im Jahre 2006 war ich für nur 2 Monate in einer Firma als Einkäufer beschäftigt, bis ich dann gemerkt habe, dass die Pleite naht… so kam’s dann auch recht schnell, nachdem ich selber schon gekündigt hatte und auf und davon war.
Auf mein Zeugnis musste ich aufgrund der ganzen Turbulenzen in dem Laden dann ein gutes Jahr warten. Obwohl wir uns einig waren, dass eine Tätigkeitsbeschreibung gereicht hätte, hat mir der Perso dann doch netterweise ein Qualifiziertes ausgestellt. Es sind auch allerlei „volle“ und „vollste“ Zufriedenheiten drin, er „beherrscht“ und „überzeugt“, es ist auch echt wohlwollend gemeint.
Dann steht da in so einem „stehts vollen“ Zusammenhang aber der Satz „Die Arbeitsausführung entspricht der erforderlichen Qualität.“
Täusch’ ich mich, oder kann das trotz allem neagtiv gewertet werden? Nochmal ändern lassen, dauere es was es wolle, oder hinnehmen, da’s eh nur um zwei Monate ging, ich auch gleich wieder nen neuen Job hatte…
Nich so aggro bitte,…
…Fragensteller sind nunmal seltener in einem Thread als Antworgeber.
Aber okay, werd’s die Tage mal scannen, wollt hier nicht gleich zwei Seiten Text abtippen oder jedem zum lesen zumuten… sorry, war nur gut gemeint, das mit den Auszügen…
…und auch keine Vorurteile…
…denn scannen heißt nicht unbedingt „Bild“, sondern manchmal auch „OCR“ mit Text als Ergebnis… aber genug zu ungelegten Eiern…