Arbeitszeugnis auch nach kurzer Beschäftigung

Vielleicht kann mir jemand helfen. Möchte gerne von meinem ehemaligen Arbeitgeber bei dem ich nur 4 Monate beschäftigt war ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten. Von diesem habe ich nur eine Tätigkeitsbescheinigung erhalten. Dieser erwähnte gegen über mit, dass er zur Ausstellung eines solchen Zeugnisses nur dann verpflichtet ist, wenn die Beschäftigung länger als 6 Monaten geht. Ist dies korrekt bzw. habe ich trotzdem Anspruch auf ein qulaifiziertes auch nach so kurzer Beschäftigungsdauer? Vielen Dank

Hi!

Schau mal hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html
und dann hier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__109.html

Da steht nirgendwo was von 6 Monaten!

LG
Guido

Vielen Dank

Gibt es Probleme, wenn das Arbeitsverhältnis nur befristet war?
Danke

Vielen Dank

Gibt es Probleme, wenn das Arbeitsverhältnis nur befristet
war?
Danke

Hi!

Mit dem Zeugnis? Nein!

LG
Guido

Hallo,

umfangreiche Informationen hier:

http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php

oder googel gleich nach:

LAG Köln Arbeitszeugnis 30.3.2001, 4 Sa 1485/00

Gruß
Peter