Hallo liebe Experten!
würdet ihr mir bitte das folgende Zeugnis bewerten? Danke!!!
Frau xxx, geb. xxx, war in unserer Bürogemeinschaft für Herrn Rechtsanwalt xxx vom 12.07.2007 bis einschließlich 31.12.2007 als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.
Zu ihren Aufgaben gehörten insbesondere
- Koordination und Organisation von Terminen, Fristen und Termin- und Fristenkontrolle
- Bearbeitung und Überwachung des täglichen Posteingangs
- Abwicklung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsaufgaben
- Erstellen von Schreiben und Schriftsätzen
Frau xxx fügte sich schnell in den Arbeitsablauf der Bürogemeinschaft ein und trug so zur Entlastung der Büroorganistation bei. Frau xxx übte ihren Beruf mit Selbständigkeit und Sorgfalt aus. Frau xxx ist verantwortungsbewusst und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unseren vollen Zufriedenheit.
Frau xxx zeichnete sich durch ihren ausgesprochen gepflegten Umgang und Telefonverhalten mit der Mandantschaft unserer Bürogemeinschaft aus.
Ihre persönliche Führung, sowie ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleginnen war stets einwandfrei.
Wir wünschen Frau xxx für Ihren weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg alles erdenklich Gute.
Unterschrift
Gefälligkeitszeugnis
Hallo,
würdet ihr mir bitte das folgende Zeugnis bewerten? Danke!!!
Frau xxx, geb. xxx, war in unserer Bürogemeinschaft für Herrn
Rechtsanwalt xxx vom 12.07.2007 bis einschließlich 31.12.2007
als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.
ich würde denken, dass es ein Gefälligkeitszeugnis ist. Das Arbeitsverhältnis endete bereits vor Ablauf einer üblichen Probezeit von 6 Monaten. Ein Grund für die Beendigung wurde nicht erwähnt. Vermutlich hat Frau xxx es einfach nicht gebracht und wurde daher entlassen.
Vermutlich wusste der Herr Rechtsanwalt, dass ein negatives Zeugnis vorm Arbeitsgericht sowieso kassiert würde und hat daher gleich ein Gefälligkeitszeugnis ausgestellt. Das ist für mich so ein typisches Zeugnis, welches auf den ersten Blick des Arbeitnehmers gut aussieht, es im gesamten aber eher nicht ist.
Gruß
S.J.
Hallo
ich würde denken, dass es ein Gefälligkeitszeugnis ist. Das
Arbeitsverhältnis endete bereits vor Ablauf einer üblichen
Probezeit von 6 Monaten. …
Herr Rechtsanwalt … hat
daher gleich ein Gefälligkeitszeugnis ausgestellt.
Die Frage ist ja immer dabei, wie man so eine kurze Beschäftigung schönreden will
Die Gefälligkeit (sehe ich so we Du) endet imho übrigens beim Schlusssatz.
Wir wünschen Frau xxx für Ihren weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg alles erdenklich Gute. (Anm.: Sie wird es brauchen!)
Mit dem Messer von hinten durch die Brust ins Auge… :o)
Gruß,
LeoLo