Arbeitszeugnis bei Kündigung Arbeitgeber

Hallo!

Mir wurde leider gerade von meinem Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen gekündigt. Dabei wurde mir von meinem Arbeitgeber der „Deal“ vorgeschlagen, im Zeugnis von einer einvernehmlichen Trennung/Beendigung des AV (nicht so genau definiert) zu sprechen und nicht von einer Kündigung seitens Arbeitgeber.

Ich habe jetzt gelesen, dass es auch hier Unterschiede in der Formulierung gibt…

Positiv: „Das Arbeitsverhältnis endet im besten beiderseitigen Einvernehmen am/zum … . Wir bedauern dieses.“

Negativ sind wohl alle Formulierungen, in denen das Wort „Trennung“ vorkommt.

Meine Frage: Wo genau liegt der Unterschied? Was wäre denn ein Grund für eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die NICHT auf Initiative des Arbeitgebers zurückgeht? Habe ich mit einer „positiven“ Formulierung wie oben tatsächlich noch Chancen bei einem Personalchef?

Vielen Dank!
Sarah

Hallo Sarah!

Eine Trennung in beiderseitigem Einvernehmen ist immer Hinweis auf einen arbeitgeberseitigen Trennungswunsch. Wenn es anders wäre, stände 100%ig „verlässt auf eigenen Wunsch unser Unternehmen“.

Die einzigen halbwegs hilfreichen Begründungen wäre

  • eine wirtschaftlich schwierige Situation, die einen Personalabbau erforderlich machte oder
  • Umstrukturierungen, die zu einer Aufgabe des Geschäftsfeldes o.ä. geführt haben.
    Bei beiden Begründungen wäre ein Bedauern durchaus glaubhaft zu machen und die Situation ohne großen Wertverlust für vielleicht durch ähnliche Vorkommnisse gebeutelte neue Personalchefs verständlich.

Grüße
Jürgen