Arbeitszeugnis

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer hat gekündigt und möchte ein Arbeitszeugnis - gibt es eine Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber das Zeugnis erstellen muss?

Und bezüglich der Formulierungen „(stets) zu unserer vollen / vollsten Zufriedenheit“:
Nehmen wir mal an, der AN ist vom Chef ausdrücklich für seine Arbeit gelobt worden, es gab keine Kritik oder Hinweise darauf, dass sein Chef nicht zufrieden ist -
im Zeugnis steht aber trotzdem nur „zu unserer Zufriedenheit“ - kann der AN da etwas machen?

Danke für Eure Meinungen!

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat gekündigt und möchte ein Arbeitszeugnis -
gibt es eine Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber das
Zeugnis erstellen muss?

‚‚Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.‘‘
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html

im Zeugnis steht aber trotzdem nur „zu unserer Zufriedenheit“

  • kann der AN da etwas machen?

Er könnte erst mal den AG bitten, das zu ändern, wenn der sich weigert, wäre eine Klage zu überlegen.

MfG

Hallo,
Danke für deine Antwort.
Mal angenommen, der AG weigert sich, die Formulierung zu ändern,
und es käme zur Klage - muss der AG nachweisen, dass der AN nicht gut gearbeitet hat?
Oder muss der AN beweisen, dass er immer gut gearbeitet hat?
Beides stelle ich mir schwierig vor…

Hallo.

muss der AG nachweisen, dass der AN
nicht gut gearbeitet hat?

Wozu hat man FAQ:2027 ?
Der AG muss eine Note schlechter als 3 beweisen…

Oder muss der AN beweisen, dass er immer gut gearbeitet hat?

…und der AN eine Note besser als 3.

mfg M.L.