Arbeitszeugnis einklagen

Hallo,
da ich einen Prozess gegen meinen ehemaligen AG führe, versuchte der AG mich zu erpressen: gutes Zeugnis gegen Klageverzicht, worauf ich mich allerdings nicht eingelassen habe.Vor 5 Monaten erhielt ich einen Auflösungsvertrag, in dem vermerkt wurde, dass ich ein qualifiziertes und wohlwollendes Zeugnis bekomme. Inzwischen erhielt ich die dritte schlechte Zeugnisversion und klage das Zeugnis nun ein. Meine Frage: kann ich noch z.B. auf Schadensersatz klagen, da ich mich mit diesem Zeugnis nicht bewerben kann, und somit arbeitslos bin? Oder kann ich auf Vertragsbruch klagen?
Danke

Hallo,
leider kenne ich mich nur im sog. Rentenrecht aus.
Viele Grüße von
Harald Meyer