Arbeitszeugnis fehlt

Hallo ans www-forum,

mein Mann hat im Jahr 2004 den AG gewechselt und bereits bei Austritt ein Arbeitszeugnis angefordert. Nach ca. 1 Jahr(!) kam endlich mal was an. Aber nach Arbeitszeugnis sieht das gar nicht aus.
Da mein Mann beim alten AG auch seine Ausbildung gemacht und anschließend als Geselle mehrere Jahre gearbeitet hat, hat man ihm ein „Arbeitszeugnis“ aber mit Inhalten aus seiner Ausbildungszeit geschrieben. Es wurde nur noch ein Satz hinzugefügt das man meinen Mann nach der Ausbildung unbefristet übernommen hat und die übliche Floskel von wegen er hat selbst gekündigt und sie bedauern bla bla bla. Ein Ausbildungszeugnis bei Bestehen seiner Prüfung hatte er am Tag der Prüfung nicht erhalten.

Ich bin der Meinung er muss vernünftige Nachweise über seine bisherigen Arbeitgeber haben, gerade wegen evtl. zukünftige Bewerbungen.

Nun meine Frage: Wie können wir den alten Arbeitgeber dazu zwingen ein vernünftiges Ausbildungs- Arbeitszeugnis und auszustellen? Gibt es da Paragraphen die ich in der schriftlichen Aufforderung nennen kann?
Was ist wenn die dem nicht nachgehen? Ist der nächste Schritt dann schon die Einklagung beim Arbeitsgericht?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Hallo Sandra,

mein Mann hat im Jahr 2004 den AG gewechselt und bereits bei
Austritt ein Arbeitszeugnis angefordert.

Mündlich oder schriftlich? Gibt es eine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung über eine Ausschlussfrist?

Nun meine Frage: Wie können wir den alten Arbeitgeber dazu
zwingen ein vernünftiges Ausbildungs- Arbeitszeugnis und
auszustellen?

„zwingen“ ist immer so ne Sache. Ihr könnt natürlich den Arbeitgeber nochmal anschreiben und inkl. eigener Zeugnis-Entwürfe um Änderung bzw. Ausstellung eines separaten Zeugnisses für die Ausbildung bitten, aber nach so einer langen Zeit ist das halt ziemlich schwierig. Darf man mal fragen, ob ihr in dem 1 „Wartejahr“ irgendwas wegen dem Zeugnis unternommen habt (nochmaliger Kontakt zum Arbeitgeber o.ä.)?

Gibt es da Paragraphen die ich in der
schriftlichen Aufforderung nennen kann?

Äähm zumindest keine, die ein „vernünftiges“ Zeugnis einfordern.

Ist der nächste Schritt
dann schon die Einklagung beim Arbeitsgericht?

Theoretisch schon, nur sollte vorher abgklärt werden, ob nicht eh eine Ausschlussfrist das ganze sinnlos werden lässt. Und die Beantwortung der Frage, ob man wegen dem Zeugnis in dem 1 Jahr was unternommen hat, spielt auch eine gewisse Rolle.

MfG

Darf man mal

fragen, ob ihr in dem 1 „Wartejahr“ irgendwas wegen dem
Zeugnis unternommen habt (nochmaliger Kontakt zum Arbeitgeber
o.ä.)?

Danke für die Antwort.
In der ganzen Zeit haben wir telefonisch das Zeugnis immer wieder angefordert, oder mein Mann ist direkt in der alten Firma gewesen (um alte Kollegen zu besuchen) und hat dann persönlich nochmal darum gebeten.
Auf den schriftlichen Weg haben wir nichts angefordert, halt nur mündlich, da mein Mann die zuständige Sachbearbeiterin persönlich kennt - hat aber auch nichts genützt wie man sieht.

Daher möchte ich jetzt direkt den Geschäftsführer anschreiben und mit Paragraphen usw. letztmalig das bzw. die Zeugnisse anfordern.