ich habe anfang juli meine ausbildung beendet, leider aber von meinem ehemaligen betriebnoch kein ausbildungszeugnis erhalten…meine ausbilderin begründete es damit,dass derzeit ferienzeit istund sie es frühestens inder letzten augustwoche schafft, obwohl ich es schon mehrfach die letzten wochen angesprochen habe… was kann ich unternehmen, um evtl. etwas „druck zu machen“ (fürchte halt nur, sie ist die nächste woche im ausland und nicht erreichbar)…soll ich schriftlich nochmal meine bitte formulieren? wieviel „drängeln“ ist denn ok, dennich muss ja möglichst höflich bleiben, weil sie ja die fäden in der hand hat??? stimmt es, dass der AG auf verlangen das zeugnis solang zu ändern hat, bis man selber damit zufrieden ist?
gibt es da irgendwelche gesetzlichen regelungen, die ich im bedarfsfall vorlegen könnte?
und wie sieht es bei ner bewerbung aus, kann ichmich ohne das zeugnis bewerben und irgendwie reinschreiben, ich würde es nachreichen? wie konkret könnte man dies in dem falle formulieren? meine ausbilderin behauptete, das ginge & ich solle dann einfach auf sie verweisen, sie würde dann am telefon erstmal nur positives über mich erzählen! schon mal herzlichsten dank für ratschläge!!!
Hallo Augury,
eine Bewerbung ohne Arbeitszeugnis ist möglich. Dabei ich würde unbedingt in dem Bewerbungsschreiben das Fehlen des Zeugnisses angeben mit dem Hinweis, dass bei Nachfragen man sich an Frau xxx mit der Telefonnummer xxx deiner Ausbildungsfirma xxx wenden kann.
viele Grüße
grilla