Arbeitszeugnis bitte um eine bewertung

Hallo würde mich freuen wenn ihr mir sagen würdet was ihr von meinen arbeitszeugnis hält.

Herr XXXXXXX, geboren am XXXXXX in XXXXX, war vom 01.11.2011 bis 31.05.2012 in unserem Unternehmen als Mitarbeiter im Verkauf im Vertrieb beschäftigt.

Diese Position umfasste folgende Aufgabenschwerpunkte:

-Preisauszeichnung
-Warenpflege
-Warenpräsenz
-Sauberkeit am Arbeitsplatz
-Einräumen der Regale

Herr XXXX setze seine umfassenden Fachkenntnisse im Tagesgeschäft erfolgreich ein.
Aufgrund seiner schnellen Auffassungsgabe erkannte er immer das Wesentliche und überblickte komplexe Zusammenhänge sofort ( PUNKT FEHLT )

Hervorzuheben ist, dass Herr XXXX alle Aufgaben sehr selbständig und sorgfältig ausführte.
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr XXXX zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sein persönliches Verhalten war immer einwandfrei.
Im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen verstand er es, eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen. Von Geschäftspartnern und Kunden wurde er allseits geschätzt.

Wir bestätigen Herrn XXXX absolute Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und Fleiß.

Wir erstellen dieses Zeugnis, da Herr XXXX unser Unternehmen zum heutigen Tag auf eigenen Wunsch verlässt. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Frankfurt, den

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :smile:

lgJosef

Hallo Josef,

dein Zeugnis sieht auf dem ersten Blick schon etwas dürftig aus. Die Aufgabenbeschreibung sollte präziser sein.
Im Vertrieb beschäftigt heißt, man musst dich beschäftigen. „Tätig“ wäre besser.
Die restliche Beschreibung klingt nach einer guten 3.
Die Bestätigung von Pünktlichkeit klingt negativ, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Es sieht so aus, dass das Zeugnis nach einer fehlgeschlagenen Probezeit geschrieben wurde, so lässt es der Zeitraum vermuten.
Ich würde erst die Firma darauf ansprechen ob sie da was ändern würden und einen Vorschlag nach eigener Einschätzung einreichen. Wenn dies nicht hilft, bleibt nur der Gang zum Anwalt bzw. Arbeitsgericht übrig.
Ich wünsche dir viel Erfolg.

Martin

Hallo Josef,

der von dir übermittelte Text gibt die Note „gut“ wieder ("… die ihm übertragenen Aufgaben … zu unserer vollen Zufriedenheit …").

Rechtschreibfehler sehen meist für das ausstellende Unternehmen nicht gut aus. Für die Optik würde ich - je nach Aufwand - eine Korrektur anregen.

Meines Erachtens eher unüblich ist die Wortwahl in dem Satz: „… Wir bestätigen … absolute …“; kann aber dennoch ok sein.

Liebe Grüße …

Anne P.