Hallo
ich habe eine Frage bzgl. Arbeitszeugnis bzw. Referenzen bei selbständigen Tätigkeiten.
Da ich mich beruflich neu orientieren will, benötige ich für eine Bewerbung einen Nachweis und eine Beurteilung über meine letzten Tätigkeiten. Diese waren aber als Selbständiger im Rahmen einer GbR, daher existiert kein Arbeitgeber, der mir ein Arbetszeugnis schreiben kann.
Deswegen stellen sich mir folgende Fragen:
- Wie kann ich meine selbständigen beruflichen Aktivitäten nachweisen/bewerten lassen?
- Da ich mir ja nun nicht selbst ein Zeugnis schreiben kann, ist es üblich eine Referenz von Mitgesellschaftern schreiben zu lassen? Welche Form und welche Inhalte sind hier nötig/üblich?
- Wie kann ich die Glaubwürdigkeit verbessern, damit klar ist, dass die Referenz/das Zeugnis kein Gefallen unter Freunden/Bekannten ist?
- Sollte ich evtl. Kunden/Auftraggeber als Referenzen angeben? Muss ich diese vorher um Zustimmung bitten?
Diese Fragen stellen sich vor dem Hintergund, dass ich vorrangig intern in Projektplanung und -management, Marketing und strategischer Planung tätig bin und eigentlich nicht direkt sagen: „Ich habe für Kunde X dies getan und das kam dabei raus.“
Vielen Dank schon mal für die kommenden Infos.
Hallo!
Wie kann ich meine selbständigen beruflichen Aktivitäten
nachweisen/bewerten lassen?
Du bewertest, Du läßt nicht bewerten. Nur Dienstboten und andere abhängig Beschäftigte werden bewertet und mit einem Zeugnis bedacht
.
Da ich mir ja nun nicht selbst ein Zeugnis schreiben kann…
Du stellst Deine unternehmerische Tätigkeit dar. Du warst doch Unternehmer? Also schreibst Du das auch hin.
Gruß
Wolfgang
Hallo
Schreiben über mich kann ich natürlich viel und vor allem nur das Beste 
Wenn ich mich nun in die Lage meines Gegenübers versetze, würde ich auf so etwas nicht viel geben. Theoretisch könnte ich ja zwei Jahre arbeitslos sein und dann schreiben ich war unternehmerisch tätig im Inhouse und Facility Management -> Lücke im Lebenslauf erfolgreich geschlossen.
Bitte nicht falsch verstehen: Dass ich schreibe, was ich gemacht habe, welche Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten ich habe, ist klar. Mir geht’s um übliche Nachweise für eine selbständige Tätigkeit und das eben von dritter Seite, damit eine gewisse Glaubwürdigkeit gegeben ist. Also quasi als Beweis für eine subjektive Behauptung von mir.
gruß
ba
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Hallo!
Mir geht’s um übliche Nachweise für eine
selbständige Tätigkeit und das eben von dritter Seite, damit
eine gewisse Glaubwürdigkeit gegeben ist.
Mit Bestätigungen von Dritten spielt sich bei ehemaligen Selbständigen nichts ab.
Es steht Dir natürlich frei, die während der Selbständigkeit erfolgten Berufungen in Gremien und Normenausschüsse, Veröffentlichungen, Patente, Produktentwicklungen, Ehrendoktorwürden und Honorarkonsularschaften zu erwähnen, nachzuweisen und mit ein paar Katalogen und Prospekten Deines Unternehmens anzureichern 
Also quasi als Beweis für eine subjektive Behauptung von mir.
Gehe davon aus, daß der Dir gegenüber sitzende Personalmensch oder Betriebsinhaber nicht doof ist. Stelle dar, was Du gemacht hast und fertig. Wenn die Selbständigkeit nicht tragfähig war, in der Geschäftsaufgabe oder Insolvenz mündete, sagst Du auch das. Ist wirklich kein Problem. Nur mit Herumgeeiere und offenkundigen Unwahrheiten machst Du ein Problem daraus.
Gruß
Wolfgang