ich habe vor einigen Tagen das Arbeitszeugnis meines ehemaligen Arbeitgebers erhalten.
Da ich aber bei einigen Formulierungen unsicher bin, frage ich hier mal um Rat.
Hier das Zeugnis:
Frau …, geboren am … in Essen war vom 10. Februar 2011 bis zum 31.12.2014 als Buchhaltungskraft beschäftigt.
In der Zeit zwischen dem 10.Februar 2011 bis zum 28. Februar 2014 war Frau … als Geringfügig Beschäftigte eingestellt. vom 1. März 2014 bis zu ihrem Ausscheiden am 31. Dezember 2014 arbeitete Frau … Vollzeit bei uns.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Buchhaltungskraft wurden ihr folgende Aufgaben übertragen:
…
…
usw.
Alle ihr gestellten Aufhaben erledigte Frau … selbstständig, zügig, motiviert und durchweg ordentlich zu unserer Zufriedenheit. Dies auch in Zeiten eines erhöhten Arbeitsaufkommens.
Wir haben Frau … als loyale und pünktliche Mitarbeiterin kennengelernt.
Ihr Verhalten gegenüber der Inhaberin, den Arbeitskollegen, den Geschäftspartner sowie gegenüber den Kunden war stets einwandfrei.
Frau … hat uns auf eigenen Wunsch zum 31. Dezember 2014 verlassen.
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche Entwicklung alles Gute und Viel Erfolg.
ich kann mir ja kaum vorstellen, das das ernsthaft das Arbeitszeugnis ist, aber gut.
Alle ihr gestellten Aufhaben erledigte Frau … selbstständig,
zügig, motiviert und durchweg ordentlich zu unserer
Zufriedenheit. Dies auch in Zeiten eines erhöhten
Arbeitsaufkommens.
Note 4.
Wir haben Frau … als loyale und pünktliche Mitarbeiterin
kennengelernt.
Wenn man Selbstverständlichkeiten extra aufführt macht das auch misstrauisch.
Liest sich für mich als unpünktlich und wenig zuverlässig.
Ihr Verhalten gegenüber der Inhaberin, den Arbeitskollegen,
den Geschäftspartner sowie gegenüber den Kunden war stets
einwandfrei.
Normalerweise stehen hier Geschäftspartner und Kunden zuerst, auch merkwürdig.
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen ihr für
ihre berufliche Entwicklung alles Gute und Viel Erfolg.
Normalerweise stehen hier Geschäftspartner und Kunden zuerst, auch merkwürdig.
bei Buchhaltungshelfern stehen sie höchst selten überhaupt da. Ein weiterer Beleg dafür, dass man ein Zeugnis mit amputierter Tätigkeitsbeschreibung nicht bewerten kann - wenn die Frau in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung assistiert hat, gab es möglicherweise Kontakte mit Geschäftspartnern und Kunden; sonst aber nicht.
und bevor jetzt die Spekulationen allzu fröhlich werden: stell doch das Teil mal in voller Schönheit (ausser Eigennamen und Geburtsdatum) hier rein, dann kann Dich gehelft werden.
Also es tut mir sehr leid, aber abgesehen davon, dass ich die auflistung der Tätigkeiten nicht geschrieben habe, ist das in der Tat das gesamte Zeugnis.
Ich bedanke mich dennoch für die Antworten, ich wurde in meinem Denken nur unterstützt. Meine Ex-Chefin hatte keine Zeit und sich auch nicht die Mühe gemacht mal jemanden Professionelles damit zu beauftragen.
Im Grunde wollte sie mir ein gutes Zeugnis schreiben und ich vermute aufgrund der Unwissenheit ist es genau das Gegenteil geworden.
Auf die Gefahr, der mindestens Dritte zu sein, der Dir das sagt:
Also es tut mir sehr leid, aber abgesehen davon, dass ich die
auflistung der Tätigkeiten nicht geschrieben habe, ist das in
der Tat das gesamte Zeugnis.
Und ohne die Tätigkeiten kann man ein Zeugnis nicht bewerten.