Wie ist es, wenn jemand bei einer Zeitarbeitsfirma nebenberuflich / geringfügig für einen Monat beschäftigt war. Steht jmd. dann eine Arbeitsbestätigung / Zeugnis zu? Für weitere Bewerbungen wäre ja eine Arbeitsbestätigung, die wenigstens die Dauer der Beschäftigung bestätigt, sinnvoll.
Weiß jemand darüber Bescheid und kann evtl. die Passage im Gesetzbuch nennen?
Würde mich über Antworten freuen, hab im internet nichts Passendes gefunden.
§ 109 GewO
§ 109 [1] Zeugnis
(1) 1Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. 2Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. 3Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) 1Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. 2Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.