Hallo, ich habe zwei Arbeitszeugnisse erhalten, endlich das von der Ausbildung und der darauf folgenden Übernahme und das vom letzten Arbeitgeber. Kann dort mal jemand drüber schauen und mir sagen welche Bewertungen eher ungünstig sind? Ich bin da eher misstrauisch und kann einige Sätze nicht deuten!
Auch hallo
Kann dort mal jemand drüber schauen
und mir sagen welche Bewertungen eher ungünstig sind?
Das soll wohl via Mail ablaufen. Kurzgefasst sind konkret beschriebene Erfolge das „Salz in der Suppe“ (bei der Ausbildung in weniger scharfer Form), ansonsten schmeckt das Gericht nicht: FAQ:2027
mfg M.L.
Das ist das Arbeitszeugnis von der Ausbildung und der darauf folgenden Übernahme.
Beurteilung
XXX , geboren am 30.03.19XX in XXX wurde vom 01.08.2007 bis 12.07.2010 auf dem ARAL XXX zur Kauffrau im Einzelhandel ausgebildet. Nach der bestandenen Abschlussprüfung haben wir sie als feste Mitarbeiterin übernommen.
XXX Leistungen in der theoretischen Aubildung waren mit ihrer Gesamtnote 2,3 gut.
Zu XXX Aufgaben in der praktischen Ausbildung, sowohl nach der Übernahme als feste Mitarbeiterin gehörte neben dem Kassieren, die freundliche Beratung unserer Kunden, das aktive Verkaufen von Aral-Shopaktionen, die tägliche MHD-Kontrolle aller Shopartikel, die Regalbestückung, Inventuren, die Warenannahme und das Sauberhalten des Shops sowie der gesamten Außenanlage. Außerdem führten wir sie während Ihrer Ausbildung teilweise in die Büroarbeit ein. So konnte XXX die komplette Tagesabrechnung vom Vortag selbstständig erledigen. Bestellungen durchführen und die Lieferscheine warenwirtschaftlich im betriebseigenen System erfassen.
XXX besitzt eine schnelle Auffassungsgabe, so dass sie als Azubi und auch als Festangestellte sehr selbstständig arbeitete. Hervorzuheben wäre ihre Einsatzbereitschaft in unserem Gastronomie-Bereich. Nach kurzer Einarbeitung konnten wir si auch dort selbstständig an den Gastrokassen arbeiten lassen. XXX ist gegenüber unseren Kunden und ihren Kollegen immer freundlich und hilfsbereit gewesen. Sie war pünktlich, ehrlich und zuverlässig. Sie sah die zu erfüllenden Aufgaben allein.
XXX hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufiedenheit erledit.
XXX verließ uns auf eigenem Wunsch. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute.
Hallo, das Zeugnis schätze ich als „gut“ ein („stets zu unserer vollen Zufriedenheit“).* Alles für Deine Arbeit Wesentliche wurde aufgeführt und positiv beurteilt.
*„Sehr gut“ wäre gewesen …„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“.
Gruß,
F.K.
Ja klar
Hallo, das Zeugnis schätze ich als „gut“ ein („stets zu
unserer vollen Zufriedenheit“).* Alles für Deine Arbeit
Wesentliche wurde aufgeführt und positiv beurteilt.*„Sehr gut“ wäre gewesen …„stets zu unserer vollsten
Zufriedenheit“.
Das geht ja auch immer aus genau diesem einen Satz hervor!!
*rolleyes*
In der Schlussformel heißt es optimaler „wünschen wir ihr auch weiterhin viel Erfolg“, wenn man damit ausdrücken möchte, dass sie bislang auch erfolgreich gearbeitet hat.
Es steht leider nicht drin, wie sie sich gegenüber Vorgesetzten verhalten hat, was als kritisch gewertet werden kann.
Bei der Beschreibung ihrer Aufgabenbereiche und Tätigkeiten lese ich allerdings heraus, dass sie sich sehr schnell in neuen Aufgaben zurechtfindet und dann absolut eigenständig und zuverlässig arbeitet.
Insofern wird hierdurch viel eher die Note 2 ausgedrückt als nur in dem o.g. Satz.
Vielleicht sollte sie sich das Sache mit dem Verhalten gegenüber Vorgesetzten nochmal durch den Kopf gehen lassen und - wenn da nichts vorgefallen ist - das ergänzen lassen.
Gruß, SotA
Mies - richtig mies!
Hi!
Vorausgesetzt, dass das tatsächlich das gesamte Zeugnis ist, ist es ausgesprochen schlecht.
XXX , geboren am 30.03.19XX in XXX wurde vom 01.08.2007 bis
12.07.2010 auf dem ARAL XXX zur Kauffrau im Einzelhandel
ausgebildet. Nach der bestandenen Abschlussprüfung haben wir
sie als feste Mitarbeiterin übernommen.
Du warst also mehr als 2 Jahre nach der Ausbildung dort tätig?
Zu XXX Aufgaben in der praktischen Ausbildung, sowohl nach der
Übernahme als feste Mitarbeiterin gehörte neben dem Kassieren,
die freundliche Beratung unserer Kunden, das aktive Verkaufen
von Aral-Shopaktionen, die tägliche MHD-Kontrolle aller
Shopartikel, die Regalbestückung, Inventuren, die Warenannahme
und das Sauberhalten des Shops sowie der gesamten Außenanlage.
Alles passiv - das gehörte zu Deinen AUfgaben, die Du genau wie und mit welchen Erfolgen gemeistert hast?
Außerdem führten wir sie während Ihrer Ausbildung teilweise in
die Büroarbeit ein.
Geht es noch ein wenig unpräziser?
So konnte XXX die komplette
Tagesabrechnung vom Vortag selbstständig erledigen.
Bestellungen durchführen und die Lieferscheine
warenwirtschaftlich im betriebseigenen System erfassen.
Du konntest es, hast Du es auch gemacht?
XXX besitzt eine schnelle Auffassungsgabe, so dass sie als
Azubi und auch als Festangestellte sehr selbstständig
arbeitete.
Das könnte man so auslegen, dass DU Dein Ding gemacht hast, ohne Dir was sagen zu lassen.
XXX ist gegenüber unseren Kunden und ihren Kollegen
immer freundlich und hilfsbereit gewesen.
Und mit Dem Chef standest Du auf Kriegsfuss, dass er besser unerwähnt bleibt?
Sie war pünktlich,
ehrlich und zuverlässig.
Selbstverständlichkeiten …
Sie sah die zu erfüllenden Aufgaben
allein.
XXX hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen
Zufiedenheit erledit.
Das ist schon fast bösartig.
Sie hat die Aufgaben zwar allein gesehen, erledigte die Aufgaben aber nur, wenn man sie ihr übertragen hat.
Das ist ein Musterbeispiel dafür, wir aus der Floskel stets zu unserer vollen Zufriedenheit eben alles Andere als eine gute Bewertung wird.
XXX verließ uns auf eigenem Wunsch. Wir wünschen ihr für die
Zukunft alles erdenklich Gute.
Schade, dass sie endlich geht.
Keine Wünsche, kein Bedauern …
Ganz ehrlich: Das Zeugnis ist nichtmal eine 4, es ist imo nicht einmal das, was man wohlwollend nennt.
Keine Ahnung, ob der Aussteller es nicht besser weiß, ich würde fast sagen, dass es zu systematisch mies ist, als dass man von einem „Versehen“ sprechen kann.
Greuß
Guido
Wenn man keine Ahung hat…
… einfach mal … (du kennst Dieter Nuhr bestimmt, oder?)
Es ist besser nichts zu schreiben, als etwas Absurdes zu einer Thematik, die man nicht versteht!
Kopfschüttelnden Gruß
Guido
Hallo!
Eine Menge der Zeugnisse, die ich schon gesehen habe, zeigte, dass die Ersteller selbst wenig Ahnung von der Nomenklatur hatten. Die schrieben rein, was sie für angebracht hielten, vergaßen Informationen, die nötig gewesen wären und brachten individuelle Formulierungen rein, die in keinem Arbeitszeugnis-Katalog stehen.
Bei solchen Zeugnissen hat man gute Chancen, einen eigenen Vorschlag (oder den eines Fachmanns) zu bringen, der dann akzeptiert wird.
Gruß,
F.K.
Sei mir nicht böse, …
Hallo!
Eine Menge der Zeugnisse, die ich schon gesehen habe, zeigte,
dass die Ersteller selbst wenig Ahnung von der Nomenklatur
hatten.
… aber wie willst Du das ob der in diesem Thread dargestellten Ahnungslosigkeit beurteilen?
Ich bin mir sicher, dass Du von einigen, wenn nicht sogar vielen Dingen etwas verstehst, Hinweise zu Dingen, die Dir vollkommen fremd sind, solltest Du aber zum Wohle aller unterlassen!
Gruß
Guido
Dieser Dein Beitrag sollte ganz oben angepinnt bleiben - als Beispiel für Unhöflichkeit.
Kennst Du „Netiquette“?
Nee, stört Dich aber wohl nicht…
Putzig
Dieser Dein Beitrag sollte ganz oben angepinnt bleiben - als
Beispiel für Unhöflichkeit.
Es ist immer wieder witzig, wie Leute, die man in einem Expertenforum auf den von ihnen verzapften Mist aufmerksam macht, nach Netiquetten schreien.
Was ist denn unhöflicher, eine Korrektur mit deutlichen Worten oder Deine Mentaldiarrhoe, die einem Rat suchenden möglichereeise echten Schaden zufügt?
Apropos Netiquette …
Es gibt hier den Punkt, der das Thema Informationsverschmutzung regelt.
Wer im Glashaus sitzt…
Wenn Du nicht damit klarkommst, dass Dir Leute mit dem entsprechenden Background Deine Grenzen nennt, solltest Du hier nicht posten.
In diesen Sinne ein freundliches
PLONK
Guido
witzbold. (owt)
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