Vielleicht kann mir jemand helfen. Möchte gerne von meinem ehemaligen Arbeitgeber bei dem ich nur 4 Monate beschäftigt war ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten. Von diesem habe ich nur eine Tätigkeitsbescheinigung erhalten. Dieser erwähnte gegen über mit, dass er zur Ausstellung eines solchen Zeugnisses nur dann verpflichtet ist, wenn die Beschäftigung länger als 6 Monaten geht. Ist dies korrekt bzw. habe ich trotzdem Anspruch auf ein qulaifiziertes auch nach so kurzer Beschäftigungsdauer? Vielen Dank
Hi!
Schau mal hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html
und dann hier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__109.html
Da steht nirgendwo was von 6 Monaten!
LG
Guido
Vielen Dank
Gibt es Probleme, wenn das Arbeitsverhältnis nur befristet war?
Danke
Vielen Dank
Gibt es Probleme, wenn das Arbeitsverhältnis nur befristet
war?
Danke
Hi!
Mit dem Zeugnis? Nein!
LG
Guido
Hallo,
umfangreiche Informationen hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
oder googel gleich nach:
LAG Köln Arbeitszeugnis 30.3.2001, 4 Sa 1485/00
Gruß
Peter