Arbeitszeugnis bewerten

XXX geboren am XXX trat am XXX als Auszubildender zum Gärtner- Fachrichtung Garten u. Landschaftsbau in unseren Betrieb ein.

Er hat seine Ausbildung am XXX mit der Abschlussprüfung vor der Landwirtschaftskammer XX mit dem Gesamtergebniss ,befriedigend " abgeschlossen.

Entsprechend dem Berufsbild Landschaftsgärtner haben wir XXX in allen wichtigen und relevanten praktischen Tätigkeiten ausgebildet. Während seiner Ausbildung wurde er unter anderem in den Bereichen Pflanzflächenpflege, Rasenpflege, auf Baustellen im öffentlichen und privaten Bereich und bei Pflanzarbeiten eingesetzt.

HerrXXX war ein interessierter und lernbereiter Auszubildender. Er
arbeitete gründlich und gewissenhaft. Dabei liegen seine Stärken im
sowohl in der Praxis als auch in der Theorie. Seine Aufgaben
erledigte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Herr XXX´s
verhalten war immer einwandfrei. Mit seinem ruhigen Wesen war er bei
Ausbildern, den anderen Auszubildenden un Mitarbeitern gleichermaßen
beliebt.
Leider konnten wir XX nach Abschluss seiner Ausbildung aus
betrieblichen Gründen nicht in ein Arbeitsverhältniss übernehmen. Wir
wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg
alles Gute un Erfolg.

Wie ist dieses Arbeitszeugnis zu bewerten? Zu vielen Redewendungen kann ich keine Übersetzung finden. Ich würde mich über eine Beurteilung freuen.

Das Zeugnis ist nicht besonders enthusiastisch, aber es ist in Ordnung, ich schätze es insgesamt auf gut. Die Formulierung stets zur vollsten Zufriedenheit bedeutet ja sogar ‚sehr gut‘. Das einwandfreie Verhalten ist auch prima. Auch die Schlußformel (gute Wünsche für Beruf als auch für privat) deuten auf eine wohlwollende Bewertung hin. Gut ist, dass betriebeliche Gründe benannt werden, dass keine Weiterbeschäftigung erfolgt, dann fällt das nicht auf den Azubi zurück.

Viele Grüße

  • viel Glück
    Kay-Beee

Hallo Flo,

so ganz kann ich den Optimismus meines Vorposters nicht teilen, aber der Reihe nach :wink:

XXX geboren am XXX trat am XXX

ich nehme an, dass das ungefähr vor 3 Jahren (oder was eben auch Eure Standard-Lehrdauer ist) war?

als Auszubildender zum Gärtner-
Fachrichtung Garten u. Landschaftsbau in unseren Betrieb ein.

Wenn das ein Abschlusszeugnis ist, sollte da besser stehen „wurde von… bis… als… ausgebildet“.

Er hat seine Ausbildung am XXX mit der Abschlussprüfung vor
der Landwirtschaftskammer XX mit dem Gesamtergebniss
,befriedigend " abgeschlossen.

Hmm, da die Note „befriedigend“ ja kein richtiges Ruhmesblatt ist, müsste man mal nachfragen, ob das da unbedingt stehen muss. Ich komm gleich noch drauf.

Entsprechend dem Berufsbild Landschaftsgärtner haben wir XXX
in allen wichtigen und relevanten

Und was genau war nochmal der Unterschied zwischen „wichtig“ und „relevant“? Eines davon langt.

praktischen Tätigkeiten
ausgebildet. Während seiner Ausbildung wurde er unter anderem
in den Bereichen Pflanzflächenpflege, Rasenpflege, auf
Baustellen im öffentlichen und privaten Bereich und bei
Pflanzarbeiten eingesetzt.

Und das stimmt soweit und ist korrekt? Gab es vielleicht einen Schwerpunkt? Oder was, worin Du besonders gut warst? Dann könnte man das noch erwähnen.

HerrXXX war ein interessierter und lernbereiter
Auszubildender.

Jo, er wollte ja - aber können hat er’s halt nicht.

Er
arbeitete gründlich und gewissenhaft.

Und langsam war er obendrein.

Dabei liegen seine
Stärken im
sowohl in der Praxis als auch in der Theorie.

Ganz davon abgesehen, dass das ein dummes Geschwätz ist - wenn überhaupt gehören da konkrete Erfolge hin. Von mir aus sowas wie „besonders beim Pflanzen von rosaroten Rosen konnte er seinen grünen Daumen unter Beweis stellen. So hat Herr xx den Garten von sonstwas wichtigem selbstständig geplant, gepflanzt und gepflegt.“

Und dann noch zur Theorie. Oben haben wir gelernt, dass die Gesamtnote eher nicht soo gut ist - und nun lernen wir also, dass er in Praxis und Theorie „gleich gut“ (will wohl sagen: „gleich schlecht“) ist.

Seine Aufgaben
erledigte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Das erscheint mir unter dem Hinblick auf alles andere als nicht so richtig ernst zu nehmen. Entweder hat der Zeugnisschreiber keine Ahnung oder er meint den Satz bitterlich ironisch.

Herr
XXX´s
verhalten war immer einwandfrei.

Hier nur zwei Tippfehler. Herr XXXs (ohne ')… und Verhalten gross geschrieben. Sind aber noch mehr Tippfehler drin, wenn die Dir nicht beim Abtippen passiert sind, müssen die unbedingt raus.

Mit seinem ruhigen Wesen war
er bei
Ausbildern, den anderen Auszubildenden un Mitarbeitern
gleichermaßen
beliebt.

Nicht nur, dass er nix kann und langsam schafft. Den Mund kriegt er auch nicht auseinander.

Dann die Mitarbeiter: das sind Dir untergebene - die Du wohl als Lehrling eher nicht hattest. Gemeint sind da vermutlich Kollegen.

Die Kunden werden dann gar nicht erwähnt - das ist ganz übel.

Reihenfolge dann: 1) Kunden 2) Mitarbeiter (so es welche gab) 3) Vorgesetzte (würde da nicht nur von Ausbildern reden, notfalls „Vorgesetzte und Ausbilder“) 4) Kollegen (da würde ich die anderen Auszubildenden nicht erwähnen)

Leider konnten wir XX nach Abschluss seiner Ausbildung aus
betrieblichen Gründen nicht in ein Arbeitsverhältniss
übernehmen.

Gottseidank hamma die Pfeife endlich los. Nichtmal 3 Monate in der Hauptsaison wollten wir den noch haben.

Wir
wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten
Lebensweg
alles Gute un Erfolg.

…den er ja bei uns nun nicht hatte.

Wer unterschreibt? Zu welchem Datum? Sind alle anderen Formalitäten erfüllt?

Langer Rede kurzer Sinn: so würde ich das Teil keinesfalls lassen. Wenn der Schreiber keine Ahnung von dem hat, was er da tut (und davon gehe ich eigentlich aus) dann schreib Du ne bessere Version, lass die von jemanden prüfen der sich mit sowas auskennt (Fachanwalt, die Kohle lohnt sich) und dann reichst das als Vorschlag ein, so dass Cheffe bloss noch ausdrucken und unterschreiben muss.

*wink*

Petzi