guten Morgen an alle!
Ich habe 2 Fragen.
Es geht um ein Arbeitszeugnis einer Auszubildenden, die ihre Ausbildung zur „Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung“ erfolgreich beendet hat. Nun möchte diese, dass in ihrem Arbeitszeugnis auch die selbständige Urlaubsvertretung mit aufgeführt ist.
… und zwar so: „Für Firma XYZ - ein weiteres Unternehmen der ABC Dienstleistungsgruppe - hat Frau Muster beim Warenein- und Ausgang, PC-Erfassung sowie Kommissionierung und Buchhaltung mit dem internen Logistik Programm gearbeitet sowie das ABC Lager in Vertretung selbstständig geführt.“
Nun meine Fragen:
- Müssen / sollen Urlaubsvertretungen bzw. Vertretungen während Krankheiten, in Arbeitszeugnissen mit aufgeführt, wenn die Person selbständig diese Aufgaben bewältigt hat (1-2 Wochen).
- Wenn dies mit ins Arbeitszeugnis gehört, wie drückt man dies aus, damit nicht der Eindruck entsteht, dass dies „reguläre Arbeit“ war, sondern eben nur selten und kurzfristig in Vertretung (selbständige Entscheidungen waren ausgeschlossen).
Grüße
Jasmin