Arbeitszeugnis: AG stellt sich quer

Hallo liebe Personal-Experten,

ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Folgender Fall:

Ein AN arbeitete mehrere Jahre in einem Software-Unternehmen. Er war absolut begeistert, was neue Technologien angeht, deshalb bildete er sich stets weiter und brachte dieses Wissen immer in seine Arbeit ein. Im letzten Jahr hatte er zunehmend den Eindruck, dass seine Bemühungen nicht genügend honoriert werden, und nachdem einige andere Dinge seitens der Firmenleitung nicht rund liefen (Abzocke bei der Gehaltserhöhung, Versprechen, die nicht eingehalten wurden uva.), suchte er sich eine neue Stelle. Um seine Projekte sauber übergeben zu können, fing er bei der neuen Firma sogar später an als gewünscht – mit dem Ergebnis, dass ihm das Projekt unmittelbar nach der Kündigung weggenommen wurde und er Kleinkram erledigen musste. Nach seinem Wechsel stellt der AN fest, dass der alte AG ihn vor Ex-Kollegen ausgesprochen schlecht macht, was die nicht verstehen können.

Nun will der AN über diese lange Zeit natürlich ein Zeugnis haben. Das ist eigentlich schon fertig geschrieben, aber der alte AG weigert sich, das positive Zeugnis zu unterschreiben. Da sich der alte Firmenverbund in einer schweren Krise befindet, will der AN sein Zeugnis natürlich so schnell wie möglich haben – immerhin arbeitet er schon seit 2 Monaten im neuen Unternehmen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass Zeugnis per Ultimatum zu fordern? Muss er mit dem Arbeitsgericht drohen? Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Vielen Dank für eure Tipps und Mühen.

Grüße
sgw

Paragraph?
War heute Vormittag etwas in Eile - entschuldigt. Etwas konkreter:

Der AN wird wahrscheinlich per Mail auf die Ausstellung des Zeugnisses drängen, will aber nicht gleich mit dem Arbeitsgericht drohen.

Gibt es eine Frist, in der der AG ein Zeugnis ausstellen muss? Über ggf. passende Paragraphen im „Arbeitsgesetz“ würde ich mich auch freuen.

Vielen Dank noch einmal
sgw

Hi!

Gibt es eine Frist, in der der AG ein Zeugnis ausstellen muss?
Über ggf. passende Paragraphen im „Arbeitsgesetz“ würde ich
mich auch freuen.

Das Zeugnis gibt es „bei Beendigung“ des Arbeitsverhältnisses.

Der § 630 BGB regelt das zusammen mit dem § 109 GewO, allerdings wird der AN ein qualifiziertes Zeugnis schon verlangen müssen, damit es ihm auch zusteht.

In der Regel geht man von 2 Wochen „Frist“ aus, wenn es nachträglich angefordert wird, allzu lange warten würde ich an Deiner Stelle nicht mehr.

VG
Guido

Hallo Guido,

Der § 630 BGB regelt das zusammen mit dem § 109 GewO,

Danke für die Paragraphen.

allerdings wird der AN ein qualifiziertes Zeugnis schon
verlangen müssen, damit es ihm auch zusteht.

Meinem exemplarischen AN wurde das Zeugnis von der GF-Assistenz mündlich zugesichert.

In der Regel geht man von 2 Wochen „Frist“ aus, wenn es nachträglich angefordert wird

Ändert sich etwas daran, wenn dem AN das Zeugnis bei der Kündigung zugesichert wurde? Bisher bestand noch keine Notwendigkeit, das Zeugnis z.B. per Mail anzufordern, da dem AN ja bewusst war, dass aufgrund der aktuellen Zustände im Ex-Unternehmen die Zeugnisausstellung etwas dauern könnte. (Wahrscheinlich ist diese Rücksichtnahme auf den AG eher persönliches Pech?)

allzu lange warten würde ich an Deiner Stelle nicht mehr.

Nicht meine Stelle. Dennoch danke.

Viele Grüße
sgw

Hi!

Ändert sich etwas daran, wenn dem AN das Zeugnis bei der
Kündigung zugesichert wurde? Bisher bestand noch keine
Notwendigkeit, das Zeugnis z.B. per Mail anzufordern, da dem
AN ja bewusst war, dass aufgrund der aktuellen Zustände im
Ex-Unternehmen die Zeugnisausstellung etwas dauern könnte.
(Wahrscheinlich ist diese Rücksichtnahme auf den AG eher
persönliches Pech?)

Normalerweise ist das Zeugnis spätestens fällig bei Ende der Beschäftigung.

Dass man es angefordert hat, sollte man im Zweifel belegen können -und jetzt das etwas Unglückliche:
Der Anspruch auf Zeugniserstellung verwirkt idR. nach spätestens einem halben Jahr, weshalb ich anmerkte, dass ich nicht meh rallzu lang warten würde.

VG
guido