Arbeitszeugnis für 'Euro-Fighter'?

Servus!

Bernhard Beispiel musste 6 Monate als 1-€-Jobber arbeiten, war immer pünktlich u hat immer alles getan, was ihm aufgetragen wurde. Hat er nun, nach Beendigung der Maßnahme, ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis? Er hätte halt gerne was schiftliches, weiss aber nich, ob er, wie im „echten Arbeitsleben“, ein Anrecht drauf hat.

Gruss

Mutschy

Hallo,

Hat er nun, nach Beendigung der Maßnahme, ein Anrecht
auf ein Arbeitszeugnis?

Nein, ein einklagbares Recht darauf hat er nicht.

‚‘… diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts …’’
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a159189.htm

Er hätte halt gerne was schiftliches,

Wenn der ‚‚Arbeitgeber‘‘ mit ihm zufrieden war, wird er bestimmt gerne - nach einer freundlich vorgetragenen Bitte - soetwas wie ein Zeugnis ausstellen.

MfG