Hallo!
Mein Chef hat mir vor einigen Wochen mitgeteilt, dass mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.
Er hat mir angeboten, über das Arbeitszeugnis und die darin enthaltenen Verklausulierungen vorher drüber zu schauen.
Im letzten Satz des Zeugnisses - also als Gesamtbewertung - steht:
„(Es ist Herrn … gelungen, alle anfallenden Aufgaben) AUSNAHMSLOS zu unserer vollsten Zufriedenheit (zu erledigen).“
Meines Wissens ist es so:
Note 1 (sehr gut) = „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
Note 2 (gut) = „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ / „zu unserer vollsten“
Meine Frage: Wie ist das „ausnahmslos zu unserer vollsten Zufriedenheit“ zu deuten? Eher Note 1 oder eher 2? Oder hat das „ausnahmslos“ bei Personalern am Ende vielleicht sogar eher eine negative Bedeutung?
Mein Chef sagte vor einigen Wochen, er würde mir ein „gutes“ Zeugnis ausstellen, aber kein sehr gutes. Das „ausnahmslos“ hat er jetzt aber noch eingefügt - ich denke in gutem Willen (?!). Er meinte auch, er sei „sehr offen“ für Änderungen bei dem Zeugnis.
Daher frage ich mich jetzt, ob ich ihn vielleicht noch bitten sollte, das „ausnahmslos“ in ein „stets“ zu ändern. Dann wäre es „sehr gut“ (Note 1). Oder ob es, so wie es jetzt ist, eigentlich schon „sehr gut“ ist und ob ich es daher am besten einfach so nehmen sollte, bevor er es sich noch einmal anders überlegt.
Danke im Voraus!