Arbeitszeugnis als versteckte 'Endabrechnung'?

Hallo Ihr,

ich habe vorgestern mein Arbeitszeugnis bekommen. Erst fand ich´s ganz okay, aber nach einigen Recherchen im Internet bin ich jetzt total verunsichert, was es wirklich aussagt. Insbesondere die Auslassungen (z.B. „ehrlich“ bei „pünktlich und einsatzbereit“) oder auch der Schlusssatz (kein Bedauern) bereiten mir Kopfzerbrechen.

Könnt Ihr mir sagen, ob das wirklich so schlecht ist, wie ich jetzt denke?
Wie müsste ich dagegen vorgehen, wenn es wirklich so schlecht ist?

Das steht konkret drin:

Arbeitszeugnis

Frau Mustermann, Geburtsdatum, wohnhaft …, war vom … bis … als Krankenschwester auf der … Station … tätig.

Ihr Einsatz erfolgte im Dreischichtsystem auf einer … Betten umfassenden Station. Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich umfasste schwerpunktmäßig:
…es folgt eine Aufgabenbeschreibung…

Frau Mustermann war stets pünktlich und einsatzbereit und zeichnete sich durch einen fürsorglichen und liebevollen Umgang mit den Patienten und deren Angehörigen aus.
Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie stets zur vollen Zufriedenheit. Zu Vorgesetzten und Teammitgliedern war sie freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit.

In der Praxis wird ihr eine überlegte Arbeitsweise, Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein bescheinigt.

Sie arbeitete stets korrekt und pflichtbewusst.

An Fortbildungsveranstaltungen nahm sie teil.
Das Arbeitsverhältnis endet durch einen befristeten Arbeitsvertrag, da keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht.

Für die gute Zusammenarbeit möchten wir ihr Dank sagen und für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünschen.
Unterschrift Unterschrift
Pflegedirektion Stationsleitung

Was meint Ihr dazu?

Hallo,

ich habe vorgestern mein Arbeitszeugnis bekommen. Erst fand
ich´s ganz okay, aber nach einigen Recherchen im Internet bin
ich jetzt total verunsichert, was es wirklich aussagt.
Insbesondere die Auslassungen (z.B. „ehrlich“ bei „pünktlich
und einsatzbereit“) oder auch der Schlusssatz (kein Bedauern)
bereiten mir Kopfzerbrechen.

Es haben sich gewisse Standard-Phraseologien gebildet, die man gezielt bestimmten Noten zuordnet. In Deinem Zeugnis tauchen nun teilweise derartige Formulierungen auf, teilweise aber auch nicht.

Das macht es insgesamt etwas schwierig einzuschätzen wie das Zeugnis gemeint ist. Man könnte es positiv sehen und sagen daß es insgesamt kein schlechtes Zeugnis ist und nur teilweise etwas ungeschickt ausgedrückt wurde, mit Formulierungen, deren Sinn der Schreiber nicht wirklich kannte.
Man könnte aber jetzt auch sagen daß bestimmte Formulierungen fehlen und man das als bewußte Auslassungen und damit Kritik an Deinen Leistungen werten müsse.

Könnt Ihr mir sagen, ob das wirklich so schlecht ist, wie ich
jetzt denke?
Wie müsste ich dagegen vorgehen, wenn es wirklich so schlecht
ist?

Zunächst zu den Äußerlichkeiten. Das Zeugnis muß

  • auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein
  • darf nur geknickt sein wenn man es kopieren kann ohne daß die Knicke auf den Duplikaten sichtbar sind
  • das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt sein
  • das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein
  • die Unterschrift muß von einem hochrangigen Vertreter der Firma (Chef, Leiter Personalabteilung, …) persönlich geleistet worden sein. „I. A. Müller, Sekretärin des Abteilungsleiters“ reicht nicht
  • unter der Unterschrift müssen Name und Funktion des Unterzeichnenden nochmal in Maschinenschrift stehen.

Wenn Du das Zeugnis vorgestern bekommen hast würde ich schon mal kontrollieren auf welches Datum das Schreiben ausgestellt ist. Steht da jetzt 24. Februar? Das wäre nicht gut, denn das sieht so aus als seist Du „mitten im Monat“ ausgeschieden. Sowas könnte theoretisch so gewertet werden als hätte man Dich fristlos an die Luft gesetzt. Wenn das Arbeitsverhältnis offiziell am 28. Februar endet sollte das Zeugnis auch auf diesen Tag datiert sein.

Die Unterschriften durch Pflegedirektion und Stationsleitung gehen in Ordnung weil das ausreichend hochrangige Disziplinarvorgesetzte für Krankenschwestern sind.

Frau Mustermann, Geburtsdatum, wohnhaft …, war vom … bis
… als Krankenschwester auf der … Station … tätig.

Wo Du wohnst gehört nicht ins Zeugnis weil es keinerlei Relevanz im Bezug auf die Arbeitsleistung hat. Es schadet zwar auch nicht, zeigt aber daß hier offensichtlich jemand am Werk war, der sich nur bedingt mit den Regeln für Zeugnisse auskennt.
Wenn Du dich entschließt das Zeugnis zu akzeptieren wird es nicht zu Deinem Nachteil ausgelegt, wirst Du eine Revision beantragen würde ich die Angabe „wohnhaft…“ streichen lassen.

Ihr Einsatz erfolgte im Dreischichtsystem auf einer … Betten
umfassenden Station. Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich
umfasste schwerpunktmäßig:
…es folgt eine Aufgabenbeschreibung…

OK, allerdings solltest Du die Aufgabenbeschreibung für die Beurteilung eines Zeugnisses immer mit angeben.

Im Folgenden fällt auf daß da munter zwischen der Beurteilung Deiner fachlichen Leistungen und der „Führung“, also dem Sozialverhalten, hin- und hergesprungen wird. Normalerweise folgt nach der Aufgabenbeschreibung zunächst ein Block „fachliche Leistung“ und dann der Bereich „Sozialverhalten“.
Auch das kann man nicht als Aussage über Dich sehen, sondern ist ein weiterer Hinweis daß das Zeugnis nicht von einem Profi geschrieben wurde. Man hat es also nicht unbedingt schlecht mit Dir gemeint, nur nicht ganz perfekt gemacht - was aber nicht zu Deinen Lasten ausgelegt werden wird.

Frau Mustermann war stets pünktlich und einsatzbereit und
zeichnete sich durch einen fürsorglichen und liebevollen
Umgang mit den Patienten und deren Angehörigen aus.

„Stets“, „immer“, „jederzeit“ sind positiv verstärkende Worte. „Stets pünktlich“ ist also wohlmeinend, allerdings würde man es in einem Profi-Zeugnis sehr abwertend finden daß eine Selbstverständlichkeit wie Pünktlichkeit so hervorgehoben wird (sowohl durch das „stets“ wie auch durch die Erwähnung an erster Stelle). Normalerweise nutzt man sowas nur wenn man sonst nichts Gutes schreiben kann und sagen will daß das einzig Positive war daß jemand zumindest pünktlich zur Arbeit erschienen ist.

„Einsatzbereit“ ist alles und nichts. Darunter können sich Dritte wenig vorstellen. Normalerweise sollte hier eine genauere Beschreibung Deiner Motivation erfolgen und „Arbeitserfolge“ erwähnt werden, also z. B. „Frau Mustermann war stets motiviert und trug zu einer schnellen Genesung der Patienten bei“. Auch die Fortbildungen gehören an dieser Stelle erwähnt.

„Fürsorglicher und liebevoller Umgang mit den Patienten und deren Angehörigen“ ist gut, würde aber in den Block „Sozialverhalten“ gehören - dazu unten mehr.

Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie stets zur vollen
Zufriedenheit.

„übertragene Aufgaben“ muß immer herhalten wenn zum Ausdruck gebracht werden soll daß jemand nur mäßig motiviert war und nur das tat, was ihm befohlen wurde. Besser wäre also „Sie erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer (das Wort fehlt auch im Original) vollen Zufriedenheit.“

„Volle Zufriedenheit“ entspricht übrigens einer glatten 3.
Man unterstellt daß ein positiv mitarbeitender Angestellter im Bereich einer 3 liegt. Insofern geht „volle Zufriedenheit“ in Ordnung und spricht nicht gegen Dich wenn Du nicht eindeutig wesentlich bessere, überdurchschnittlichere Leistungen gebracht hast wie Deine Kolleginnen, sondern genauso gut oder schlecht wie alle anderen warst. Eine 3 ist also nichts Schlechtes, für eine 2 muß man schon deutlicher „Überflieger“ sein.

Zu Vorgesetzten und Teammitgliedern war sie
freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit.

Hier fehlt mir ein „jederzeit“ - man könnte sonst, wenn man es negativ auslegt, unterstellen daß Du ab und zu etwas krabitzig gewesen wärst.
An diese Stelle gehört auch das oben erwähnte „fürsorglicher und liebevoller Umgang mit den Patienten und deren Angehörigen“, wobei die Reihenfolge der Aufzählung immer Vorgesetzte - Mitarbeiter - Kunden/Patienten sein muß. Die Reihenfolge stimmt hier also wenn man Patienten/Angehörige noch anfügt.

In der Praxis wird ihr eine überlegte Arbeitsweise,
Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein bescheinigt.

Unklare und unglückliche Formulierung. Es ist immer doof wenn passiv formuliert wird („wird bescheinigt“) weil das distanziert klingt. Besser wäre „wir bescheinigen…“.

„Überlegte Arbeitsweise“ und „Gewissenhaftigkeit“ könnte man als Umschreibungen für „langsam und bedächtig“ auslegen - wobei ich nicht denke daß das so gemeint ist. Es ist wieder mal so eine Formulierung, wo man es vermutlich gut meinte, aber eine etwas ungünstige Formulierung benutzt hat

Sie arbeitete stets korrekt und pflichtbewusst.

Gut, aber gehört in den Leistungsteil.

An Fortbildungsveranstaltungen nahm sie teil.

„…mit Erfolg teil“ wäre besser. Sonst klingt es als hättest Du da nur schlafenderweise Deine Zeit abgesessen. Abgesehen davon gehört es in den Leistungsteil.

Das Arbeitsverhältnis endet durch einen befristeten
Arbeitsvertrag, da keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
besteht.

Das ist gut, denn es klärt daß Du nicht wegen Differenzen gehen mußtest, sondern nur aufgrund der Befristung nicht bleiben konntest.

Für die gute Zusammenarbeit möchten wir ihr Dank sagen und für
die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünschen.

Wie Du selber schon gemerkt hast: eine Formel des Bedauerns fehlt. Ein gutes Zeugnis endet außerdem immer mit guten Wünschen „für die private und berufliche Zukunft“, nicht nur „für die Zukunft“.
Bezüglich des Erfolgs sollte es immer heißen „weiterhin viel Erfolg“, denn man könnte sonst interpretieren daß Du bisher keinen Erfolg hattest. Das paßt inhaltlich nicht zu dem weiter oben Gesagten, denn da bescheinigt man Dir ja durchaus eine gute Mitarbeit, also warst Du ja auch schon erfolgreich. So wie es jetzt dasteht klingt es als wärst Du bisher glücklos gewesen und als würde man Dir wünschen daß Du irgendwann auch noch mal auf einen grünen Zweig kommst.

Ein guter Schlußsatz wäre: „Wir bedauern daß wir das befristete Arbeitsverhältnis mit Frau Mustermann mangels Weiterbeschäftigungsmöglichkeit beenden müssen und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Unterschrift Unterschrift
Pflegedirektion Stationsleitung

OK

Was meint Ihr dazu?

Tja… ich denke daß es gut gemeint ist und man Dir ein vernünftiges, gutes Zeugnis schreiben wollte.
Mangels Kenntnissen ist es nicht gut gelungen wenn man es ganz pingelig nach den Maßstäben für Profi-Zeugnisse auseinandernimmt.

Jetzt mußt Du überlegen ob Du es einfach so hinnimmst, denn man merkt daß es gut gemeint ist und Du nicht in die Pfanne gehauen werden sollst, sondern man mit Dir zufrieden war.

Oder Du kommst zu dem Entschluß daß es ganz und klar wasserdicht sein soll und nach allen Regeln der Kunst perfekt formuliert sein sollte. Dann kannst Du es nur reklamieren.

Vielleicht kannst Du einfach einen „Gegenvorschlag“ formulieren und darum bitten ob dieser seitens des Krankenhauses auch akzeptiert wird. Letztlich liegt es bei Dir was Du nun tun willst, ich kann mich selber nicht durchringen zu empfehlen „muß auf jeden Fall geändert werden“ oder zu sagen „laß es wie es ist“.

Frage vielleicht mal auf http://www.arbeitszeugnis.de/forum_1/viewforum.php?f=1 nach was die Fachleute dort sagen.

LG,

MecFleih

Hallo MecFleih,

vielen Dank für für Deine umfassende Antwort. Jetzt bin ich schon ein wenig beruhigt.

Es haben sich gewisse Standard-Phraseologien gebildet, die man
gezielt bestimmten Noten zuordnet. In Deinem Zeugnis tauchen
nun teilweise derartige Formulierungen auf, teilweise aber
auch nicht.
Das macht es insgesamt etwas schwierig einzuschätzen wie das
Zeugnis gemeint ist.

Für mich war es schwer zu erkennen, ob das Zeugnis „böse“ gemeint ist (eben wegen der vielen Ungereimtheiten, die Du erwähnst).

Zu den Äußerlichkeiten - das Zeugnis

  • auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein

ist o.k.

  • darf nur geknickt sein wenn man es kopieren kann ohne daß
    die Knicke auf den Duplikaten sichtbar sind

ist o.k.

  • das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt
    sein

ist leider ausgefüllt

  • das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des
    Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein

das ist leider gar nicht gegeben - ich musste monatelang wegen des Zeugnisses nachfragen und daher stimmt das Datum nicht. Hier würde ich wohl bei einer Bitte um Revision auch gleich das Datum ändern lassen.

  • die Unterschrift muß von einem hochrangigen Vertreter der
    Firma (Chef, Leiter Personalabteilung, …) persönlich
    geleistet worden sein. „I. A. Müller, Sekretärin des
    Abteilungsleiters“ reicht nicht

ist okay

  • unter der Unterschrift müssen Name und Funktion des
    Unterzeichnenden nochmal in Maschinenschrift stehen.

ist okay

OK, allerdings solltest Du die Aufgabenbeschreibung für die
Beurteilung eines Zeugnisses immer mit angeben.

Das reiche ich doch gerne nach :smile:
Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich umfasste schwerpunktmäßig:

  • die Durchführung der Grundkrankenpflege und Krankenbeobachtung
  • die Durchführung der speziellen Krankenpflege, wie z.B. Injektionen, Venenpunktionen, Assistenz bei Punktionen, Umgang mit medizintechnischen Geräten, das Schreiben von EKG’ s, das Monitoring
  • administrative Aufgaben, wie z.B. die fachgerechte Führung der pflegerischen Dokumentation
  • die Durchführung und Einhaltung einer guten Pflegequalität
    +die Einhaltung der Hygieneordnung und der Arbeits- und Brandschutzvorschriften.
    Das stellt Zusammenfassend schon das dar, was ich gemacht habe. Oder siehst Du hier Probleme?

Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie stets zur vollen
Zufriedenheit.

„übertragene Aufgaben“ muß immer herhalten wenn zum Ausdruck
gebracht werden soll daß jemand nur mäßig motiviert war und
nur das tat, was ihm befohlen wurde. Besser wäre also „Sie
erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer (das Wort fehlt auch
im Original) vollen Zufriedenheit.“

„Volle Zufriedenheit“ entspricht übrigens einer glatten 3.
Man unterstellt daß ein positiv mitarbeitender Angestellter im
Bereich einer 3 liegt. Insofern geht „volle Zufriedenheit“ in
Ordnung und spricht nicht gegen Dich wenn Du nicht eindeutig
wesentlich bessere, überdurchschnittlichere Leistungen
gebracht hast wie Deine Kolleginnen, sondern genauso gut oder
schlecht wie alle anderen warst. Eine 3 ist also nichts
Schlechtes, für eine 2 muß man schon deutlicher „Überflieger“
sein.

Für einen „Überflieger“ halte ich mich sicher nicht, aber andererseits habe ich oft noch gearbeitet, wenn sich einige andere Kolleginnen schon zum Kaffee niedergelassen oder seelisch auf den Feierabend eingestellt haben. Ich dachte „Volle Zufriedenheit“ wäre eine „2“? Wie müßte es denn für eine „2“ formuliert sein?

In der Praxis wird ihr eine überlegte Arbeitsweise,
Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein bescheinigt.

Unklare und unglückliche Formulierung. Es ist immer doof wenn
passiv formuliert wird („wird bescheinigt“) weil das
distanziert klingt. Besser wäre „wir bescheinigen…“.

Das habe ich auch so empfunden.

Was meint Ihr dazu?

Tja… ich denke daß es gut gemeint ist und man Dir ein
vernünftiges, gutes Zeugnis schreiben wollte.
Mangels Kenntnissen ist es nicht gut gelungen wenn man es ganz
pingelig nach den Maßstäben für Profi-Zeugnisse
auseinandernimmt.

Jetzt mußt Du überlegen ob Du es einfach so hinnimmst, denn
man merkt daß es gut gemeint ist und Du nicht in die Pfanne
gehauen werden sollst, sondern man mit Dir zufrieden war.

Oder Du kommst zu dem Entschluß daß es ganz und klar
wasserdicht sein soll und nach allen Regeln der Kunst perfekt
formuliert sein sollte. Dann kannst Du es nur reklamieren.

Vielleicht kannst Du einfach einen „Gegenvorschlag“
formulieren und darum bitten ob dieser seitens des
Krankenhauses auch akzeptiert wird. Letztlich liegt es bei
Dir was Du nun tun willst, ich kann mich selber nicht
durchringen zu empfehlen „muß auf jeden Fall geändert werden“
oder zu sagen „laß es wie es ist“.

Ich glaube, dass ich es mit einer freundlichen Bitte um Revision (inkl. beigefügtem „Gegenvorschlag“) versuchen werde - das scheint mir hier das Erfolgversprechendste zu sein.

LG,
AnnePM

Hallo Anne,

nach Deiner Antwort hier denkle ich auch daß es am Besten ist freundlich nach einer optimierten Fassung des Zeugnisses zu fragen. Offenbar meint man es ja gut mit Dir, warum sollte man das also verweigern - vor allem ist das wenig Arbeit (für den Arbeitgeber) wenn Du schon selber einen Vorschlag einreichst).

Eins hatte ich in meiner Aufzählung gestern vergessen: In einem Zeugnis dürfen keine Rechtschreibfehler sein. Auch die werden manchmal als Wink mit dem Zaunpfahl verstanden, daß eine bestimmte Aussage doch nicht so gemeint ist wie sie dasteht etc.

  • das Adressfeld darf nicht, wie bei einem Brief, ausgefüllt
    sein

ist leider ausgefüllt

Das könnte den Eindruck erwecken daß Dir das Zeugnis nicht am letzten Arbeitstag ausgehändigt wurde, sondern per Post zugestellt wurde. Das ist deswegen ein schlechter Eindruck weil man glauben könnte daß das Verhältnis zerrüttet war und ihr euch „nichts mehr zu sagen hattet“, sondern nur noch schriftlich kommuniziert habt. Oder daß sich über das Zeugnis gestritten wurde und es deswegen nicht termingerecht zum Tag des Ausscheidens ausgestellt wurde, sondern per Post kam. Aus diesem Grund darf das Adressfeld nicht ausgefüllt werden.

  • das Datum SOLLTE (ist aber nicht einklagbar) auf den Tag des
    Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein

das ist leider gar nicht gegeben - ich musste monatelang wegen
des Zeugnisses nachfragen und daher stimmt das Datum nicht.
Hier würde ich wohl bei einer Bitte um Revision auch gleich
das Datum ändern lassen.

Ja. Und dann eben auf den Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen datieren lassen. Gut sieht immer ein Monatsende aus, in jedem Fall aber sollte es das gleiche Datum sein wie an anderer Stelle angegeben wird „War in der Zeit von bis… bei uns beschäftigt“.

Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich umfasste
schwerpunktmäßig:

  • die Durchführung der Grundkrankenpflege und
    Krankenbeobachtung
  • die Durchführung der speziellen Krankenpflege, wie z.B.
    Injektionen, Venenpunktionen, Assistenz bei Punktionen, Umgang
    mit medizintechnischen Geräten, das Schreiben von EKG’ s, das
    Monitoring
  • administrative Aufgaben, wie z.B. die fachgerechte Führung
    der pflegerischen Dokumentation
  • die Durchführung und Einhaltung einer guten Pflegequalität
    +die Einhaltung der Hygieneordnung und der Arbeits- und
    Brandschutzvorschriften.
    Das stellt Zusammenfassend schon das dar, was ich gemacht
    habe. Oder siehst Du hier Probleme?

Nö, das klingt für mich akzeptabel.

Für einen „Überflieger“ halte ich mich sicher nicht, aber
andererseits habe ich oft noch gearbeitet, wenn sich einige
andere Kolleginnen schon zum Kaffee niedergelassen oder
seelisch auf den Feierabend eingestellt haben. Ich dachte
„Volle Zufriedenheit“ wäre eine „2“? Wie müßte es denn für
eine „2“ formuliert sein?

Stets vollste Zufriedenheit = 1
stets volle Zufriedenheit = 2
volle Zufriedenheit = 3
Zu unserer Zufriedenheit = 4
stets bemüht unsere Ansprüchen gerecht zu werden = 5

Ich glaube, dass ich es mit einer freundlichen Bitte um
Revision (inkl. beigefügtem „Gegenvorschlag“) versuchen werde

  • das scheint mir hier das Erfolgversprechendste zu sein.

Ja, das denke ich auch. „Der Ton macht die Musik“ und da man es ja nicht schlecht mit Dir meint, sondern Dich im Bereich einer 2-3 (so sehe ich das Zeugnis insgesamt) ansiedelt war man offensichtlich durchaus ganz zufrieden mit Dir. Warum sollte die Bitte nach einer optimierten Fassung abgelehnt werden?
Es ist im Übrigen nicht nur Dein gutes Recht, sondern sogar ein ganz üblicher Vorgang daß Zeugnisse nicht in der ersten Fassung akzeptiert werden. Du brauchst da also nicht ängstlich sein eine neue Version anzufordern.

Ich würde dabei unter anderem auch argumentieren daß es nicht nur Dir, sondern auch dem Unternehmen zugute kommt wenn Du bei künftigen Bewerbungen ein handwerklich gut gemachtes Zeugnis aus ihrem Hause vorlegen kannst. Das Schriftstück ist immerhin auch eine Art Arbeitsprobe dieses Hauses, die Dein Berufsleben lang bei jedem Jobwechsel, jeder Bewerbung Dritten vorgelegt wird und einen Eindruck von diesem Krankenhaus vermittelt. Insofern sollte auch Dein bisheriger Arbeitgeber daran interessiert sein hier eine gute Arbeit abzuliefern.

LG,

MecFleih

Hallo liebe Krankenschwester,

die meisten Dinge sehe ich ähnlich, wie MacF. Allerdings sollte man nicht alles so hoch aufhängen. Ich sehe ungefähr 20 Bewerbungen mit entspr. Zeugnissen im Monat. Die sind teilweise sehr laienhaft geschrieben. Je kleiner der Arbeitgeber war, um so weniger macht er sich über bestimmte Formulierungen und auch um unterlassene Formulierungen Gedanken. Auch wenn die PDL eines kleinen Krankenhauses da nicht alles richtig macht, wird man das zu werten wissen. Ist es dagegen ein grosser AG gewesen, sind die Formulierungen meist perfekt, derjenige, der schreibt, kennt den Arbeitnehmer aber häufig gar nicht persönlich. Die Aussagekraft ist also auch nicht wirklich richtig gut. Lass unbedingt ein Datum nachtragen, es ist einklagbar, dass bei späteren Änderungen vor Gericht dennoch das Datum des letzten Arbeitstages verwendet werden muss. Es sollte also auch bei Dir das Datum des Ausscheidens genommen werden.

Wichtiger bei der Vorstellung bei einem neuen AG ist die Form Deiner Bewerbung und die Vollständigkeit Deines Lebenslaufes. Und nimm ein nettes Foto, das Auge ist mit. Oder wie der Werber sagt: Bild schlägt Text. Viel Glück.
T.

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