ein Arbeitnehmer hat gekündigt und möchte ein Arbeitszeugnis - gibt es eine Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber das Zeugnis erstellen muss?
Und bezüglich der Formulierungen „(stets) zu unserer vollen / vollsten Zufriedenheit“:
Nehmen wir mal an, der AN ist vom Chef ausdrücklich für seine Arbeit gelobt worden, es gab keine Kritik oder Hinweise darauf, dass sein Chef nicht zufrieden ist -
im Zeugnis steht aber trotzdem nur „zu unserer Zufriedenheit“ - kann der AN da etwas machen?
Hallo,
Danke für deine Antwort.
Mal angenommen, der AG weigert sich, die Formulierung zu ändern,
und es käme zur Klage - muss der AG nachweisen, dass der AN nicht gut gearbeitet hat?
Oder muss der AN beweisen, dass er immer gut gearbeitet hat?
Beides stelle ich mir schwierig vor…