Was für Möglichkeiten hat ein AN,der 10 Jahre in einer Firma gearbeitet hat und nach 3 Jahren noch ein Arbeitzeugnis haben möchte?
Angeblich ist die Frist nach 2 Jahren vorbei.
Kurzinfos:
-AN hat 10 Jahre als Filialleitung gearbeitet
-Kündigung während längere Krankeit
-Termin vorm Arbeitgericht,AG erklärt sich bereit,den AN wieder einzustellen
-da der AN sich zwischenzeitlich um einen Umschulungsplatz bemüht hat,einigen sich beide Parteien auf eine kleine Abfindung
Wie verhält man sich in einem Gespräch mit dem neuen AG in dem Fall,wenn es um dass fehlende Zeugnis geht?
Was für Möglichkeiten hat ein AN,der 10 Jahre in einer Firma
gearbeitet hat und nach 3 Jahren noch ein Arbeitzeugnis haben
möchte?
Keine - zumindest rechtlich nicht.
Freundlich drum bitten geht natürlich immer
Angeblich ist die Frist nach 2 Jahren vorbei.
Nö - die Verjährung des Anspruchs richtet sich nach den §§ 195, 199 BGB.
Aber das ist leider nicht das Thema.
Der Anspruch auf ein Zeugnis verwirkt!
Das Bundesarbeitsgericht hat mal 10 Monate als ausreichend anerkannt (BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86 ), das Landesarbeitsgericht Mainz sprach mal von 5-10 Monaten (LAG Mainz 14.3.2002, 1 Sa 1433/01), wobei es dort um die ÄNDERUNG ging.
Aber egal - 3 Jahre sind garantiert zu lange.
Wie verhält man sich in einem Gespräch mit dem neuen AG in dem
Fall,wenn es um dass fehlende Zeugnis geht?
Empfehlung: Die Wahrheit sagen ohne den Ex-AG irgendwie schlecht zu machen.