Arbeitszeugnis fehlerhaft

Hallo zusammen,
wenn ein Arbeitgeber bei der Zeugniserstellung eine leitende Funktion des Arbeitnehmers wegläßt mit der Begründung das es nicht schriftlich fixiert ist (nicht im Arbeitsvertrag steht) jedoch in einer Präsentation die allen Mitarbeitern vorgestellt wurde Herr XX mit der Leitung des team yy beauftragt wird.
Muß dieses dann im Zeugnis stehen ?
Welche möglichkeiten hat man den Arbeitgeber dazu zu bringen es im Arbeitszeugnis zu vermerken wenn man keine Rechtsschutzvers. hat ?

Viele Grüße
John

Hallo alleine,

Hallo zusammen,
wenn ein Arbeitgeber bei der Zeugniserstellung eine leitende
Funktion des Arbeitnehmers wegläßt mit der Begründung das es
nicht schriftlich fixiert ist (nicht im Arbeitsvertrag steht)
jedoch in einer Präsentation die allen Mitarbeitern
vorgestellt wurde Herr XX mit der Leitung des team yy
beauftragt wird.
Muß dieses dann im Zeugnis stehen ?
Welche möglichkeiten hat man den Arbeitgeber dazu zu bringen
es im Arbeitszeugnis zu vermerken wenn man keine
Rechtsschutzvers. hat ?

Es stellt sich die Frage, ob er denn wirklich leitender Angestellter ist. Ist ein Unterschied.

schau mal hier (hoffe, es funktioniert):

http://de.wikipedia.org/wiki/Leitende_Angestellte

Viele Grüße
John

Viele Grüße
Yvonne

Zusammenhang
Hi!

Was hat eine leitende Funktion mit einem leitenden Angestellten zu tun?!

Jeder Gruppenleiter hat eine leitende Funktion, die wenigsten von denen sind leitende Angestellte per Definition.

Gruß
Guido

Hi!

Welche möglichkeiten hat man den Arbeitgeber dazu zu bringen
es im Arbeitszeugnis zu vermerken wenn man keine
Rechtsschutzvers. hat ?

Klagen - sonst wird nichts helfen, wenn der AG sich querstellt

VG
Guido

Hallo,

danke für die Antworten…es liegt zum Glück eine ppt Präsentation vor indem er als Leiter des Kassenteams definiert wurde.
Nun ja, das Anliegen ist jetzt in der Rechtsabteilung des Unternehmens.
Klagen kostet wahrscheinlich ein haufen geld, bekommt man die Anwaltkosten von der gegenseite eigentlich erstattet wenn man gewinnt ?
Oder könnte man auch ohne Anwalt gerichtlich dagegen vorgehen ?

Gruß
John

Hi!

Klagen kostet wahrscheinlich ein haufen geld, bekommt man die
Anwaltkosten von der gegenseite eigentlich erstattet wenn man
gewinnt ?

Vor der ersten Instanz (für die erste Instanz braucht man keinen Anwalt) gibt es eine Güteverhandlung.
Ich habe den subjektiven Eindruck, dass 80% aller Klagen dort mit einem Vergleich enden (Besuche mal ein paar Tage ein Arbeitsgericht Deiner Wahl als Besucher).

Oder könnte man auch ohne Anwalt gerichtlich dagegen vorgehen
?

Können kann man das.

VG
Guido