Arbeitszeugnis beanstandet

Liebe Expterin/ Lieber Experte,

folgendes Problem besteht:

-obwohl ich eine sehr gute Arbeitsleistung erbracht habe (was von Kollegen, Vorgesetzten und Schülern mündlich bestätigt wurde), erhielt ich ein zweifelhaftes Arbeitszeugnis (das ich bereits beanstandet habe)
-die genauen Gründe, warum das Zeugnis zweifelhaft ist, kenne ich nicht (zumindest gibt es keine offiziellen Aussagen dazu)
-ich stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das innerhalb von 24 Monaten zum zweiten Mal verlängert wurde (ein unbefristetes hätte folgen müssen)
-man muss außerdem wissen, dass ich seit Oktober letzten Jahres krankheitsbedingt (Krebserkr.) ausgefallen bin, nun einen Schwerbehindertenausweiß habe und im neuen Schuljahr wieder hätte einsteigen wollen (Hamburger Modell)
-im mündlichen Gespräch wurden Optionen des Wiedereinstieges diskutiert
-schriftlich erhielt ich dann (von einer Führungsetage höher) die Aussage: dass unter diesen Umständen eine Weiterbeschäftigung nicht möglich sei; dieses habe ich als Diskriminierung bezeichnet

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, an ein vorzeigbares AZ zu kommen? Mit dem Zeugnis, welches ich erhielt, werden Ereignisse NACH Eintritt der Erkrankung auf meine DAVOR gezeigte Arbeitsleistung projiziert bzw. ist mir damit der weitere Weg verbaut.

Vielen Dank und frdl. Grüße

Anne Missbach, Leipzig

Hallo Frau Missbach,
aus Ihrer Schilderung geht leider nicht hervor, welche Passagen des Zeugnisses Sie beanstanden. Grundsätzlich gilt, dass Ihnen der Weg zum Arbeitsgericht offensteht, wenn Sie mit Ihrem Ex-Arbeitgeber nicht einig werden.
Bitte beachten Sie die Fristen!

Gruss Glaser

Liebe Expterin/ Lieber Experte,

folgendes Problem besteht:

-obwohl ich eine sehr gute Arbeitsleistung erbracht habe (was
von Kollegen, Vorgesetzten und Schülern mündlich bestätigt
wurde), erhielt ich ein zweifelhaftes Arbeitszeugnis (das ich
bereits beanstandet habe)
-die genauen Gründe, warum das Zeugnis zweifelhaft ist, kenne
ich nicht (zumindest gibt es keine offiziellen Aussagen dazu)
-ich stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das
innerhalb von 24 Monaten zum zweiten Mal verlängert wurde (ein
unbefristetes hätte folgen müssen)
-man muss außerdem wissen, dass ich seit Oktober letzten
Jahres krankheitsbedingt (Krebserkr.) ausgefallen bin, nun
einen Schwerbehindertenausweiß habe und im neuen Schuljahr
wieder hätte einsteigen wollen (Hamburger Modell)
-im mündlichen Gespräch wurden Optionen des Wiedereinstieges
diskutiert
-schriftlich erhielt ich dann (von einer Führungsetage höher)
die Aussage: dass unter diesen Umständen eine
Weiterbeschäftigung nicht möglich sei; dieses habe ich als
Diskriminierung bezeichnet

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, an ein vorzeigbares AZ zu
kommen? Mit dem Zeugnis, welches ich erhielt, werden
Ereignisse NACH Eintritt der Erkrankung auf meine DAVOR
gezeigte Arbeitsleistung projiziert bzw. ist mir damit der
weitere Weg verbaut.

Vielen Dank und frdl. Grüße

Anne Missbach, Leipzig

Danke für die schnelle Antwort.
Es handelt sich um mehrere Passagen.
Welche Fristen existieren denn?

Hallo Anne,
jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein positives Zeugnis. Bestimmte Formulierungen, die ein negatives Licht auf den Arbeitnehmer werfen sind nicht erlaubt. Leider sind diese Formulierungen manchmal nur schwer zu erkennen und schwierig dagegen zu argumentieren. Ich denke, dass du hier professionellen Rat benötigst und notfalls auch klagen musst, wenn dein Arbeitgeber sich stur stellt. Ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, dürfte nicht so teuer sein.

Viel Erfolg
Uli

Liebe Anne,

haben Sie in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat bzw. eine Schwerbehindertbeauftragte? Ich kann Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen - ich kenne mich mit Schwerbehinderung nicht aus - weiß aber, dass hier normalerweise ein Amt bei einer Kündigung zustimmen muß, allerdings ob das auch befristete Arbeitsverhältnisse betrifft weiß ich nicht.
Ich bin nur Ersatzmitglied im BR und kenne so einen Fall nicht.
Ein „zweifelhaftes“ Zeugnis - wer bezeichnet es als solches - das geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor - haben Sie es prüfen lassen? Ein Betriebsrat hat normalerweise Beauftragte, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen.
Ich hoffe, dass Ihnen jemand anders besser weiterhelfen kann - Ihnen steht ein reelles Zeugnis zu, was Ihre Arbeitsleistung betrifft. Dass Sie krank wurden dafür können Sie ja nichts.
Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichem Gruß
B. Jetter