Arbeitszeugnis / Azubi

Hallo,

angenommen eine Auszubildende in einer Zahnarzpraxis würde nach nicht bestandener Prüfung die Ausbildung kurzfristig zur „Unzeit“ beenden. Das ganze läge schon zwei Jahre zurück.

Aktuell würde sie jetzt vom AG ein Zeugnis fordern, das dieser kurzfristig schickt. (angenommen: schwach ausreichend.)

Nun käme ein Anwaltsschreiben, in dem ein „wohlwollendes“ Zeugnis unter einem dem Jahre 2005 zeitnahen Datum gefordert würde. Das Ausbildungsende solle aber nicht taggenau erwähnt werden.
Weiterhin würde der Anwalt Schadenersatzansprüche beziffern, die er mit den geringen Chancen am Arbeitsmarkt auf Grund des fehlenden AG-Zeugnisses begründen würde, nicht mit der fehlenden Abschlussprüfung. Bei der Berechnung würde er die Differenz zwischen AlG und Tarifgehalt einer gelernten Kraft einfordern. Kulant und grosszügig würde er diese Differenz lediglich für zwei Monate fordern.

Frage:
Hätte die fiktive Auszubildende möglicherweise ein Recht auf ein unverlangtes Zeugnis gehabt? Oder wären das Holschulden (Anforderung) gewesen)?
Danke für Eure Antworten

Gruß keki

Auch hallo.

Hätte die fiktive Auszubildende möglicherweise ein Recht auf
ein unverlangtes Zeugnis gehabt?

Ein AZ ist eine Holschuld. Das Anrecht auf Ausstellung desselben verjährt i.A. nach drei Jahren (praktischerweise geht man aber von sechs Monaten aus). Siehe auch FAQ:2027

mfg M.L.

Hallo,

angenommen eine Auszubildende in einer Zahnarzpraxis würde
nach nicht bestandener Prüfung die Ausbildung kurzfristig zur
„Unzeit“ beenden.

Heißt das jetzt, sie ist einfach abgehauen, ohne „Tschüss“ zu sagen oder wie waren denn die Umstände?

Das ganze läge schon zwei Jahre zurück.

Zu lange.

Aktuell würde sie jetzt vom AG ein Zeugnis fordern, das dieser
kurzfristig schickt. (angenommen: schwach ausreichend.)

Was für ein Zeugnis hat sie genau gefordert?

Nun käme ein Anwaltsschreiben, in dem ein „wohlwollendes“
Zeugnis unter einem dem Jahre 2005 zeitnahen Datum gefordert
würde. Das Ausbildungsende solle aber nicht taggenau erwähnt
werden.

Dem ist wohl auch klar, dass er mit der Forderung bissel [zu] spät kommt.

Weiterhin würde der Anwalt Schadenersatzansprüche beziffern,
die er mit den geringen Chancen am Arbeitsmarkt auf Grund des
fehlenden AG-Zeugnisses begründen würde, nicht mit der
fehlenden Abschlussprüfung.

Dreist kommt weiter?

Bei der Berechnung würde er die
Differenz zwischen AlG und Tarifgehalt einer gelernten Kraft
einfordern. Kulant und grosszügig würde er diese Differenz
lediglich für zwei Monate fordern.

Warum wird er wohl soooo kulant und großzügig sein?

Hätte die fiktive Auszubildende möglicherweise ein Recht auf
ein unverlangtes Zeugnis gehabt?

„Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.“ABER!„Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.“
http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__16.html

MfG

Hi,
danke für die schnellen Antworten, das Zeugnis wird jetzt „wohlwollend“ formuliert, (mit „Lückentexten“ :wink:)

Heißt das jetzt, sie ist einfach abgehauen, ohne „Tschüss“ zu
sagen oder wie waren denn die Umstände?

Wie wären die Umstände wohl, wenn das Ende zum 18. Tag im I. Quartal auf mehrfachen Wunsch des AG käme? :wink:

Was für ein Zeugnis hat sie genau gefordert?

Ein qualifiziertes, ausgedehnt auf Führung und Leistung.

Nun käme ein Anwaltsschreiben, in dem ein „wohlwollendes“
Zeugnis unter einem dem Jahre 2005 zeitnahen Datum gefordert
würde. Das Ausbildungsende solle aber nicht taggenau erwähnt
werden.

Dem ist wohl auch klar, dass er mit der Forderung bissel [zu]
spät kommt.

Sehe ich auch so.

Weiterhin würde der Anwalt Schadenersatzansprüche beziffern,
die er mit den geringen Chancen am Arbeitsmarkt auf Grund des
fehlenden AG-Zeugnisses begründen würde, nicht mit der
fehlenden Abschlussprüfung.

Dreist kommt weiter?

Versuchen darf man/frau Alles!

Bei der Berechnung würde er die
Differenz zwischen AlG und Tarifgehalt einer gelernten Kraft
einfordern. Kulant und grosszügig würde er diese Differenz
lediglich für zwei Monate fordern.

Warum wird er wohl soooo kulant und großzügig sein?

Weil er ein guter Mensch ist :smile:

Momentan sähe es so aus, dass die fiktive Auszubildende eine hochdotierte Stelle an der Kasse eines Supermarktes innehat. Das verlangte Zeugnis könnte der Anwalt jetzt vorformulieren, da die Angelegenheit einer prozessualen Diskussion nicht wert wäre.

Gruß keki