Arbeitszeugnis - Bewertung

Hallo zusammen!

Ich habe heute mein erstes Zeugnis für meine Arbeit bekommen. Kann jemand mir sagen, ob das Zeugnis in Ordnung ist, oder ob ich dies korrigieren lassen sollte…
(Ich hab natürlich meine persönlichen Daten ersetzt)

VIELEN DANK!!!

ZEUGNIS
Herr X, geboren am 01.01.1980 in Pusemuckel, ist seit dem 1.2.2010 als studentische Hilfskraft in unserem Unternehmen mit Sitz in Buxtehude tätig.

Sein Aufgabengebiet umfasste folgende Tätigkeiten:

[…]

Bei allen diesen Arbeiten konnte er seine sehr guten IT-Kenntnisse einsetzen.

Herr X hat sich in allen Aufgaben bestens bewährt und mit großen Fleiß selbstständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet. Seine Kollegen und auch unsere Kunden schätzen ihn als kompetenten Ansprechpartner.

Seine kollegiale Haltung und Hilfsbereitschaft machten ihn bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen beliebt.

Herr X verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Sein Ausscheiden bedauern wir sehr. Wir danken Herrn X für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine Zukunft viel Glück und Erfolg.

Firma Y

Hallo!

Die Formulierung „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht der Gesamtnote „2“ - wäre noch ein „stets“ dabei, wäre es eine „1“. Die Abschlussklausel enthält die 4 Aspekte

  • Dank für geleistete Arbeit
  • Bedauern über den Ausstieg
  • Glück +
  • Erfolg,
    was der Note „1“ entspricht, wenn mich nicht alles täuscht.
    Somit kannst du mit diesem Zeugnis zufrieden sein, es sei denn, es fehlen ganz wichtige Aspekte, dann solltest du diese noch nachfordern.

Hallo,

sehr gutes Zeugnis. Vollste Zufriedenheit und Bedauern drin.

Glückwunsch

Bei allen diesen Arbeiten konnte er seine sehr guten
IT-Kenntnisse einsetzen.

Bis dahin vollkommen in Ordnung!

Herr X hat sich in allen Aufgaben bestens bewährt und mit
großen Fleiß selbstständig und zu unserer vollsten
Zufriedenheit gearbeitet. Seine Kollegen und auch unsere
Kunden schätzen ihn als kompetenten Ansprechpartner.

Für mich auch in Ordnung - Einschätzung Note 2

Seine kollegiale Haltung und Hilfsbereitschaft machten ihn bei
Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen beliebt.

Diese Formulierung könnte interpretiert werden als Schleimer, keine eigene Meinung habend, anderen helfen aber eigene Arbeit vernachlässigend.

Herr X verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Sein
Ausscheiden bedauern wir sehr. Wir danken Herrn X für seine
Mitarbeit und wünschen ihm für seine Zukunft viel Glück und
Erfolg.

hier fehlt meiner Meinung nach:

… wünschen ihm für seine

berufliche und persönliche

Zukunft …

Herzl. Grüsse

S. Malecki

Ich bin zwar kein Zeugnis Profi, aber das scheint ein sehr gutes Zeugnis zu sein.
Indizien:
vollsten
Kollegen und Kunden
kompetenter Ansprechpartner
Vorgesetzten und Kollegen
eigenen Wunsch
bedauern sehr
Zukunft viel Glück und Erfolg

Hallo holodoc,

aus rechtlichen Gründen und da es nicht mein Fachgebiet ist, möchte ich zu dem Arbeitszeugnis keine Stellung nehmen. Ich möchte Ihnen aber eine gute Information im Netz dazu empfehlen:

http://karrierebibel.de/dossier-arbeitszeugnis-kenne…

Ich denke, dies kann Ihnen weiter helfen.

Herzliche Grüße
Michael
www.lebenskunstagentur.org

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Lieber holodoc,

wie ich das Zeugnis lese, so ist es ein - in Schulnoten ausgedrückt, eine 1 - 2. Soweit ich das beurteilen kann, ist es nicht notwendig, es ändern zu lassen.

Gruß

Markus

Hallo,
der Absatz mit kollegialem Verhalten, kann darauf hindeuten, dass Du nicht immer den erforderlichen Respekt und korrektes Verhalten zu Tgae gelegt hast.
Also eine 2+ oder 2-.
Das ist meine Meinung.
Vielleicht sagt da einer auch was anders dazu!
Gruß
cyberlou

Mit dem Zeugnis kannst du zufrieden sein ,es entspricht der Note 2-3.

Ja, das ist ok so!

Hi holodoc,

das Zeugnis ist meiner Meinung nach ganz in Ordnung. „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ bedeutet eine Bewertung im Zweier-Bereich (eine Eins wäre „stets zu …“). Wichtig ist auch, dass die Firma dein Ausscheiden bedauert und dir viel Glück für die Zukunft wünscht - ist also alles drin.

Hoffe, ich konnte dir helfen,
LiLuLa

Wobei viele Arbeitgeber immer noch fälschlicherweise „vollsten“ schreiben: logisch und grammatikalisch falsch. Voller als voll geht nicht (na ja, in der Kneipe vielleicht schon) :wink:

Eigentlich nichts dran zu bemängeln. Allerfalls einen Satz könnte man u.U. umformulieren, je nachdem was deine Aufgaben im Betrieb waren, bzw. was diese an Fähigkeiten erforderten:

„Bei allen diesen Arbeiten konnte er seine sehr guten IT-Kenntnisse einsetzen“

Ersetzen mit: Bei diesen Arbeiten kamen ihm seine sehr guten IT-Kenntnisse zugute.

Ersteres klingt nach: Du hast Aufgaben gekriegt die IT-Kenntnisse erfordern, diese hast du ob deiner guten Kenntnisse gemeistert, die IT-Kenntnisse waren jedoch vorausgesetzt.

Zweiteres heißt: Du hasst von vornherein sehr gute IT-Kenntnisse gehabt, die von deinem Arbeitgeber nicht vorausgesetzt wurden und die deine Arbeit an Aufgaben, welche nicht von Grund auf gute IT-Kenntnisse erfordern, noch verbessert haben.

Zweiteres würde also deine IT-Kenntnisse noch mehr als eine besondere Eigenschaft deinerseits hervorheben.

Gruß

Leider bin ich mir da bei einigen Sätzen nicht sicher. Deshalb gebe ich hier keine Einschätzung.
Gruß

Hallo,

in Beurteilungen bin ich kein Experte, aber die hört sich doh ganz gut an. Wichtig ist jedoch, dass der Aufgabenbereich, den Du übernommen hast, ausführlich beschrieben wird, darauf werden die zukünftigen Arbeitgeber achten. Auch ein persönliches Statment Deiner sozialen Fähigkeiten helfen dem Arbeitgeber in Zukunft Dich besser einschätzen zu können (besondere Empahie, Kollegialität…)

Viel Glück