Arbeitszeugnis BEURTEILUNG welche NOTE

Hallo ,

ich habe mein Arbeitszeugniss nach 1,5 Jahren endlich erhalten. Könnte mir jetzt vielleicht jemand sagen was das für eine Note ist ?
Vielen Dank

Arbeitszeugnis

Frau ……………………., geboren am …, war in der Zeit vom 01.03.2003 bis 30.04.2008 als Steuerfachangestellte in meiner Kanzlei tätig.

Ihre Aufgaben umfassten folgende Tätigkeiten:

  • Betreuung eines festen Mandantenkreises
  • Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen von mittelständigen Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Privatpersonen
  • Anfertigung laufender Finanzbuchführung
  • Abwicklung einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Die oben aufgeführten Tätigkeiten wurden überwiegend auf der Agenda-Software abgewickelt und teilweise auf DATEV.

………………. zeigte Eigeninitiative ergriff selbstständig Maßnahmen und zeigte Engagement bei der Ausführung ihrer Arbeiten. Sie bewies zu jeder Zeit Pflichtbewusstsein und unterstrich dies mit einer großen Bereitschaft zur Mehrarbeit.

……………… war hoch motiviert und belastbar. Dank ihrer schnellen Auffassungsgabe arbeitete ………………. sich schnell in neue Aufgabengebiete und Mandate ein. Auch unter schwierigen Bedingungen und Termindruck leistete sie immer einwandfreie Arbeit.

…………………… erwies sich als überaus flexible Mitarbeiterin und konnte sich auf schnell ändernde Prioritäten und Sonderaufgaben sehr gut einstellen. Ihre Tätigkeit übte Sie daher sowohl in der Kanzlei als auch direkt bei Ihren Mandanten vor Ort aus.

Sie verfügt über sehr gute Fachkenntnisse, überblickt schwierige Zusammenhänge, erkannte dabei das wesentliche, schlussfolgerte logisch und zeigte sachgerechte Lösungen auf. Bei der Erledigung Ihrer Aufgaben bediente sich Frau Strohmann-Perez routiniert und effizient der aktuellen Bürosoftware (wie z. B. Microsoft Office) sowie Software von Agenda, DATEV und Syncline.

……………… führte die Aufgaben selbstständig und zielgerecht stets zu meiner vollsten Zufriedenheit aus. Dies wurde auch durch Feedback der von ihr betreuten Mandanten bestätigt.

Gegenüber den Mandanten bewies ……………………… gute Umgangsformen und konnte durch ihre freundliche, zuvorkommende Art und ihre kompetente Arbeitsweise sehr schnell die notwendige Vertrauensbasis schaffen.

Als anerkannte Gesprächspartnerin konnte Sie zudem weitere Mandanten für die Kanzlei akquirieren und stellte Ihre Stärke im Aufbau und in der Pflege von Mandantenbeziehung professionell unter Beweis.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten war jederzeit vorbildlich.

……………………. verlässt meine Kanzlei auf Ihren eigenen Wunsch.

Ich bedauere Ihre Entscheidung und danke Ihr für Ihre stets sehr guten Leistungen.

Ich wünsche Ihr für Ihren weiteren privaten und beruflichen Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Hall

Im Gesamtbild: Perfekt.

Gruß,
LeoLo

Danke LeoLo für die schnelle Antwort.
Du schreibst im Gesamt bild : Perfekt.
Welcher Punkt war nicht so gut ?

Hallo

Den Schlusssatz könnte man noch aufwerten, aber das würde ich nicht machen. Ein Zeugnis, welches nur von Superlativen Strotzt, macht auch schon wieder mißtrauisch. Man merkt dem Zeugnis an, daß der Verfasser den AN sehr positiv darstellen will. Und das reicht imho absolut aus.

„Perfekt“ ist eben nicht „alles 1 + mit Sternchen“.

Gruß,
LeoLo

Moin,

ist diese Reihenfolge

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten war jederzeit vorbildlich.

nicht ein kleiner Haken?
Sollten die Mandanten nicht an mindestens zweiter Stelle genannt werden?

Gandalf

Hallo Gandalf

ist diese Reihenfolge

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten war jederzeit vorbildlich.

nicht ein kleiner Haken?
Sollten die Mandanten nicht an mindestens zweiter Stelle
genannt werden?

Frage dazu 5 Fachleute und Du bekommst sechs unterschiedliche Aussagen. Die Vorgesetzten gehören immer ganz nach vorne. Kollegen und Mandanten halte ich für austauschbar. Ich persönlich favorisiere die Reihenfolge, wie sie im Zeugnis steht. Ich weiß aber auch, daß es strenge Verfechter für die von Dir genannte Reihenfolge gibt. Auch die Fachliteratur schreibt’s mal so, mal so.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Ich bin ein Verfechter der „Kunden zuerst“-Reihenfolge.
Allerdings sind die Mandanten einen Satz vorher explizit genannt, weshalb das selbst bei mir kein Manko wäre…

VG
Guido