Arbeitszeugnis auslegen

Hallo,
mein Mann hat mehr als 14 Monate nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses endlich sein Arbeitszeugnis bekommen. Uns kommt es nicht ganz so gut vor, kann jemand für uns übersetzen?
Also: Erst kommt die Arbeitsbeschreibung und dann:
" X setzte seine fundierten Fachkenntnisse erfolgreich ein, zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft und seine optimistische Haltung wirkte auch in schwierigen Fällen beflügelnd. Auf dieser Basis hat er alle Aufgaben und Herausforderungen dieser besonderen Position zu unserer vollen Zufriedenheit bewältigt. X erledigte die ihm übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit und die Qualität seiner Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die gestellten Anforderungen.
Seine Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut. Wir danken X für seine guten Leistungen und bedauern sein Ausscheiden sehr. Für seinen weiteren Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute."

Ich muss dazu noch erklären, dass mein Mann immer extrem viel Einsatz gezeigt hat, auch Überstunden waren für ihn normal, weil ihm die Arbeit so wichtig war und er war bei den anderen Mitarbeitern (größtenteils ehrenamtliche, die Arbeit war in einem gemeinnützigen Verein) sehr beliebt. Das klingt in dem Zeugnis für mich aber nicht so, aber vielleicht lese ich das ja falsch.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Guten Tag,
unter der Homepage vjm.de kannst Du Dir den Original Zeugniscode herunter laden. Bei Fragen bin ich jederzeit und gern Ihr Ansprechpartner!

Freundliche Grüße aus Osnabrück!
Peter A. Hoppe, Personalberater
Verlag Job+Management

  • Personal-Fachverlag -

Wersener Str. 73-75
49090 Osnabrück

Hotline: 0700/47444744-0 (kostenlose Rufweiterleitung) Fax: 0541/47444 CarFon: 0160/4744474

Hallo Frau Richter,
es besteht natürlich immer die Frage, ob jemand absichtlich oder unabsichtlich eine Beurteilung „verschlüsselt“. Vierzehn Monate Wartezeit deuten allerdings darauf hin, dass entweder das Interesse fehlte, eine Beurteilung zu erstellen oder einfach nur Inkompetenz vorlag und man die Sache vor sich her schob. Der letzte Fall wäre günstiger. Zum Text: eine gute Einsatzbereitschaft klingt unglücklich…hohe, sehr hohe sollte es heißen, aber eine Verschlüsselung wäre es nicht. Zu unserer " Vollen Zufriedenheit" und in „vollem Umfang“ ist verschlüsselt und wertet etwas ab. Im Idealfall wird immer der Ausdruck " zur vollsten", also der Superlativ, genommen. Im schlechtesten Fall fehlt das Wort „voll“ ganz. Also: er erfüllte seine Aufgaben zur Zufriedenheit. Es sind keine gravierenden Abwertungen. Man muss sehen, ob man damit leben kann, wenn aber die eigene Arbeitsleistung erheblich besser eingeschätzt wird, wäre ein Widerspruch angebracht. Freundlich, aber bestimmt. Manchmal bringt auch ein zusätzliches Gespräch noch was, kommt auf die Verhältnisse an, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führten. Ich hoffe, ich konnte helfen.
Vg S

Hallo,

das Zeugnis klingt nicht schlecht. Auf folgender Internetseite ist sehr gut beschrieben, wie Arbeitszeugnisse gelesen werden.
http://www.arbeitszeugnis-beratung.de/Zeugnisanalyse…

Mfg
G. Maßberg

Frau Richter,
das Arbeitszeugnis ist meines Erachtens mit „2-3“ zu beurteilen. Für ein „sehr gut“ müsste die Steigerung zur vollsten Zufriedenheit, in vollstem Umfang, Zusammenarbeit war sehr gut, überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz etc. stehen.
Komisch finde ich die Formulierung „beflügelnd“. Man könnte daraus ableiten, dass er die Aufgaben nicht gelöst hat.
Desweiteren fehlt die Formulierung, dass er die Aufgaben selbständig, in Eigenverantwortung etc. erledigte.
Auch fehlt, wielange Ihr Mann diese Tätigkeit ausgeübt hat.
Soweit meine Einschätzung.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo,

das Arbeitszeugnis ist ok, aber nicht sehr gut!
Es fehlen die ausdrücke: sehr gut, zu unserer vollsten Zufriendenheit…
Alles in allem ist es eine 2 (Schulnote).

LG
Hannah

Hallo Katharina,

14 Monate zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist natürlich sehr lange. Jedes Arbeitszeugnis muss für den Arbeitnehmer „wohlwollend“ sein. Und das ist dieses Zeugnis. Es ist die Note 2. Zur vollsten Zufriedenheit wäre eine 1. Also alles Bestens. Sollte Dein Mann allerdings nicht ganz zufrieden sein, kann er um ein neues Zeugnis bitten und sogar dem ehemaligen Arbeitgeber vorschlagen auf welche Passagen Dein Mann noch wert legt.
Ich Dir geholfen zu haben und sende Dir freundliche Grüße aus Berlin

Ich bin kein Experte für die juristische Entschlüsselung von Arbeitszeugnissen, würde das Zeugnis, falls es mir im Rahmen einer Bewerbung vorliegen würde, als „befriedigende“ Note bewerten. Ich weiß nicht wie erfahren der Zeugnisgebende in der Erstellung von Arbeitszeugnissen ist. Im vorliegenden Fall bei einem gemeinnützigen Träger dürfte die Erstellung von Arbeitszeugnissen eher selten vorkommen; dafür spricht auch die etwas komische Formulierung der optimistischen Haltung. Falls Ihr Mann der Auffassung sein sollte, daß die Arbeitsleistung besser als „drei“ war, sollte er dies dem früheren Arbeitgeber mitteilen und um Abänderung des Zeugnisses bitten (evtl. verbunden mit dem Hinweis, daß er ansonsten ein entsprechendes Arbeitszeugnis beim Arbeitsgericht einklagen würde).

Hallo, schau mal auf diese Seite http://arbeits-abc.de/formulierungen-im-arbeitszeugn….
Da findest du sicher Antworten auf deine frage
Gruss Mäggi

Vielen Dank an alle für die Einschätzungen und Übersetzungen! Frohe Weihnachten,
Katharina