Arbeitszeugnis deuten - brauche Eure Hilfe

Hallo,

ich habe mein Arbeitszeugnis erhalten (war 1 1/2 Jahre dort beschäftigt) und weiß nicht so recht, wie ich es deuten soll. Deshalb brauche ich Eure Hilfe und würde mich über Hinweise sehr freuen! :smile:
Hier also der Text:

Frau XX, geboren am xx, war in der Zeit vom xx bis xx in der arbeitgeber-name beschäftigt.
Als Teamassistentin erledigte sie im Bereich xx schwerpunktmäßig folgende Aufgaben selbständig:

  • hier folgt die Tätigkeitsbeschreibung

Frau XX war gut qualifiziert und hat sich engagiert in ihr Arbeitsgebiet eingearbeitet. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete sie vollkommen selbständig. Sie war eine belastbare Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben gut bewältigte. Zudem wendete sie ihre soliden Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in ihrem Arbeitsgebiet an. Ihre Aufgaben erledigte sie stets mit Sorgfalt und Genauigkeit. Durch ihre zielstrebige und umsichtige Arbeit hat sie gute Qualitätserfolge erzielt. (?!) Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen über unseren Erwartungen. (?!!)

Frau XX erledigte alle Arbeiten ihres Aufgabengebietes zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorgesetzten war einwandfrei. (?!) Auch ihr Verhalten gegenüber den Kunden war gut. (??!!! - ich hatte mit den Kunden fast nix zu tun und dieser Satz klingt äußerst negativ!)

Dieses Zeugnis wird auf Wunsch von Frau XX erstellt. Wir danken für die gute Leistung und wünschen ihr weiterhin alles Gute.

Also, die Sätze, hinter die ich ?! gesetzt habe, verunsichern mich doch ziemlich… und hören sich in meinen Augen nicht so gut an. Aus dem Gefühl heraus würd ich sagen, das Zeugnis ist höchstens ein Befriedigend. Was meint Ihr dazu?

Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße,
Frau XX :smile:
Anna

Hallo,

  • hier folgt die Tätigkeitsbeschreibung

folgt sie wohl eher nicht. Unvollständige Zeugnisse kann man nicht bewerten.

Nur gut, dass zum ersten Mal hier im Forum ein unvollständiges Zeugnis gepostet wird…

Gruß

S.J.

Danke für den sehr netten Hinweis.
Soll ich tatsächlich die komplette Tätigkeitsbeschreibung hier abschreiben?
Ist das denn relevant für die Beurteilung der Beurteiung? Wenn ja wieso?

Moinsen,
also erstens wird schon im Einleitungstext dieses Forums darauf hingewiesen, dass nur vollständige Zeugnisse beurteilt werden können.

Und zweitens, vollständige Zeugnisse ermöglichen ein Gesamtbild, was ziemlich entscheidend sein kann und nicht nur die Details. Und auch aus der Tätigkeitsbeschreibung (was wurde gemacht und wie wird es im Zeugnis erwähnt) kann auch sehr viel herausgelesen werden und somit eine Beurteilung ermöglichen.

Bsp: Leichte Bürotätigkeiten (zu mehr war er nicht fähig…)

Scöne Grüße
e

Okay, hier also nochmal das Zeugnis, mit Tätigkeitsbeschreibung:

Hallo,

ich habe mein Arbeitszeugnis erhalten (war 1 1/2 Jahre dort beschäftigt) und weiß nicht so recht, wie ich es deuten soll. Deshalb brauche ich Eure Hilfe und würde mich über Hinweise sehr freuen! :smile:
Hier also der Text:

Frau XX, geboren am xx, war in der Zeit vom xx bis xx in der arbeitgeber-name beschäftigt.
Als Teamassistentin erledigte sie im Bereich xx schwerpunktmäßig folgende Aufgaben selbständig:

  • Prüfung der xx Zuständigkeit
  • Bewilligung von xxkosten, xxbeihilfe und xxmaßnahmen
  • Kontrolle von Bescheiden, xxrechnung, Rechnungsabgleichen
  • Antragstellung und Bescheidkontrolle für xxgeld, (es folgen weitere Auflistung)
  • Erfassung von Sollstellugen und Überwachung der Wiedervorlage
  • Aktananlage, Erfassung der Grunddaten sowie Aktenanforderung

Frau XX war gut qualifiziert und hat sich engagiert in ihr Arbeitsgebiet eingearbeitet. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete sie vollkommen selbständig. Sie war eine belastbare Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben gut bewältigte. Zudem wendete sie ihre soliden Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in ihrem Arbeitsgebiet an. Ihre Aufgaben erledigte sie stets mit Sorgfalt und Genauigkeit. Durch ihre zielstrebige und umsichtige Arbeit hat sie gute Qualitätserfolge erzielt. (?!) Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen über unseren Erwartungen. (?!!)

Frau XX erledigte alle Arbeiten ihres Aufgabengebietes zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorgesetzten war einwandfrei. (?!) Auch ihr Verhalten gegenüber den Kunden war gut. (??!!! - ich hatte mit den Kunden fast nix zu tun und dieser Satz klingt äußerst negativ!)

Dieses Zeugnis wird auf Wunsch von Frau XX erstellt. Wir danken für die gute Leistung und wünschen ihr weiterhin alles Gute.

Also, die Sätze, hinter die ich ?! gesetzt habe, verunsichern mich doch ziemlich… und hören sich in meinen Augen nicht so gut an. Aus dem Gefühl heraus würd ich sagen, das Zeugnis ist höchstens ein Befriedigend. Was meint Ihr dazu?

Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße,
Frau XX :smile:
Anna

So, die Tätigkeitsbeschreibung ist nun also auch drin. Ist im Zeugnis stichwortartig aufgelistet und alles in allem detailliert und auch komplett.

Ist im
Zeugnis stichwortartig aufgelistet und alles in allem
detailliert und auch komplett.

…bis auf das Anfangs- und Enddatum der Beschäftigung. Das kann ebenfalls eine große Rolle spielen.

Gruß
„Raven“

Oh man…
Hallo,

erkenne den Unterschied:

Alternative 1:
Als Teamassistentin erledigte sie im Bereich Toilettenaufsicht
schwerpunktmäßig folgende Aufgaben selbständig:

  • Prüfung der Putz und Wisch Zuständigkeit
  • Bewilligung von Seifekosten, Putzbeihilfe und Desinfektionsmaßnahmen
  • Antragstellung und Bescheidkontrolle für Klofrauengeld, (es folgen
    weitere Auflistung) Welche!!!

Alternative 2:
Als Teamassistentin erledigte sie im Bereich Controlling
schwerpunktmäßig folgende Aufgaben selbständig:

  • Prüfung der Zuständigkeit für Investionen
  • Bewilligung von Beraterkosten und Optimierungsmaßnahmen
  • Antragstellung und Bescheidkontrolle für Investitionen, (es folgen
    weitere Auflistung) Welche!!!

Nochmals: Unvollständige Zeugnisse können nicht bewertet werden. Es kommt eben darauf an, was genau die Aufgaben waren und in welchem Bereich diese angesiedelt waren.

Gruß

S.J.

Mal anders ausgedrückt…
Du magst mit der Einschätzung Recht haben, dass es kein Einserzeugnis ist.

Ob das Zeugnis jedoch ein Verriss ist oder durchaus brauchbar als Ganzes hängt allerdings von den nach wie vor fehlenden Teilen ab.

Gruß,
Michael

PS: Manchmal macht es einen Unterschied ob man bei einer kleinen Agentur dem Chef assistiert hat oder in einem Megakonzern auf Hierarchieebene 15 einer Nullnummer…

Ganz ehrlich…
Hallo!

…ich würde dieses Zeugnis so und auch nicht mit dem Zusatz „Klofrau“ akzeptieren.

Ich weiß, dass diese FAQ besteht und wichtig ist, aber das Zeugnis, egal ob bei Armani oder beim Aldi, würde ich so nicht akzeptieren.

Grüße,
Medusa

1 „Gefällt mir“

Hallo Monaco_Anna,

für einen ersten, groben Überblick meine Kommentare.(-&gt:wink:

Du liegst m. E. nach richtig: es ist ein befriedigendes Zeugnis.

Okay, hier also nochmal das Zeugnis, mit
Tätigkeitsbeschreibung:

Hallo,

ich habe mein Arbeitszeugnis erhalten (war 1 1/2 Jahre dort
beschäftigt) und weiß nicht so recht, wie ich es deuten soll.
Deshalb brauche ich Eure Hilfe und würde mich über Hinweise
sehr freuen! :smile:
Hier also der Text:

Frau XX, geboren am xx, war in der Zeit vom xx bis xx in der
arbeitgeber-name beschäftigt.
Als Teamassistentin erledigte sie im Bereich xx
schwerpunktmäßig folgende Aufgaben selbständig:

  • Prüfung der xx Zuständigkeit
  • Bewilligung von xxkosten, xxbeihilfe und xxmaßnahmen
  • Kontrolle von Bescheiden, xxrechnung, Rechnungsabgleichen
  • Antragstellung und Bescheidkontrolle für xxgeld, (es folgen
    weitere Auflistung)
  • Erfassung von Sollstellugen und Überwachung der
    Wiedervorlage
  • Aktananlage, Erfassung der Grunddaten sowie Aktenanforderung

Frau XX war gut qualifiziert und hat sich engagiert in ihr
Arbeitsgebiet eingearbeitet.Bereits nach kurzer Zeit
arbeitete sie vollkommen selbständig.

-> Diese Passage ist m. E. nach eine gute Beurteilung der Arbeitsbereitschaft.

Sie war eine belastbare

Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben gut bewältigte.

-> Diese Arbeitsbefähigung ist leider eher befriedigend.

Zudem wendete

sie ihre soliden Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in
ihrem Arbeitsgebiet an.

-> Diese Beurteilung des Wissens ist eher befriedigend. „Solide“ stört sehr.

Ihre Aufgaben erledigte sie stets mit

Sorgfalt und Genauigkeit.

-> Eher einem befriedigend zuzordnen.

Durch ihre zielstrebige und

umsichtige Arbeit hat sie gute Qualitätserfolge erzielt.(?!)

-> Diese Formulierung ist eher ein befriedigend.

Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen über unseren Erwartungen.
(?!!)

-> Dies ist eher ein befriedigend.

Frau XX erledigte alle Arbeiten ihres Aufgabengebietes zu
unserer vollen Zufriedenheit.

-> Befriedigend.

Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowie Vorgesetzten war einwandfrei. (?!)

-> Hier fehlt das „stets“ oder „immer“, so ein befriedigend.

Auch ihr Verhalten

gegenüber den Kunden war gut. (??!!! - ich hatte mit den
Kunden fast nix zu tun und dieser Satz klingt äußerst
negativ!)

-> Fällt mir nichts zu ein, kann man ja auch weglassen.

Dieses Zeugnis wird auf Wunsch von Frau XX erstellt. Wir
danken für die gute Leistung und wünschen ihr weiterhin alles
Gute.

Also, die Sätze, hinter die ich ?! gesetzt habe, verunsichern
mich doch ziemlich… und hören sich in meinen Augen nicht so
gut an. Aus dem Gefühl heraus würd ich sagen, das Zeugnis ist
höchstens ein Befriedigend. Was meint Ihr dazu?

Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße,
Frau XX :smile:
Anna

So, die Tätigkeitsbeschreibung ist nun also auch drin. Ist im
Zeugnis stichwortartig aufgelistet und alles in allem
detailliert und auch komplett.

-> Empfehlung: dringend überarbeiten, sich mit dem Zeugnis bewerben, dürfte leider schwierig werden. Ich würde in der Stadtbibliothek nach geeigneten Büchern suchen, denn anders haben die Ersteller das anscheinend auch nicht gemacht. Eine gewisse Systematik ist dem Zeugnis anzumerken. Alles Gute!

Weisst du was ‚vollständig‘ bedeutet? wohl nicht.

Und dafür gibts Sterne?

…ich würde dieses Zeugnis so und auch nicht mit dem Zusatz „Klofrau“ akzeptieren.

Leider fehlen ein paar Informationen.
Es gibt zwar den „Guten Willen des Arbeitgebers“, - wenn es den gibt, kann man jederzeit noch das Zeugnis ändern lassen.
Aber wenn’s hart auf hart kommt, muss man ein Zeugnis schon rechtlich anfechten um ein Besseres zu bekommen.
Und da scheiden sich jetzt die Geister:
Ob ein Prozess Aussicht auf Erfolg hat, das hängt dann halt von den fehlenden Details ab: Ein Dreierzeugnis kann man nur dann verbessern lassen, wenn man selbst beweisen kann, dass man besser gearbeitet hat.
Ein Viererzeugnis/schlechter kann der Arbeitgeber nur stehen lassen, wenn dieser beweisen kann, dass es angemessen ist. So ihm denn genügend arbeitsrechtlich verwertbare Beweise vorliegen, wird auch dann die Klage eventuell ein Schuß in den Ofen.

Und in welchen Notenbereich es fällt, das hängt dann halt davon ab, ob die Teamassistentin als schwierigste Tätigkeit in 1,5 Jahren das Klobudget kontrolliert hat…

Ich weiß, dass diese FAQ besteht und wichtig ist, aber das Zeugnis, egal ob bei Armani oder beim Aldi, würde ich so nicht akzeptieren.

Wenigstens auf dieser Ebene besteht Einigkeit - aber es ist aus einem ganz einfachen Grund nicht akzeptabel: weil es unvollständig ist!

Gruß,
Michael

Es hagelt gute Ratschläge (scnr)

Du liegst m. E. nach richtig: es ist ein befriedigendes Zeugnis.

Das stimmt leider nicht unbedingt.
Die fehlenden Details können an der Note ohne weiteres noch +1/-2 schrauben (also alles zwischen schlechter 2 und 5 möglich)

Zudem wendete sie ihre soliden Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in ihrem Arbeitsgebiet an.
-> Diese Beurteilung des Wissens ist eher befriedigend.
„Solide“ stört sehr.

Wenn mal ein Teil gut ist, dann dieser… und „solide“ ist deutlich besser als „grundlegenden“ oder gar kein Adjektiv!

Durch ihre zielstrebige und umsichtige Arbeit hat sie gute Qualitätserfolge erzielt.(?!)
-> Diese Formulierung ist eher ein befriedigend.

Diese Formulierung ist eher so schwachsinnig, dass sie etwas ganz Anderes heißt!

Auch ihr Verhalten gegenüber den Kunden war gut.
-> Fällt mir nichts zu ein, kann man ja auch weglassen.

Wenn es sich um ein Dienstleistungs/Vertriebsunternehmen handelt, ist die Auslassung der Kunden das Todesurteil jeden Arbeitszeugnisses!

-> Empfehlung: dringend überarbeiten, sich mit dem Zeugnis bewerben, dürfte leider schwierig werden.

Nicht unbedingt, es hängt an dieser Stelle vom derzeitigen Arbeitgeber ab. Erklärung spare ich mir mal.

Ich würde in der Stadtbibliothek nach geeigneten Büchern suchen, …

Dieser glorreicht Tipp ist ja fast noch besser als das zu bewertende Zeugnis!

Im gleichen Aufwasch am besten noch 1-2 Fachbücher über Jura, damit man den Prozess im Arbeitsgericht auch selbst durchführen kann!

Personaler sind ja alles Vollspaten, da ihnen ein halber Tag Selbststudium nicht reicht - nein, die Deppen arbeiten jahrelang an dem Thema und besuchen trotzdem noch regelmäßig Fortbildungen und tauschen sich in Expertenrunden aus!

denn anders haben die Ersteller das anscheinend auch nicht gemacht.

Wie kannst Du das beurteilen? Genau diese Informationen fehlen doch!

Eine gewisse Systematik ist dem Zeugnis anzumerken. Alles Gute!

Kennst Du das Denkspiel von den Affen und den Schreibmaschinen?

Gruß,
Michael

Also hier jetzt nochmal die Passage der Tätigkeitsbeschreibung, genau so wie sie im Originalzeugnis steht:

  • Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
  • Bewilligung von Fahrtkosten, Bekleidungsbeihilfe und Ferienmaßnahmen
  • Kontrolle von Bescheiden, Heimrechnungen, Rechnungsabgleichen, Bettengeldern
  • Antragstellung und Bescheidkontrolle für Wohngeld, BAföG, Pflegeversicherungsleistungen, Beihilfe und Erstattungsleistungen von privaten Krankenkassen
  • Einleitung der Nachlassermittlungen
  • Erfassung von Sollstellungen und Überwachung der Wiedervorlage
  • Aktananlage, Erfassung der Grunddaten sowie die Aktenanforderung
  • Erfassung und Änderung von Pflegesätzen

Was meint Ihr damit, wenn Ihr sagt, das Zeugnis sei nicht vollständig?
Ich weiß, dass in der Schlussformel unten kein Satz zum Ausscheiden steht. Ich habe dort gekündigt aus Krankheitsgründen.

LG
Anna

Mühsam nährt sich das Eichhörnchen…

  • Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
  • Bewilligung von Fahrtkosten, Bekleidungsbeihilfe und Ferienmaßnahmen
  • Kontrolle von Bescheiden, Heimrechnungen, Rechnungsabgleichen, Bettengeldern
  • Antragstellung und Bescheidkontrolle für Wohngeld, BAföG, Pflegeversicherungsleistungen, Beihilfe und Erstattungsleistungen von privaten Krankenkassen

Ich nehme an, das war an dieser Stelle alles nicht viel mehr als irgendwelche Checklisten abarbeiten und die richtigen paar Mausklicks tätigen?

  • Einleitung der Nachlassermittlungen

Heißt? Anruf tätigen oder tatsächlich irgendwas tun?

  • Erfassung von Sollstellungen und Überwachung der Wiedervorlage
  • Aktananlage, Erfassung der Grunddaten sowie die Aktenanforderung
  • Erfassung und Änderung von Pflegesätzen

Was meint Ihr damit, wenn Ihr sagt, das Zeugnis sei nicht vollständig?

Was ist an dem Wort „vollständig“ so schwer zu verstehen?
Ein einziges Paar Gänsefüßchen kann der Unterschied zwischen einem Einer- und einem Sechserzeugnis sein.
Du unterschlägst uns hier ganze Abschnitte, wie die Tätigkeitsbeschreibung, den Unternehmensbereich oder die Position des Zeugnisunterschreibenden - und erwartest eine fundierte Aussage?

Generell gilt bei Tätigkeitsbeschreibungen: Von wichtig nach unwichtig, mit hinreichend vielen Details um dem Leser den Kompetenzgrad zu erklären, jedoch ohne Larifari oder Details, welche von der Aufgabe ablenken.

Als Beispiel, es ist ein massiver Unterschied ob man sagt:

  • Vorbereiten von Projektplänen
  • Leitung von Projekten

oder:

  • Leitung von Projekten, u.a.:
  • Vorbereitung von Projektplänen

Auf Dein konkretes Beispiel bezogen, waren Deine wichtigsten Tätigkeiten, so wie es der Leser des Zeugnisses verstehen würde, nichts weiter als stupides Abarbeiten von irgendwelchen Checklisten.
Zwischen den Zeilen sagt uns das: „Kann nicht selbständig denken und besitzt keinerlei Kreativität“. Ob solch eine Aussage stimmt, ergibt sich dann aus dem Gesamtkontext des Zeugnisses, weswegen nichts ausgespart werden darf.

Der Tätigkeitsbeschreibung entnehme ich jetzt, dass es sich um ein zumindest mittelgroßes Unternehmen angelehnt an den ÖD oder um einen öffentlichen Auftraggeber handelt.

Demnach gibt es gewisse Standardprozesse der Zeugniserstellung. Anhand der Standardprozesse des Öffentlichen Dienstes kann man relativ gut einschätzen, was Dein Zeugnis wirklich besagt.
Ohne dieses Wissen hätte ich „in dubio pro reo“ angenommen, dass die HR Abteilung in diesem Fall wirklich nur ein Haufen betrunkener Affen ist und das Zeugnis möglicherweise einer kompetenten Mitarbeiterin von inkompetenten HR Sachbearbeitern ausgestellt wurde.
Das kann man jedoch in diesem Fall ausschließen.

Ich hoffe es wird jetzt langsam klar, warum man das Gesamtzeugnis ohne irgendwelche Auslassungen braucht und warum die kleinste Unvollständigkeit in der Information das ganze Zeugnis als riesengroßen Kaffeesatz in der Kristallkugel stehen läßt.

Gruß,
Michael

… der sich selbst mit den jetzigen Informationen noch nicht zu einer endgültigen Aussage zum Zeugnis hinreißen lassen möchte…

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