hätte vor dem Arbeitsgereicht
einen neuen Antrag einreichen müssen, da Lohn und VWL hier 2
verschiedene Dinge sind. Dies steht in keinem Verhältnis zu dem
Aufwand (Zeit und Nerven) und so habe ich es sein lassen.

Gruss, Frank

– Na ja. Wenn die „Kollegen“ zu einer Falschaussage vor
Gericht bereit sind, hat man immer schlechte Karten. Ich
denke, der Vorteil liegt trotzdem bei Dir. Wenn Du wiederum
„Kollegen“ benennen kannst, die das Gegenteil behaupten, wär’s
natürlich besser. Ansonsten: Augen zu und durch! Wenn der AG
so massiv gegen Dich eingestellt ist, geht es wohl nur über
das Gericht oder gar nicht. Ein Brief vom RA wird
wahrscheinlich nichts bringen und kostet nur Geld.

Ich habe mir sagen lassen, dass sowas nicht vor dem
Arbeitsgericht geregelt werden kann. Im Bereich Arbeitszeugnis
hat der AG mehr „Freiheiten“, die sich ja auch in den
einzelnen
Formulierungen wiederfinden.

Kleiner Tipp am Rande von mir: schaue einfach mal unter http://www.arbeitsrecht.de/abisz/kommentare/kommenta… nach, hier findest Du eine - m.E. nach leicht verständliche - Abhandlung über Arbeitszeugnisse, Klauseln etc.
Im übrigen ist auch bei Zeugnisstreitigkeiten das Arbeitsgericht zuständig. Was die Kosten anbetrifft, so gibt es in vielen Städten mittlerweile eine kostenfreie Rechtsberatung, die Dir zumindest im Vorfeld schon einmal sagen kann. welche Aussicht auf Erfolg Du hast und ob sich der Gang zum Gericht lohnen wird.

Viel Erfolg - und Kopf hoch!
Jutta

P:S. Ich war wegen meinem letzten Gehalt schon vor dem
Arbeitsgericht und möchte dieses Theater nicht nochmal machen.

– Hast Du da gewonnen? Das würde ja schon einmal das Indiz
verstärken, daß Dein AG Dir mit dem Zeugnis „eine reinwürgen“
will.

Sie haben mir das Geld 1 Woche vor dem Termin überwiesen und
da
ich noch zusätzlich auf VWL (1300,–was ich auch net bekommen
habe) geklagt habe, wollte ich es noch durchziehen.
Es ist keiner gekommem und ich hätte vor dem Arbeitsgereicht
einen neuen Antrag einreichen müssen, da Lohn und VWL hier 2
verschiedene Dinge sind. Dies steht in keinem Verhältnis zu
dem
Aufwand (Zeit und Nerven) und so habe ich es sein lassen.

Gruss, Frank

Hallo, mir ist es vor 3 Jahren auch so gegangen. Ich hab auch gekündigt, weil die Firma innerlich verfault war. Die Stimmung war derart miserabel und die Mitarbeiter demotiviert. Und wir haben uns z.T. auch arg danebenbenommen. Der Chef hat damals mir auch ein mieses Zeugnis erteilt und alle Formulierungen, die man in jedem Buch über Arbeitszeugnisse lesen kann, benutzt. Es war fast auffallend, wie wenig Mühe er sich gegeben hat, die eingebauten Gemeinheiten textlich zu vertuschen. Anschließend ging es in 3-4 Änderungsversuchen immer per Einschreiben hin und her. Hat nix gebracht.
Dann bin ich zum Arbeitsgericht getiegert. Der Bearbeiter hat mir klipp und klar erklärt, dass all das Einschreiben null Erfolg bringt, erst wenns amtlich wird! Wichtig ist, dass du schon dein Zeugnisversion - so wie du sie erwartest- dem Ex-Chef schriftlich vorgelegt hast. Auf dem Arbeitsgericht forderst du dann diese Version als ordentliches Zeugnis ein. Das kostet so 15-20 DM Gebühr. Zwei Tage später hatte ich damals das gewünschte Zeugnis in der Tasche.
Noch Kommentare???
Arbeitsrichter wissen wohl, was für Tricks die schwarzen Chef-Schafe anwenden, und so ein Gerichtsdokument ist auch sehr beeindruckend. Übrigens, was hat der Chef (ausser befriedigter Rachegelüste) wenn er dem Ex-Mitarbeiter extra schlecht beurteilt??? Dazu die möglichen Anwalts-/Gerichtskosten…Und was hat er davon, wenn er seine noch-MA nötigt, vor Gericht für IHN und gegen dich auszusagen???

Gruß,

Michael

Habe gerade ein ähnliches Prob.
Hi Frank,

ich habe in Kürze meinen (Kammer-!)Termin vor dem ArbG, wo meine Schadensersatzforderung wg. des erst nach androhung von Zwangsgeld und mit ca. 18 Monaten Verspätung ausgestellten Arbeitszeugnisses.

Aus meiner Erfahrung schließe ich mich meinen Vorrednern an und rate Dir zu einer Klage. Wenn Du Hilfe bei der Formulierung brauchst kannst Du Dich auch an das ArbG wenden, dort kannst Du die Klage auch zu Protokoll geben. Man wird Dich dort auch hinsichtlich des ganzen Verfahrens beraten.

Es ist im Übrigen sehr unwahrscheinlich, daß ein Chef sich lieber mit viel zeitlichem (und vielleicht auch finanziellem) Engagement ziert, ein ordentliches Zeugnis zu verlangen, als daß er Deinen Entwurf (der die Beurteilung mit enthalten sollte) anwendet. Sollte es dann tatsächlich dazu kommen, daß Deine Kollegen als Zeugen geladen werden (höchst unwahrscheinlich), so wird das Gericht die Befangenheit dieser Zeugen berücksichtigt. Wenn Du eine besonders ausgeprägte Befangenheit feststellen (Zeuge geht oft mit dem Chef einen heben), kanns Du auch beantragen, daß der Zeuge abgelehnt wird. Außerdem kannst Du versuchen andere ehemalige Kollegen als Zeugen zu laden.

Sonstige Fragen hierzu? Dann schick mir 'ne eMail.

Grüße
R o b.