Arbeitszeugnis, Ehrlichkeit

Hallo liebe wissende WWW ler,

ich bin folgendes gefragt worden…

Person A hat nach langer Zeit ein Unternehmen verlassen in dem Sie als Kassenkraft angestellt gewesen ist. Sie hat nun Ihr Arbeitszeugnis bekommen und war sich nun nicht sicher ob das so alles richtig ist. In ihrem Zeugnis steht nichts über die Ehrlichkeit der Person was sie verwunderte. Auf Nachfrage in ihrem alten Betrieb wurde ihr gesagt das die Rechtsabteilung das so vorgegeben hat. Es wäre selbstverständlich und würde nur darin stehen wenn dem nicht so gewesen wäre. Im Internet unter Focus etc. stand es aber genau anders herum.
Sollte sie selber noch einmal in der Rechtsabteilung anrufen und nachfragen? Notfalls darauf bestehen? Danke für eure Antworten.

Hallo

als Kassenkraft
nichts über die
Ehrlichkeit der Person

Eigentlich ist das ein Standardfall, vgl. mit http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…:
„(…)So muss ein Arbeitszeugnis z.B. einer Kassiererin unbedingt auch Ausführungen zu ihrer Ehrlichkeit enthalten. Fehlt eine solche Ausführung, dann kann daraus gefolgert werden, dass der gerade bei einer Kassiererin wichtige vorauszusetzende Punkt der Ehrlichkeit eben nicht bescheinigt werden kann. (…)“ Dürfte analog bei einer Kassenkraft gelten…

mfg M.L.

Danke für die Antwort. Die Person hat vorhin einfach in der Rechtsabteilung angerufen und hatte dort sich erkundigt. Vom zuständigen Anwalt ist Ihr das selbe gesagt worden wie nun von dir. Sie bekommt ihr neues Arbeitszeugnis. Ich glaube ja das Unternehmen war nur zu faul ein neues auszustellen.